Informationen für Eltern, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege betreut werden
Wermelskirchen | Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert. Auch für die Kindertagesbetreuung muss es nun eine Lösung bis zum 31.01.2021 geben, um den Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Eltern und Familien größtmögliche Planbarkeit und Sicherheit zu geben.
Nach enger Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Kommunen, die zuständig sind für die Kindertagespflege, gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Januar 2021 Folgendes:
Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen. Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich.
Um der Gruppentreue weiterhin entsprechen zu können, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten und immer dieselben Kinder, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um zehn Wochenstunden eingeschränkt. Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot. Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen.
Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson. Der Betrieb soll weiterhin vom 11. Januar 2021 bis 31. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden. Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Weitere Informationen wie z.B. zu zusätzlichen Kinderkrankentagen und Elternbeiträgen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Informationsschreiben.
Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
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