Der Deutsche Städte-und Gemeindebund hat gestern mit Blick auf Tanzverbote am heutigen Karfreitag die “zeitgemäße Lockerung” der Feiertagsgesetze gefordert. Nötig sei eine “größere Anpassung an die gesellschaftliche Realität”, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der “Neuen Osnabrücker Zeitung”. Es sei kaum nachzuvollziehen, daß das Tanzen verboten, Musik aber erlaubt sei.
Eine Tanzveranstaltung in geschlossenen Räumen störe die Feiertagsruhe in der Regel nicht. Laut Landsberg geht es darum, den Christen die Möglichkeit zu geben, den Karfreitag in Stille zu begehen, ohne anderen ihre Lebensweise vorzuschreiben. Der Staat sollte dabei den Menschen nicht vorschreiben, wie sie zu feiern oder zu leben hätten.
Stärker zu beachten seien regionale Besonderheiten. Der Karfreitag werde in einem Dorf in Bayern anders begangen als in einem multikulturellen Stadtteil von Berlin oder einer anderen Großstadt. Der Hauptgeschäftsführer kritisierte auch, dass die von Land zu Land unterschiedlich geregelten Tanzverbote auch andere öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Sportveranstaltungen beträfen. Hier müssten mehr “Spielräume” geschaffen werden. Landsberg verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein generelles Tanzverbot an Karfreitag in Bayern verfassungswidrig und nicht vereinbar sei mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Versammlungsfreiheit.