Inzidenzstufe 2: Was ab heute gilt

Wermelskirchen | Mit der seit heute geltenden Inzidenzstufe 2 werden wiederum coronabedingte Einschränkungen zurückgenommen. Ab heute gilt:

  • In der Außengastronomie sind keine Tests mehr erforderlich. Gastronomische Betriebe dürfen nunmehr auch innen mit begrenztem Platzangebot ihr Geschäft aufnehmen. Der Abstand zwischen den Tischen muß 1,5 Meter betragen.
  • Im öffentlichen Raum dürfen sich drei Haushalte ohne Begrenzung der Personenzahl treffen oder bis zu zehn Personen aus maximal zehn Haushalten.
  • Konzerte, Theater, Oper und Kino sind mit bis zu 500 Personen, mit Test und Sitzplan erlaubt.
  • Museen und Galerien dürfen ohne Terminbuchung öffnen.
  • Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen draußen erlaubt, kontaktfreier Sport ist in Innenräumen, auch in Fitnessstudios ohne Personenbegrenzung mit Test und Nachverfolgung möglich.
  • Bei Sportveranstaltungen draußen sind bis zu 1000 Zuschauer erlaubt, bis zu einem Drittel der Gesamtkapazität. Sportveranstaltungen in Hallen und Innenräumen dürfen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzplan besuchen.
  • Jahrmärkte sind mit Test und Personenbegrenzung gestattet.
  • Private Veranstaltungen (keine „Partys“) dürfen draußen mit bis zu 100 Personen stattfinden; in Innenräumen nur mit 50 getesteten Personen.

Beitragsfoto © Anestiev (Pixabay)

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