Die Stadt Wermelskirchen versendet neue Steuerbescheide für das Jahr 2019. Grund dafür ist der beschlossene Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020, mit dem das Haushaltssicherungskonzept (HSK) verlassen werden muss.
Wie das Serviceteam Abgaben der Stadt weiter mitteilt, werden die neuen Steuerbescheide an die Grundstücks- und Wohnungseigentümer/innen sowie an die Gewerbetreibenden verschickt.
Bislang erfolgte die Festsetzung der Grundsteuer A und Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer für das Jahr 2019 mit den Hebesätzen des Vorjahres.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat am 25.03.2019 die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen und die Hebesätze der Gewerbesteuer und Grundsteuer rückwirkend ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A 295 v. H.
- Grundsteuer B 600 v. H.
- Gewerbesteuer 465 v. H.
Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass am 15.05.2019 die nächste Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall und ggfs. Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig wird.