Rheinisch-Bergischer Kreis | Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis gilt nunmehr eine verkürzte Quarantänezeit bei positivem Test. Kontaktpersonen mit der Auffrischungsimpfung („geboostert“) müssen sich nicht mehr absondern. Die Kreisverwaltung erläßt diese Regelung auf der Basis der Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums.
Nunmehr gelten die folgenden Quarantäne-Regeln:
- Die Dauer der Isolation für Corona-Erkrankte sowie für Kontaktpersonen beträgt zehn Tage. Das gilt nur, wenn Sie bis 48 Stunden vor Ende der Quarantäne ohne Symptome sind.
- Kontaktpersonen, die geboostert oder innerhalb der letzten drei Monate doppelt geimpft, genesen oder nach einer Genesung geimpft sind, müssen nicht in Quarantäne.
- Die Quarantäne kann vorzeitig und eigenverantwortlich beendet werden, mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (Bürgertest), der frühestens ab dem siebten Tag der Quarantäne vorgenommen werden kann. Das negative Testergebnis muss man aufbewahren und bei sich tragen. Dem Gesundheitsamt muss der Nachweis nur auf Nachfrage vorgelegt werden.
- Corona-Erkrankte, die im Gesundheitsbereich arbeiten, müssen zur Verkürzung der Quarantäne einen PCR-Test durchführen lassen, ein Antigen-Schnelltest (Bürgertest) reicht bei ihnen nicht aus.
- Kinder und Jugendliche in Kita, Tagespflege, Schule und ähnlichen Einrichtungen, die enge Kontaktperson einer mit infizierten Person sind, können sich bereits ab dem fünften Tag nach Beginn der Quarantäne mit einem Schnelltest freitesten.
Mit der Verkürzung der Quarantäne soll verhindert werden, dass bei einer weiteren Verbreitung der Omikron-Variante Teile der kritischen Infrastruktur (Krankenhäuser, Energierversorger, …) in Probleme geraten, weil sich viele Infizierte und Kontaktpersonen noch in Quarantäne befinden.K