Wermelskirchens Haushalt vor dem Absturz – Teil 2

Prio­ri­tä­ten sind jetzt kei­ne Flos­kel mehr

Bür­ger­meis­ter Bernd Hibst hat bei der Vor­stel­lung des Haus­halts­ent­wurfs 2026/2027 im Rat selbst deut­lich gemacht, wor­auf es ankommt: Wer­mels­kir­chen muss Prio­ri­tä­ten set­zen.

Ein Blick in den fast 600 Sei­ten star­ken Ent­wurf zeigt, dass die­ser Appell mehr als berech­tigt ist. Die Stadt steht nicht vor einem vor­über­ge­hen­den finan­zi­el­len Eng­pass, son­dern vor einer struk­tu­rel­len Haus­halts­kri­se. Die lau­fen­den Aus­ga­ben stei­gen schnel­ler als die Ein­nah­men, das Eigen­ka­pi­tal wird nahe­zu voll­stän­dig auf­ge­zehrt, die Ver­schul­dung wächst mas­siv und die Zins­zah­lun­gen ent­wi­ckeln sich zu einem eige­nen Mil­lio­nen­pro­blem.

Die Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung fehlt noch weit­ge­hend

Beson­ders bri­sant ist, dass die ange­kün­dig­te Unter­stüt­zung des Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GMBH mit bis zu 3 Mil­lio­nen Euro jähr­lich für 3 Jah­re im vor­lie­gen­den Haus­halts­ent­wurf offen­bar noch nicht voll­stän­dig berück­sich­tigt ist.

Die Pro­dukt­grup­pe zur Kran­ken­haus­be­tei­li­gung ent­hält für 2026 und 2027 kei­ne ent­spre­chen­den Mil­lio­nen­be­trä­ge. Dort sind ledig­lich gerin­ge inter­ne Ver­rech­nungs­kos­ten aus­ge­wie­sen. Auch der Pro­dukt­be­reich Gesund­heits­diens­te ent­hält kei­ne Unter­stüt­zungs­zah­lun­gen in die­ser Grö­ßen­ord­nung.

Wahr­schein­lich wur­de der Kran­ken­haus­be­schluss erst nach Aus­stel­lung des Haus­halts­ent­wurfs gefasst und muss noch ein­ge­ar­bei­tet wer­den. Dann stellt sich aber erst recht die Fra­ge wie die zusätz­li­chen Mil­lio­nen finan­ziert wer­den sol­len.

Die Mehr­ein­nah­men aus der Grund­steu­er B rei­chen dafür allein nicht aus. Wenn jähr­lich bis zu 3 Mil­lio­nen Euro zusätz­lich benö­tigt wer­den, müs­sen ent­we­der wei­te­re Ein­nah­men geschaf­fen, zusätz­li­che Kre­di­te auf­ge­nom­men oder Aus­ga­ben an ande­rer Stel­le gestri­chen wer­den.

Der vor­lie­gen­de Ent­wurf bil­det die tat­säch­li­che Belas­tung daher mög­li­cher­wei­se noch nicht voll­stän­dig ab.

Ein Inves­ti­ti­ons­pro­gramm auf Kre­dit

Der Haus­halts­ent­wurf macht deut­lich, dass die Stadt Wer­mels­kir­chen in den kom­men­den Jah­ren Inves­ti­tio­nen von rund 426,5 Mil­lio­nen Euro plant, die größ­ten­teils durch umfang­rei­che Kre­dit­auf­nah­men finan­ziert wer­den sol­len. Doch die Trans­pa­renz bei den För­der­mit­teln bleibt dürf­tig. So ist bekannt, dass im Rah­men des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums-Son­der­ver­mö­gens „Infra­struk­tur“ rund 14,2 Mil­lio­nen Euro für die Jah­re 2026 und 2027 zur Ver­fü­gung ste­hen sol­len. Die­ses Geld ist vor­ge­se­hen, um in Bil­dungs­ein­rich­tun­gen, Stra­ßen, Rad­we­ge und ande­re Infra­struk­tur zu inves­tie­ren.

Das Pro­blem: Die­se För­der­mit­tel sind im Haus­halts­ent­wurf und auch in der ver­öf­fent­lich­ten Haus­halts­sat­zung bis­lang nicht sicht­bar. Sie wur­den offen­bar gar nicht in die geplan­ten Aus­ga­ben und Inves­ti­tio­nen ein­ge­rech­net. Der Gesetz­ge­ber in NRW sieht jedoch ein­deu­tig vor, dass die­se Mit­tel expli­zit für Inves­ti­tio­nen in Schu­len, Kin­der­ta­ges­stät­ten, Infra­struk­tur und Sanie­run­gen vor­ge­se­hen sind. Theo­re­tisch flie­ßen die För­der­mit­tel also, die kla­re gesetz­li­che Grund­la­ge ist vor­han­den.

Aber im Haus­halts­ent­wurf bleibt dies kom­plett undenk­bar, weil die Mit­tel nicht trans­pa­rent aus­ge­wie­sen sind. Die För­der­mit­tel sind – nach dem Gesetz – eigent­lich vor­ge­se­hen, um die Inves­ti­tio­nen deut­lich zu ent­las­ten. Doch die feh­len­de Trans­pa­renz im Haus­halt schafft eine gefähr­li­che Situa­ti­on: Es besteht die Gefahr, dass die För­der­gel­der bei der Haus­halts­pla­nung schlicht nicht berück­sich­tigt wer­den, obwohl recht­lich fest­steht, dass sie flie­ßen sol­len.

Das führt zu einem gefähr­li­chen Spiel­raum ohne kla­re Zusa­gen. Die För­der­mit­tel könn­ten, wenn sie tat­säch­lich kom­men, die Haus­halts­si­tua­ti­on deut­lich ent­span­nen. Eine trans­pa­ren­te und ver­bind­li­che Ein­bin­dung die­ser För­der­mit­tel ist daher drin­gend not­wen­dig, um hand­lungs­fä­hig und haus­halts­si­cher zu blei­ben.

Zumal – und das ist aus dem Haus­halts­ent­wurf dann doch trans­pa­rent – der gesam­te Kre­dit­be­stand­teil des Kern­haus­halts bis 2030 auf rund 543 Mil­lio­nen Euro stei­gen könn­te. Davon wür­den dann etwa 368 Mil­lio­nen Euro auf Inves­ti­ti­ons­kre­di­te und rund 174 Mil­lio­nen Euro auf Liqui­di­täts­kre­di­te ent­fal­len.

Die Zin­sen wer­den zum eige­nen Haus­halts­pro­blem

Die Fol­gen der Kre­dit­po­li­tik sind bereits im Ent­wurf sicht­bar. Die Zin­sen für Inves­ti­ti­ons­kre­di­te stei­gen von rund 858.000 Euro  im Jahr 2026 auf rund 11,35 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2030. Zusam­men mit den Zin­sen für Liqui­di­täts­kre­di­te und wei­te­ren Finanz­auf­wen­dun­gen soll die jähr­li­che Belas­tung 2030 rund 12, 6 Mil­lio­nen Euro errei­chen.

Dann fließt ein erheb­li­cher Teil der städ­ti­schen Ein­nah­men nicht mehr in Schu­len, sozia­le Ange­bo­te, Kli­ma­an­pas­sung oder Infra­struk­tur, son­dern direkt an Kre­dit­ge­ber.

För­der­mit­tel ändern dar­an nur begrenzt etwas. Sie machen Pro­jek­te nicht kos­ten­los. Eigen­an­tei­le, Fol­ge­kos­ten, Unter­hal­tung, Ener­gie, Per­so­nal und Zin­sen blei­ben bei der Stadt. Ein För­der­be­scheid ist hilf­reich aber kein finanz­po­li­ti­scher Zau­ber­stab.

Schu­len sind not­wen­dig – aber auch hier muss prio­ri­siert wer­den

Der Inves­ti­ti­ons­be­darf der Schu­len ist enorm. Für die Grund­schu­le Ten­te das Gym­na­si­um und die Gesamt­schu­le ste­hen Pro­jek­te in zwei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he an.

Vie­le Maß­nah­men sind drin­gend. Der Haus­halts­ent­wurf beschreibt maro­de Fens­ter, sanie­rungs­be­dürf­ti­ge Gebäu­de, feh­len­der som­mer­li­cher Wär­me­schutz, Schad­stof­fe, tech­ni­sche Män­gel und Raum­pro­ble­me. Das sind kei­ne Luxus­wün­sche.

Gera­de des­halb muss ver­hin­dert wer­den, dass not­wen­di­ge Schul­pro­jek­te durch ein ins­ge­samt über­la­de­nes Inves­ti­ti­ons­pro­gramm gefähr­det wer­den. Prio­ri­sie­rung bedeu­tet hier nicht, Bil­dung kaputt zu spa­ren. Prio­ri­sie­rung bedeu­tet: Pflicht und Sicher­heit vor Pres­ti­ge, Funk­ti­on vor gestal­te­ri­schen Extras und drin­gend not­wen­di­ge Sanie­run­gen vor auf­schieb­ba­ren Pro­jek­ten zu stel­len.

Bei der Gesamt­schu­le sind für den Stand­ort Wirts­müh­ler Stra­ße und den zwei­ten (nicht näher benann­ten) Stand­ort zusam­men weit über 51 Mil­lio­nen Euro an lang­fris­ti­gen Ansät­zen bezie­hungs­wei­se Ver­pflich­tun­gen erkenn­bar (sie­he „Ent­wurf des Dop­pel­haus­halts 2026/2027“ Sei­te 467 und 468 sowie Anla­ge 14 „Anla­gen zum Haus­halt“). Die Stadt muss des­halb klar unter­schei­den, wel­che Maß­nah­men für einen ord­nungs­ge­mä­ßen Schul­be­trieb zwin­gend sind und wel­che Aus­füh­rungs­stan­dards redu­ziert oder zeit­lich gestreckt wer­den kön­nen .

In der Fort­set­zung Teil 3 gehen wir vor dem Hin­ter­grund des Haus­halts­ent­wurfs auf bestehen­den Pro­jek­te und deren Prio­ri­sie­rung ein…

Bild: Pri­vat Klaus Ulin­ski


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