Im Jahr 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen mit 6 378 Anträgen auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen 20,8 Prozent mehr Anträge gestellt als 2015. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, war nahezu jeder zweite Antragsteller eine Frau (3 156; 49,5 Prozent). Bis zum Jahresende 2016 wurden 4 914 Verfahren abgeschlossen – dabei wurde in 3 075 Fällen einevollständige Gleichwertigkeit bescheinigt. 1 083 Fälle wurden negativ beschieden und 756 waren mit der Auflage einer Ausgleichsmaßnahme verbunden. In 1 152 Fällen stand eine Entscheidung noch aus.
Mehr als die Hälfte der Antragsteller (3 498 bzw. 54,8 Prozent) hatte eine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates, weitere 1 077 Personen eine der übrigen europäischen Staaten. 1 344 Anerkennungsverfahren wurden für Personen mit einer asiatischen Staatsangehörigkeit durchgeführt. Aus den EU-Staaten stellten Personen mit deutschem Pass die meisten Anträge (858), gefolgt von Personen mit polnischer (768), niederländischer (423) und rumänischer (306) Staatsangehörigkeit. Bei den nichteuropäischen Ländern stellten syrische Staatsangehörige mit 765 Anerkennungsverfahren die Höchstzahl, gefolgt von Personen der Russischen Föderation (189).
Der überwiegende Teil der Anträge (64,5 Prozent) wurde im Bereich der sog. reglementierten Berufe (4 116 Anträge) gestellt, d. h. für berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Hier stellten mit 2 991 Verfahren die Medizinischen Gesundheitsberufe die Mehrheit. Die nicht reglementierten Berufe machten mit 2 250 Anträgen gut ein Drittel aller Verfahren aus. Hier wurden die meisten Verfahren in Mechatronik-, Energie- und Elektroberufen (363 Fälle) durchgeführt. Die Liste der Referenzberufe führten Ärztinnen und Ärzte mit 1 137 Anerkennungsverfahren an, gefolgt von Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen (852 Verfahren), Ingenieure(inne)n (555), Physiotherapeute(innen)n (246) und Erzieher(inne)n mit 162 Anerkennungsverfahren.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise ist aufgrund des am 1. April 2012 in Kraft getretenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und des Gesetzes zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen möglich.