Betreuung und Betreuungsverfügung

Online-Seminar der Verbraucherzentrale NRW

Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer:in auswählen soll. Sie können dem Gericht auch mitteilen, wer keinesfalls Betreuer:in sein soll.

In unserem Online-Seminar erhalten Sie grundlegende Informationen zu den Themen Betreuung und Betreuungsverfügung.

Donnerstag, 27. April 2023 • 10:00 Uhr – 11:00 Uhr • Anmeldung: https://next.edudip.com/de/webinar/betreuung-und-betreuungsverfugung/471870

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