Der Kreis informiert

Rheinisch-Bergischer Kreis schränkt Wasserentnahme aus Gewässern vom 1. Juli bis 30. September ein

Wegen anhal­ten­der Tro­cken­heit und nied­ri­ger Was­ser­stän­de darf aus Bächen, Flüs­sen und Seen im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis ab 1. Juli nur noch in Aus­nah­me­fäl­len Was­ser ent­nom­men wer­den. Die Rege­lung gilt bis zum 30. Sep­tem­ber.

Die unge­wöhn­lich hohen Tem­pe­ra­tu­ren und die außer­ge­wöhn­li­che Tro­cken­heit der ver­gan­ge­nen Wochen und Mona­te hin­ter­las­sen deut­li­che Spu­ren in den Gewäs­sern des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses. Vie­le Bäche füh­ren weni­ger Was­ser als im lang­jäh­ri­gen Mit­tel und eini­ge dro­hen bei anhal­ten­der Tro­cken­heit voll­stän­dig aus­zu­trock­nen. Hin­zu kommt, dass vie­le Men­schen auf­grund der Tro­cken­heit ihre Gär­ten mit Was­ser aus anlie­gen­den Bächen oder Flüs­sen bewäs­sern und dafür Pum­pen nut­zen. Dies trägt wei­ter dazu bei, dass die Gewäs­ser zu wenig Was­ser füh­ren und aus­trock­nen kön­nen. Um Flüs­se, Bäche und Seen zu schüt­zen, hat der Rhei­nisch-Ber­gi­sche Kreis aus die­sem Grund eine erneu­te All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen. Die­se schränkt die bis­her gel­ten­den gesetz­li­chen Rege­lun­gen der Was­ser­ent­nah­men ab Juli im gesam­ten Kreis­ge­biet ein.

Ver­bo­ten sind damit bis zum 30. Sep­tem­ber jeg­li­che Was­ser­ent­nah­men im Rah­men des Eigentümer‑, Anlie­ger- und Gemein­ge­brauchs. Aus­ge­nom­men von dem Ver­bot sind jedoch Was­ser­ent­nah­men zum Trän­ken von Vieh im Rah­men der Vor­ga­ben des Lan­des­was­ser­ge­set­zes NRW. Auch klei­ne­re Men­gen, die mit Hand­ge­fä­ßen wie einem Eimer oder einer Gieß­kan­ne ent­nom­men wer­den und für das Gewäs­ser ver­träg­lich sind, dür­fen wei­ter­hin genutzt wer­den.

Per­so­nen, die bis­her eine geson­der­te „Was­ser­recht­li­che Erlaub­nis“ im Zustän­dig­keits­be­reich des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses hat­ten, dür­fen bis zum 30. Sep­tem­ber die­ses Jah­res nur noch maxi­mal 30 Pro­zent der Was­ser­men­ge aus dem Gewäs­ser ent­neh­men. Die All­ge­mein­ver­fü­gung gilt nicht für Was­ser­ent­nah­men aus den Flüs­sen Agger und Wup­per, da die­se in der Zustän­dig­keit der Bezirks­re­gie­rung lie­gen. In die­sem Jahr wird erst­mals auch die Ent­nah­men aus der Dhünn von einer wei­te­ren All­ge­mein­ver­fü­gung ein­ge­schränkt, wel­che gemein­sam mit der Stadt Lever­ku­sen ergeht.

Hin­ter­grund
Bereits in den ver­gan­ge­nen eher tro­cke­nen Jah­ren, mit rela­tiv wenig Nie­der­schlä­gen vor allem in den Som­mer­mo­na­ten, konn­te der Effekt beob­ach­tet wer­den, dass die Bäche, Flüs­se oder Seen im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis nur sehr wenig Was­ser füh­ren oder sogar voll­stän­dig aus­trock­nen. Das hat sich im Lauf der Zeit deut­lich ver­stärkt. Selbst rela­tiv feuch­te Jah­re wie zuletzt 2024 rei­chen nicht aus, um die­ses Defi­zit dau­er­haft zu besei­ti­gen.

Eine deut­li­che Ent­span­nung der Situa­ti­on ist nicht in Sicht. Selbst wenn es kurz­fris­tig etwas reg­net oder auch ver­ein­zel­te stär­ke­re Nie­der­schlä­ge nie­der­ge­hen, stei­gen zwar die Gewäs­ser­pe­gel mög­li­cher­wei­se kurz an, aber eine lang­fris­ti­ge und dau­er­haf­te Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on ist dadurch nicht zu erwar­ten. Aus die­sem Grund müs­sen die Gewäs­ser geschützt und dür­fen nicht durch zusätz­li­che Was­ser­ent­nah­men belas­tet wer­den. Denn die außer­or­dent­li­che Tro­cken­heit beein­flusst den Zustand der Gewäs­ser zuneh­mend nega­tiv und hat Fol­gen für die Natur.

Dabei sind nicht nur die unmit­tel­bar im oder am Gewäs­ser leben­den Pflan­zen und Tie­re betrof­fen. Bäche und Seen sind auch über­le­bens­not­wen­dig für den Bestand vie­ler an Land leben­der Tie­re, sei es als Trän­ke oder auch als Nah­rungs­quel­le durch die Was­ser­tie­re. Pflan­zen wer­den teil­wei­se durch im oder am Was­ser leben­de Insek­ten bestäubt. Auch die Selbst­rei­ni­gungs­kraft der Gewäs­ser lei­det unter den gerin­gen Was­ser­stän­den, wodurch bei län­ge­rer Tro­cken­heit die hohe Qua­li­tät unse­rer Gewäs­ser gefähr­det ist.


Kreisverwaltung am 10. Juli geschlossen – Not- und Bereitschaftsdienste stehen zur Verfügung

Die Kreis­ver­wal­tung des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses bleibt am Frei­tag, 10. Juli, auf­grund eines Betriebs­fes­tes geschlos­sen. Von der Schlie­ßung betrof­fen sind das Kreis­haus in Ber­gisch Glad­bach-Heid­kamp, das Kreis­haus in Ber­gisch Glad­bach-Gro­nau, die aus­ge­la­ger­ten Dienst­stel­len im Tech­no­lo­gie­Park, die Jugend­hil­fe­bü­ros in Bur­scheid und Kür­ten sowie die Neben­stel­le des Stra­ßen­ver­kehrs­am­tes in Wer­mels­kir­chen. Ab Mon­tag, 13. Juli, ste­hen die Mit­ar­bei­ten­den der Kreis­ver­wal­tung wie­der zu den gewohn­ten Öff­nungs­zei­ten zur Ver­fü­gung.

Not- und Bereit­schafts­diens­te sicher­ge­stellt
Die Not- und Bereit­schafts­diens­te des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses sind von der Schlie­ßung nicht betrof­fen. Die Ret­tungs­leit­stel­le ist wei­ter­hin rund um die Uhr über die Not­ruf­num­mer 112 erreich­bar. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zu den Dienst­leis­tun­gen und Kon­takt­mög­lich­kei­ten der Kreis­ver­wal­tung sind auf der Inter­net­sei­te des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses abruf­bar.

Der Rhei­nisch-Ber­gi­sche Kreis bit­tet um Ver­ständ­nis für die ein­tä­gi­ge Schlie­ßung.


Ausländer- und Einbürgerungsbehörde zieht in neuen Standort an der Bensberger Straße

Die Aus­län­der- und Ein­bür­ge­rungs­be­hör­de des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses zieht um. Ab dem 17. August 2026 sind die Dienst­leis­tun­gen der Behör­de an der Bens­ber­ger Stra­ße 169 in 51469 Ber­gisch Glad­bach erreich­bar.

Der bis­he­ri­ge Stand­ort bleibt noch bis ein­schließ­lich 6. August geöff­net. Im Zuge des Umzugs bleibt die Aus­län­der- und Ein­bür­ge­rungs­be­hör­de in der Zeit vom 10. bis 14. August geschlos­sen. In die­sem Zeit­raum kön­nen kei­ne per­sön­li­chen Vor­spra­chen oder Dienst­leis­tun­gen ange­bo­ten wer­den.

Ab dem 17. August steht die Behör­de den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern an der Bens­ber­ger Stra­ße zur Ver­fü­gung.

Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen online
Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zur Aus­län­der- und Ein­bür­ge­rungs­be­hör­de sowie zu den ange­bo­te­nen Dienst­leis­tun­gen sind jeder­zeit über das Ser­vice­por­tal des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses abruf­bar: https://www.rbk-direkt.de/dienststelle/1127/.


Foto: KI gene­riert

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