Wermelskirchen | Mit der seit heute geltenden Inzidenzstufe 2 werden wiederum coronabedingte Einschränkungen zurückgenommen. Ab heute gilt:
- In der Außengastronomie sind keine Tests mehr erforderlich. Gastronomische Betriebe dürfen nunmehr auch innen mit begrenztem Platzangebot ihr Geschäft aufnehmen. Der Abstand zwischen den Tischen muß 1,5 Meter betragen.
- Im öffentlichen Raum dürfen sich drei Haushalte ohne Begrenzung der Personenzahl treffen oder bis zu zehn Personen aus maximal zehn Haushalten.
- Konzerte, Theater, Oper und Kino sind mit bis zu 500 Personen, mit Test und Sitzplan erlaubt.
- Museen und Galerien dürfen ohne Terminbuchung öffnen.
- Kontaktsport ist mit bis zu 25 Personen draußen erlaubt, kontaktfreier Sport ist in Innenräumen, auch in Fitnessstudios ohne Personenbegrenzung mit Test und Nachverfolgung möglich.
- Bei Sportveranstaltungen draußen sind bis zu 1000 Zuschauer erlaubt, bis zu einem Drittel der Gesamtkapazität. Sportveranstaltungen in Hallen und Innenräumen dürfen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzplan besuchen.
- Jahrmärkte sind mit Test und Personenbegrenzung gestattet.
- Private Veranstaltungen (keine „Partys“) dürfen draußen mit bis zu 100 Personen stattfinden; in Innenräumen nur mit 50 getesteten Personen.
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