Rheinisch-Bergischer Kreis schränkt Wasserentnahme aus Gewässern vom 1. Juli bis 30. September ein
Wegen anhaltender Trockenheit und niedriger Wasserstände darf aus Bächen, Flüssen und Seen im Rheinisch-Bergischen Kreis ab 1. Juli nur noch in Ausnahmefällen Wasser entnommen werden. Die Regelung gilt bis zum 30. September.
Die ungewöhnlich hohen Temperaturen und die außergewöhnliche Trockenheit der vergangenen Wochen und Monate hinterlassen deutliche Spuren in den Gewässern des Rheinisch-Bergischen Kreises. Viele Bäche führen weniger Wasser als im langjährigen Mittel und einige drohen bei anhaltender Trockenheit vollständig auszutrocknen. Hinzu kommt, dass viele Menschen aufgrund der Trockenheit ihre Gärten mit Wasser aus anliegenden Bächen oder Flüssen bewässern und dafür Pumpen nutzen. Dies trägt weiter dazu bei, dass die Gewässer zu wenig Wasser führen und austrocknen können. Um Flüsse, Bäche und Seen zu schützen, hat der Rheinisch-Bergische Kreis aus diesem Grund eine erneute Allgemeinverfügung erlassen. Diese schränkt die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen der Wasserentnahmen ab Juli im gesamten Kreisgebiet ein.
Verboten sind damit bis zum 30. September jegliche Wasserentnahmen im Rahmen des Eigentümer‑, Anlieger- und Gemeingebrauchs. Ausgenommen von dem Verbot sind jedoch Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW. Auch kleinere Mengen, die mit Handgefäßen wie einem Eimer oder einer Gießkanne entnommen werden und für das Gewässer verträglich sind, dürfen weiterhin genutzt werden.
Personen, die bisher eine gesonderte „Wasserrechtliche Erlaubnis“ im Zuständigkeitsbereich des Rheinisch-Bergischen Kreises hatten, dürfen bis zum 30. September dieses Jahres nur noch maximal 30 Prozent der Wassermenge aus dem Gewässer entnehmen. Die Allgemeinverfügung gilt nicht für Wasserentnahmen aus den Flüssen Agger und Wupper, da diese in der Zuständigkeit der Bezirksregierung liegen. In diesem Jahr wird erstmals auch die Entnahmen aus der Dhünn von einer weiteren Allgemeinverfügung eingeschränkt, welche gemeinsam mit der Stadt Leverkusen ergeht.
Hintergrund
Bereits in den vergangenen eher trockenen Jahren, mit relativ wenig Niederschlägen vor allem in den Sommermonaten, konnte der Effekt beobachtet werden, dass die Bäche, Flüsse oder Seen im Rheinisch-Bergischen Kreis nur sehr wenig Wasser führen oder sogar vollständig austrocknen. Das hat sich im Lauf der Zeit deutlich verstärkt. Selbst relativ feuchte Jahre wie zuletzt 2024 reichen nicht aus, um dieses Defizit dauerhaft zu beseitigen.
Eine deutliche Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Selbst wenn es kurzfristig etwas regnet oder auch vereinzelte stärkere Niederschläge niedergehen, steigen zwar die Gewässerpegel möglicherweise kurz an, aber eine langfristige und dauerhafte Verbesserung der Situation ist dadurch nicht zu erwarten. Aus diesem Grund müssen die Gewässer geschützt und dürfen nicht durch zusätzliche Wasserentnahmen belastet werden. Denn die außerordentliche Trockenheit beeinflusst den Zustand der Gewässer zunehmend negativ und hat Folgen für die Natur.
Dabei sind nicht nur die unmittelbar im oder am Gewässer lebenden Pflanzen und Tiere betroffen. Bäche und Seen sind auch überlebensnotwendig für den Bestand vieler an Land lebender Tiere, sei es als Tränke oder auch als Nahrungsquelle durch die Wassertiere. Pflanzen werden teilweise durch im oder am Wasser lebende Insekten bestäubt. Auch die Selbstreinigungskraft der Gewässer leidet unter den geringen Wasserständen, wodurch bei längerer Trockenheit die hohe Qualität unserer Gewässer gefährdet ist.
Kreisverwaltung am 10. Juli geschlossen – Not- und Bereitschaftsdienste stehen zur Verfügung
Die Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises bleibt am Freitag, 10. Juli, aufgrund eines Betriebsfestes geschlossen. Von der Schließung betroffen sind das Kreishaus in Bergisch Gladbach-Heidkamp, das Kreishaus in Bergisch Gladbach-Gronau, die ausgelagerten Dienststellen im TechnologiePark, die Jugendhilfebüros in Burscheid und Kürten sowie die Nebenstelle des Straßenverkehrsamtes in Wermelskirchen. Ab Montag, 13. Juli, stehen die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.
Not- und Bereitschaftsdienste sichergestellt
Die Not- und Bereitschaftsdienste des Rheinisch-Bergischen Kreises sind von der Schließung nicht betroffen. Die Rettungsleitstelle ist weiterhin rund um die Uhr über die Notrufnummer 112 erreichbar. Aktuelle Informationen zu den Dienstleistungen und Kontaktmöglichkeiten der Kreisverwaltung sind auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises abrufbar.
Der Rheinisch-Bergische Kreis bittet um Verständnis für die eintägige Schließung.
Ausländer- und Einbürgerungsbehörde zieht in neuen Standort an der Bensberger Straße
Die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zieht um. Ab dem 17. August 2026 sind die Dienstleistungen der Behörde an der Bensberger Straße 169 in 51469 Bergisch Gladbach erreichbar.
Der bisherige Standort bleibt noch bis einschließlich 6. August geöffnet. Im Zuge des Umzugs bleibt die Ausländer- und Einbürgerungsbehörde in der Zeit vom 10. bis 14. August geschlossen. In diesem Zeitraum können keine persönlichen Vorsprachen oder Dienstleistungen angeboten werden.
Ab dem 17. August steht die Behörde den Bürgerinnen und Bürgern an der Bensberger Straße zur Verfügung.
Aktuelle Informationen online
Aktuelle Informationen zur Ausländer- und Einbürgerungsbehörde sowie zu den angebotenen Dienstleistungen sind jederzeit über das Serviceportal des Rheinisch-Bergischen Kreises abrufbar: https://www.rbk-direkt.de/dienststelle/1127/.
Foto: KI generiert


Schreibe einen Kommentar