Wermelskirchens Haushalt vor dem Absturz – Teil 3

Prio­ri­tä­ten sind jetzt kei­ne Flos­kel mehr

Bür­ger­meis­ter Bernd Hibst hat bei der Vor­stel­lung des Haus­halts­ent­wurfs 2026/2027 im Rat selbst deut­lich gemacht, wor­auf es ankommt: Wer­mels­kir­chen muss Prio­ri­tä­ten set­zen.

Ein Blick in den fast 600 Sei­ten star­ken Ent­wurf zeigt, dass die­ser Appell mehr als berech­tigt ist. Die Stadt steht nicht vor einem vor­über­ge­hen­den finan­zi­el­len Eng­pass, son­dern vor einer struk­tu­rel­len Haus­halts­kri­se. Die lau­fen­den Aus­ga­ben stei­gen schnel­ler als die Ein­nah­men, das Eigen­ka­pi­tal wird nahe­zu voll­stän­dig auf­ge­zehrt, die Ver­schul­dung wächst mas­siv und die Zins­zah­lun­gen ent­wi­ckeln sich zu einem eige­nen Mil­lio­nen­pro­blem.

Rhom­bus bleibt ein finan­zi­el­les Risi­ko

Auch das Rhom­bus-Vor­ha­ben steht wei­ter im Haus­halts­ent­wurf. Allein für die Akti­vie­rung der Bra­che wer­den Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gun­gen von rund 49, 7 Mil­lio­nen Euro aus­ge­wie­sen. Hin­zu kom­men das geplan­te Hal­len­bad und das Haus der Ver­ei­ne.

Der Ent­wurf rech­net grund­sätz­lich mit För­der­mit­teln. Gleich­zei­tig ent­hält die Kal­ku­la­ti­on bereits einen Sicher­heits­auf­schlag von 20% und erwar­te­te jähr­li­che Bau­kos­ten­stei­ge­run­gen von 10%. Das zeigt wie unsi­cher die tat­säch­li­chen Kos­ten sind. Wenn der Bür­ger­meis­ter selbst erklärt dass sich Wer­mels­kir­chen nicht alle Pro­jek­te leis­ten kann, darf aus­ge­rech­net ein Vor­ha­ben die­ser Grö­ßen­ord­nung nicht als unan­tast­bar behan­delt wer­den. Auch bereits beschlos­se­ne Pro­jek­te müs­sen erneut auf Kos­ten, Nut­zen, För­der­ri­si­ken und dau­er­haf­te Fol­ge­kos­ten geprüft wer­den. Prio­ri­tä­ten­set­zung, die nur bei klei­nen Zuschüs­sen und frei­wil­li­gen Leis­tun­gen ansetzt, wäh­rend Groß­pro­jek­te unan­ge­tas­tet blei­ben, wäre kei­ne Prio­ri­tä­ten­set­zung. Es wäre Kür­zungs­po­li­tik an der fal­schen Stel­le.

Wo Kür­zun­gen dro­hen

Das Haus­halts­si­che­rungs­kon­zept liegt noch nicht vor. des­halb lässt sich noch nicht abschlie­ßend sagen, wel­che Ange­bo­te kon­kret gekürzt, ver­teu­ert oder gestri­chen wer­den. Der Haus­halts­ent­wurf zeigt aber bereits die Rich­tung.

Frei­wil­li­ge Leis­tun­gen sol­len zwar grund­sätz­lich erhal­ten blei­ben. Neue oder höhe­re Zuschüs­se sei­en jedoch nicht mehr mög­lich, ohne an ande­rer Stel­le zu kür­zen. Außer­dem sol­len spe­zi­el­le Gebüh­ren und Ent­gel­te über­prüft und mög­lichst vor all­ge­mei­nen Steu­er­erhö­hun­gen ange­passt wer­den. Auch wei­te­re Steu­er­erhö­hun­gen wer­den aus­drück­lich nicht aus­ge­schlos­sen.

Für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bedeu­tet das vor­aus­sicht­lich, dass kom­mu­na­le Leis­tun­gen teu­rer wer­den kön­nen. Gebüh­ren, Ein­tritts­prei­se, Nut­zungs­ent­gel­te und Eltern­bei­trä­ge dürf­ten auf den Prüf­stand kom­men.  Zuschüs­se an Ver­ei­ne Kul­tur, Jugend­an­ge­bo­te, sozia­le Initia­ti­ven und ehren­amt­li­che Struk­tu­ren gera­ten unter Druck. Inves­ti­tio­nen kön­nen ver­scho­ben oder gestri­chen wer­den. Gleich­zei­tig dro­hen wei­te­re Belas­tun­gen über Grund- und Gewer­be­steu­er.

Auch eine Redu­zie­rung des Per­so­nals wird im Ent­wurf ange­spro­chen. Die­se soll über Auf­ga­ben­kri­tik und Pro­zess­op­ti­mie­rung erreicht wer­den. Das klingt ver­nünf­tig, darf aber nicht bedeu­ten, dass Bear­bei­tungs­zei­ten län­ger, Kon­trol­len schwä­cher und Dienst­leis­tun­gen für die Bür­ger schlech­ter wer­den. eine Ver­wal­tung mit immer mehr Pflicht­auf­ga­ben lässt sich nicht belie­big ver­klei­nern ohne dass die Fol­gen sicht­bar wer­den.

Die Schwä­che der Kenn­zah­len

Eine wei­te­re Schwach­stel­le ist das Con­trol­ling. Der Haus­halt ent­hält zwar vie­le Zie­le und nur eini­ge weni­ge Kenn­zah­len, doch aus­ge­rech­net in beson­ders kos­ten­in­ten­si­ven Berei­chen feh­len häu­fig aus­sa­ge­kräf­ti­ge Leis­tungs­da­ten.

Bei der Urnen­be­stat­tung wer­den detail­rei­che Kenn­zah­len aus­ge­wie­sen, bei den Pos­ten, deren Leis­tun­gen – anders als die Fried­hofs­leis­tun­gen – in Mil­lio­nen­hö­he gehen, fehlt eine Nach­voll­zieh­bar­keit kom­plett. Zwar sind Kenn­zah­len NRW-Gesetz nur Soll-For­de­run­gen, kön­nen also gesetzt wer­den, sind für ein aus­sa­ge­fä­hi­ges Con­trol­ling jedoch unver­zicht­bar.

Somit bleibt also bei Sozi­al­leis­tun­gen, Tages­pfle­ge, Jugend­hil­fe, Gebäu­de, Unter­hal­tung und Bau­ver­wal­tung oft unklar, wie sich Fall­zah­len, Bear­bei­tungs­zei­ten, Kos­ten je Fall, Rück­hol­quo­ten oder kon­kre­te Ziel­er­rei­chun­gen ent­wi­ckelt. Teil­wei­se wer­den ledig­lich all­ge­mei­ne Finanz­kenn­zah­len aus­ge­wie­sen.

Ein Haus­halt der allein bei den erzie­he­ri­schen Hil­fen mehr als 13 Mil­lio­nen Euro auf­wen­det, muss nach­voll­zieh­bar zei­gen wie vie­le Fäl­le betreut wer­den und wie sich Hil­fe­ar­ten und Dau­er ver­än­dern und wel­che Kos­ten ent­ste­hen. Glei­ches gilt für städ­ti­sche Immo­bi­li­en, Bau­ver­fah­ren und gro­ße Sanie­rungs­pro­gram­me.

Ohne belast­ba­re Kenn­zah­len wird Prio­ri­sie­rung zur poli­ti­schen Bauch­ent­schei­dung.

Prio­ri­tä­ten set­zen heißt: Ent­schei­den

Bür­ger­meis­ter Hibst hat mit sei­ner For­de­rung nach Prio­ri­tä­ten­set­zung recht. Nun muss dar­aus eine kon­kre­te und öffent­li­che Rei­hen­fol­ge ent­ste­hen.

Gesund­heit, Schu­len, Kin­der­be­treu­ung, Feu­er­wehr, Ret­tungs­dienst, Sozia­le Sicher­heit, Kli­ma­an­pas­sung und der Erhalt zwin­gend not­wen­di­ger Infra­struk­tur müs­sen Vor­rang haben. Danach ist zu prü­fen, wel­che Pro­jek­te ver­scho­ben, ver­klei­nert oder ganz auf­ge­ge­ben wer­den kön­nen.

Dazu braucht Wer­mels­kir­chen eine öffent­li­che Inves­ti­ti­ons­am­pel. Jedes grö­ße­re Vor­ha­ben muss danach bewer­tet wer­den, ob es recht­lich zwin­gend, tech­nisch drin­gend, für die Daseins­vor­sor­ge not­wen­dig, ver­schieb­bar oder ver­zicht­bar ist. Dann dür­fen nicht nur die Bau­kos­ten betrach­tet wer­den. För­der­quo­te, Eigen­an­teil, Fol­ge­kos­ten, Betrieb, Per­so­nal­be­darf und Zins­be­las­tung gehö­ren voll­stän­dig auf den Tisch.

Was folgt dar­aus?

Der Haus­halts­ent­wurf ist eine deut­li­che War­nung. Er zeigt stei­gen­de Steu­ern, wach­sen­de Defi­zi­te, schmel­zen­des Eigen­ka­pi­tal, explo­die­ren­de Kre­di­te und eine Zins­last, die der Stadt immer weni­ger poli­ti­sche Spiel­raum lässt. Zugleich fehlt das kon­kre­te Haus­halts­si­che­rungs­kon­zept und selbst die ange­kün­dig­te Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung ist offen­bar noch nicht voll­stän­dig ent­hal­ten.

Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger müs­sen sich des­halb auf höhe­re Belas­tun­gen, stei­gen­de Gebüh­ren, ver­scho­be­ne Inves­ti­tio­nen und Kür­zungs­de­bat­ten ein­stel­len.

Ange­sichts die­ser Situa­ti­on darf Poli­tik nicht mit mora­li­schen Schlag­wor­ten arbei­ten oder ein­zel­ne Groß­pro­jek­te aus der Debat­te her­aus­hal­ten. Wer von Prio­ri­tä­ten spricht, muss sie benen­nen und begrün­den.

Nicht alles wird gehen. Aber das Not­wen­di­ge muss zuerst gehen. Und über das, was nicht mehr geht, muss ehr­lich gespro­chen wer­den – bevor die nächs­te Rech­nung bei den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern lan­det.

Bild: Pri­vat Klaus Ulin­ski


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