Impfangebot mit Nuvaxovid für bestimmte Personengruppen in Overath, Wermelskirchen und Bergisch Gladbach

Rheinisch-Bergischer Kreis | Ab dem 4. März können sich bestimmte Personengruppen im Rheinisch-Bergischen Kreis in den Impfstellen in Overath, Hauptstraße 78, und Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29–33, mit dem Proteinimpfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax impfen lassen. Auch die Feuerwehr Bergisch Gladbach hält ab dem 4. März Impfangebote mit Nuvaxovid an der stationären Impfstelle auf dem Parkplatz Heidkamper Tor bereit.

Nuvaxovid wird vor allem ungeimpftem Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen angeboten. Drei Viertel der Nuvaxovid-Impfdosen sind daher derzeit für Menschen vorgesehen, die in einer Einrichtung mit Impfpflicht arbeiten. Weitere 20 Prozent sind für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit gegen die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wurde. Fünf Prozent der Dosen sind für die Allgemeinbevölkerung vorgesehen.

Für die Impfung in Overath und Wermelskirchen müssen Termine über das Portal des Rheinisch-Bergischen Kreises unter https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx gebucht werden.

Impftermine für die Nuvaxovid-Impfung der Feuerwehr Bergisch Gladbach

Am Freitag, 4. März, verimpft die Feuerwehr Bergisch Gladbach an der stationären Impfstelle auf dem Parkplatz Heidkamper Tor von 16 bis 20 Uhr ausschließlich Nuvaxovid. Am Samstag, 5. März, werden neben der regulären Impfung mit den mRNA-Impfstoffen für Kinder und Erwachsene von 9 bis 13 Uhr ebenfalls Nuvaxovid-Impfungen nach Priorisierung angeboten. Dieses Angebot findet ab der kommenden Woche bis auf Weiteres jeden Samstag statt. Ab dem 10. März werden auch donnerstags von 16 bis 18.30 Uhr Impfungen mit dem Impfstoff von Novavax vorgenommen. Weitere Informationen und Terminvereinbarung unter https://www.bergischgladbach.de/impf-drive-in.aspx.

Für alle Impfstellen, die Nuvaxovid anbieten, gilt: Eine Impfung mit dem Impfstoff von Novavax ohne Termin ist nicht möglich.

Das Impfangebot können vorwiegend Personen wahrnehmen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens arbeiten. Bei der Terminbuchung müssen diese die Option „Nuvaxovid-Impfung mit Arbeitgeberbescheinigung“ angeben. Die Arbeitgeberbescheinigung muss zur Impfung mitgebracht werden. Für Bürgerinnen und Bürger mit einer ärztlich attestierten Unverträglichkeit gegen die vorhandenen mRNA-Impfstoffe steht im Buchungstool die Option „Nuvaxovid-Impfung mit ärztlichem Attest“ zur Auswahl. Das ärztliche Attest muss zur Impfung mitgebracht werden. Für Personen aus der Allgemeinbevölkerung über 18 Jahre wird ein Terminkontingent mit der Auswahl „Nuvaxovid-Impfung ab 18 Jahre“ freigeschaltet.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt den Impfstoff allen Personen ab 18 Jahren für die Grundimmunisierung. Er ist bislang nicht für eine Booster-Impfung zugelassen.

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