Wermelskirchens Haushalt vor dem Absturz – Teil 1

Prio­ri­tä­ten sind jetzt kei­ne Flos­kel mehr – Teil 1

Bür­ger­meis­ter Bernd Hibst hat bei der Vor­stel­lung des Haus­halts­ent­wurfs 2026/2027 im Rat selbst deut­lich gemacht, wor­auf es ankommt: Wer­mels­kir­chen muss Prio­ri­tä­ten set­zen.

Ein Blick in den fast 600 Sei­ten star­ken Ent­wurf zeigt, dass die­ser Appell mehr als berech­tigt ist. Die Stadt steht nicht vor einem vor­über­ge­hen­den finan­zi­el­len Eng­pass, son­dern vor einer struk­tu­rel­len Haus­halts­kri­se. Die lau­fen­den Aus­ga­ben stei­gen schnel­ler als die Ein­nah­men, das Eigen­ka­pi­tal wird nahe­zu voll­stän­dig auf­ge­zehrt, die Ver­schul­dung wächst mas­siv und die Zins­zah­lun­gen ent­wi­ckeln sich zu einem eige­nen Mil­lio­nen­pro­blem.

Das Eigen­ka­pi­tal schwin­det

Ende 2024 ver­füg­te Wer­mels­kir­chen noch über knapp 98 Mil­lio­nen Euro Eigen­ka­pi­tal. Nach der aktu­el­len Pla­nung sol­len davon Ende 2030 nur noch rund 7, 7 Mil­lio­nen Euro übrig sein. Inner­halb weni­ger Jah­re wür­de damit mehr als 90 Mil­lio­nen Euro und über 90% des Eigen­ka­pi­tals auf­ge­zehrt.

Für 2026 wird selbst nach einer pau­schal unter­stell­ten Ein­spa­rung ein Fehl­be­trag von rund 15,2 Mil­lio­nen Euro erwar­tet. Im Jahr 2027 wächst das Defi­zit auf rund 20,2 Mil­lio­nen Euro. Bis 2030 steigt es auf knapp 25 Mil­lio­nen Euro jähr­lich.

Hin­zu kommt ein bereits beschlos­se­ner Ver­lust­vor­trag von rund 8,5 Mil­lio­nen Euro, der spä­tes­tens 2031 aus­ge­gli­chen wer­den muss. Die Ver­wal­tung warnt des­halb selbst vor der bilan­zi­el­len Über­schul­dung im Jahr 2031.

Das ist kei­ne klei­ne Haus­halts­del­le. Das ist ein finanz­po­li­ti­scher Sub­stanz­ver­lust mit Ansa­ge.

Die Ein­nah­men stei­gen – aber die Aus­ga­ben lau­fen davon 

Die Stadt rech­net durch­aus mit wach­sen­den Ein­nah­men. Die Gesamt­erträ­ge sol­len von rund 123, 7 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2026 auf rund 136, 3 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2030 stei­gen. Auch die Steu­er­ein­nah­men sol­len kräf­tig wach­sen.

Das reicht aber nicht annä­hernd aus. Den Erträ­gen von 123, 7 Mil­lio­nen Euro ste­hen 2026 Auf­wen­dun­gen von rund 141, 7 Mil­lio­nen Euro gegen­über. Im Jahr 2027 sol­len die Auf­wen­dun­gen bereits 151, 3 Mil­lio­nen Euro errei­chen. Und bis 2030 stei­gen Sie auf mehr als 164 Mil­lio­nen Euro.

Wer­mels­kir­chen hat damit nicht nur ein Ein­nah­me­pro­blem. Vor allem wach­sen die Auf­wen­dun­gen struk­tu­rell schnel­ler als die Erträ­ge.

Beson­ders stark stei­gen die Trans­fer­auf­wen­dun­gen. Dazu gehö­ren die Kreis­um­la­ge, Sozi­al­leis­tun­gen, Jugend­hil­fe und wei­te­re gesetz­lich und ver­trag­lich gebun­de­ne Zah­lun­gen. Sie erhö­hen sich von rund 49, 6 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2025 auf knapp 59 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2026 und auf rund 66, 8 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2030.

Allein die Kreis­um­la­ge wird zu einer immer grö­ße­ren Belas­tung. Hin­zu kom­men stark stei­gen­de Kos­ten bei der Kin­der­be­treu­ung, die Tages­pfle­ge und den erzie­he­ri­schen Hil­fen. Bei letz­te­rem wach­sen die ordent­li­chen Auf­wen­dun­gen von rund 8, 2 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2025 auf mehr als 13, 2 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2026

Vie­le die­ser Aus­ga­ben kann die Stadt nicht ein­fach strei­chen. Sie beru­hen auf gesetz­li­chen Ansprü­chen und Pflicht­aus­ga­ben. Bund und Land über­tra­gen den Kom­mu­nen seit Jah­ren zusätz­li­che Auf­ga­ben, ohne sie voll­stän­dig zu finan­zie­ren. Die­se Kri­tik der Ver­wal­tung ist berech­tigt. Sie erklärt aber nicht, war­um Wer­mels­kir­chen gleich­zei­tig ein Inves­ti­ti­ons­pro­gramm plant, dass die eige­ne Finanz­kraft weit über­steigt.

Steu­er­erhö­hun­gen lösen das Pro­blem nicht

Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den bereits über höhe­re Steu­ern belas­tet. Der Hebe­satz der Grund­steu­er B steigt auf 920 Pro­zent­punk­te, die Gewer­be­steu­er auf 495 und die Grund­steu­er A auf 420 Pro­zent­punk­te. Auch Hun­de- und Ver­gnü­gung­steu­er wer­den ange­ho­ben.

Die Ein­nah­men aus der Grund­steu­er B sol­len dadurch von 9, 7 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2025 auf 11, 4 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2026 stei­gen. Das sind rund 1,7 Mil­lio­nen Euro mehr.

Doch selbst mit die­sen Steu­er­erhö­hun­gen bleibt 2026 ein Defi­zit von mehr als 15 Mil­lio­nen Euro. Höhe­re Steu­ern stop­pen den Abwärts­trend also nicht sie ver­lang­sa­men ihn allen­falls.

Bemer­kens­wert ist außer­dem die Begrün­dung im Haus­halts­ent­wurf. Dort heißt es, die höhe­ren Hebe­sät­ze sei­en auch not­wen­dig, um die hohen Inves­ti­tio­nen zu refi­nan­zie­ren. In der öffent­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on zur Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung ent­stand dage­gen der Ein­druck, die Grund­steu­er müs­se stei­gen, weil sonst das Kran­ken­haus schlie­ßen müs­se (sie­he Face­book-Post der Stadt Wer­mels­kir­chen).

Tat­säch­lich fließt die Grund­steu­er als all­ge­mei­nes Deckungs­mit­tel in den Haus­halt. Sie ist weder tech­nisch aus­schließ­lich dem Kran­ken­haus noch ein­zel­nen Inves­ti­tio­nen zuge­ord­net. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben des­halb Anspruch auf eine ehr­li­che Erklä­rung, wofür die zusätz­li­che Belas­tung tat­säch­lich benö­tigt wird.

In der Fort­set­zung Teil 2 beleuch­ten wir die Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung und das gesam­te Inves­ti­ti­ons­pro­gramm…

Bild: Pri­vat Klaus E. Ulin­ski


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