Inzidenz nach wie vor ohne Aussagekraft

Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Lagezentrum hat am Montag für Rhein-Berg 898 Fälle erfasst. Damit beträgt die Gesamtzahl bestätigter Coronafälle im Kreis 36.975. In Wermelskirchen sind dies 4.988 Fälle. Die offizielle Inzidenz steigt damit leicht von 1548 auf 1565. Diese Zahl hat jedoch keine Aussagekraft, die tatsächliche Inzidenz liegt nach Schätzung des Bürgerportals deutlich über 2000. 514 Personen haben im Rheinisch-Bergischen Kreis bereits eine zweite Booster-Impfung erhalten. Das erklärt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein auf Anfrage des Gladbacher Bürgerportals. Insgesamt seien im Bereich der nordrheinischen Arztpraxen bisher 10.885 zweite Booster durchgeführt worden, sagte ein Sprecher.

Wie viele zweite Booster womöglich über andere Impfangebote verabreicht worden sind, ist offen, da das RKI die Impfdaten nur nach der bisherigen Rasterung in Erst-, Zweit- und Auffrischimpfung aufschlüsselt. Anfang Februar hat die Ständige Impfkommission eine Empfehlung für die 2. Booster-Impfung „besonders gefährdeter Personengruppen“ veröffentlicht.

Die Kreisverwaltung widerspricht der Interpretation des Bürgerportal Bergisch Gladbach, die Vorgehensweise bei der Erfassung neuer (und alter) Fälle sei erneut geändert worden. Das Team im Lagezentrum habe am Montag bereits mittags alle frischen Fälle abgearbeitet und konnte daher zusätzlich einen Teil der Altfälle aufarbeiten, stellt Kreissprecherin Birgit Bär klar. Es gebe „keinen Strategiewechsel, sondern konsequentes Abarbeiten der Aufgaben durch ein extrem fleißiges und motiviertes Team“, sagt Bär.

Bliebe es bei den niedrigen Fallzahlen für Montag (140) und Sonntag (220), wäre dies ein kräftiger Rückgang – eine Woche zuvor waren noch 379 bzw. 416 Fälle gezählt worden. Damit würde sich auch die offizielle Inzidenz von derzeit 1565 wieder der realen Lage annähern.

Die Gesundheitsminister der Länder sind sich weitgehend einig, die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal in einem gestuften Verfahren umzusetzen. Sie haben aber noch keinen Beschluss getroffen. Der Einigung zufolge sollen betroffene Beschäftigte innerhalb von 14 Tagen einen Impfnachweis vorweisen. Wer sich noch impfen lassen wolle oder beispielsweise erst eine Impfung habe, dürfe zunächst weiterarbeiten. Das gelte auch dann, wenn Arbeitgeber oder Gesundheitsamt die Gefährdung der Versorgung annähmen. Zudem solle unterschieden werden zwischen Arbeitnehmern, die direkt an Patienten arbeiten, und solchen, die andere Tätigkeiten ausüben. Da es sich dabei jeweils um Einzelfallentscheidungen handele werde ein Anhörungsverfahren dazu gebraucht.

Das RKI meldet 159.217 Positiv-Tests, 10.354 weniger als vor einer Woche. Die Inzidenz sinkt von 1460 auf 1438. Weitere 243 Menschen starben. Zum ersten Mal seit vielen Wochen geht die Zahl der Schüler:innen, die wegen der Pandemie in NRW nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, zurück. Am 9. Februar meldeten die Schulen 85.882 Corona-Fälle, oder 4,2 Prozent der Schülerschaft. Eine Woche zuvor waren es 95.933. Auch die Zahl der Schüler:innen in Quarantäne sinkt: von 77.752 auf 60.548. Das sind 3 Prozent der Schülerschaft in NRW.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.