Baden an bergischen Talsperren

Pressemitteilung des Wupperverbandes

Im Wuppergebiet gibt es vier Badegewässer mit offiziellen Badestellen

Die erste Sommerferienhälfte bot bereits warme Tage und Gelegenheit zum Baden. Damit das Baden in den Badegewässern auch in der zweiten Ferienhälfte ein Vergnügen bleibt, weist der Wupperverband auf die Regelungen hin und bittet alle Talsperrengäste um gegenseitige Rücksichtnahme.

Der Wupperverband betreibt im Wuppergebiet 14 Talsperren. Davon sind vier Talsperren als Badegewässer nach EG-Richtlinie ausgewiesen: die Bever-Talsperre, die Wupper-Talsperre, die Brucher- und die Lingese-Talsperre. An diesen Talsperren ist an den gekennzeichneten Badestellen das Baden erlaubt, erfolgt aber auf eigene Gefahr. Die Badesaison geht vom 15. Mai bis zum 15. September. In diesem Zeitraum wird die Wasserqualität an den Badestellen alle vier Wochen von den zuständigen Gesundheitsämtern des Oberbergischen Kreises bzw. der Stadt Remscheid untersucht.

Alle Informationen über das Baden an den vier Badegewässern, z. B. wo befinden sich die Badestellen sowie Infos zur Qualitätsüberwachung und zu den Baderegeln, sind auf www.wupperverband.de zu finden in der Rubrik Service / Freizeit / Baden Badegewässer.

 

Regeln beachten und Rücksicht auf die Mitmenschen nehmen

„Damit das Baden für alle Gäste ein entspanntes Vergnügen ist, appellieren wir an alle, sich rücksichtsvoll zu verhalten und die Regeln zu beachten“ betont Jürgen Fries, Betriebsleiter der Brauchwassertalsperren des Wupperverbandes.

Grundsätzlich darf Müll nur in die eigens aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden. Das Mitführen von Hunden sowie Campen, Zelten, Grillen und der Einsatz von Modellbooten/-flugzeugen usw. sind an den Badestellen nicht gestattet. Offene Feuerstellen sind grundsätzlich an allen Talsperren verboten mit Blick auf die Brandgefahr in den Sommermonaten.

Gerade an heißen Tagen und in den Sommerferien wird es an den Talsperren voll. Umso wichtiger ist es, dass alle Besucher dazu beitragen, den Aufenthalt für sich selbst und andere angenehm zu gestalten. Die Beachtung der Regeln dient letztlich sowohl dem Komfort als auch der Sicherheit der Badegäste.  

Lebensgefahr: nicht von Brücken oder Staumauern springen

Die Talsperren des Wupperverbandes sind wasserwirtschaftliche Anlagen. Ihre Aufgaben sind z. B. der Hochwasserschutz oder die Abgabe von Wasser in Trockenzeiten (Niedrigwasseraufhöhung). Daher ist der Wasserstand in den Talsperren nicht konstant, sondern schwankt je nach Wasserabgabe und Wasserzufluss.
Das Springen von Staumauern und -dämmen, z. B. an der Ronsdorfer Talsperre oder auch von der Kräwinklerbrücke in die Wupper-Talsperre ist lebensgefährlich und daher strikt verboten.

Der Wupperverband weist außerdem darauf hin, dass das Baden in seinen Trinkwassertalsperren (Große Dhünn-, Kerspe- und Herbringhauser Talsperre) sowie an weiteren Talsperren, die dem Naturschutz dienen, z. B. Panzer- und Ronsdorfer Talsperre, verboten ist. Auch der Stausee Beyenburg ist kein Badesee.

Beitragsfoto: Badestelle an der Wupper-Talsperre © Wupperverband

 

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