Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung des Schulausschusses am 13. Mai 2026 eine Anfrage zur Situation an den Wermelskirchener Grundschulen gestellt. Gefragt wird, wie viele Kinder in den vergangenen Jahren – zuletzt zum Ende des Schuljahres 2024/25 – die Schuleingangsphase wiederholen mussten.
Hintergrund ist eine in der Anfrage genannte landesweite Entwicklung in Nordrhein-Westfalen: Demnach wiederholen im laufenden Schuljahr 23.924 Kinder in NRW ein Jahr in der Schuleingangsphase, was einem Anteil von 6,5 % entspricht. Die SPD sieht darin nicht nur ein Problem für die betroffenen Kinder, sondern auch für die Schulen selbst, etwa mit Blick auf Lehrerkapazitäten und Raumbedarf.
Aus Sicht der Fraktion ist es wichtig zu klären, ob auch in Wermelskirchen bedenkliche Zahlen vorliegen. Sollte dies der Fall sein, müssten frühzeitig Lösungen gesucht werden – insbesondere vor dem Hintergrund geplanter Änderungen durch die Einführung von ABC-Klassen. *)
Die Anfrage zielt damit auf eine sachliche Bestandsaufnahme der örtlichen Situation. Erst die konkreten Zahlen aus Wermelskirchen werden zeigen, ob und in welchem Umfang kommunaler Handlungsbedarf besteht.
Ein Vergleich mit der Gesamtlage in Deutschland ist auf Basis der vorliegenden Anfrage noch nicht möglich, da darin nur NRW-Daten genannt werden. Für eine belastbare bundesweite Einordnung wären aktuelle amtliche Vergleichszahlen erforderlich.
*) Mit „ABC-Klassen“ sind in der Regel jahrgangs- bzw. lernstandsgemischte Klassen in der Schuleingangsphase gemeint. Dort lernen Kinder im 1., 2. und gegebenenfalls 3. Lernjahr gemeinsam. Ziel ist es, unterschiedliche Lernentwicklungen besser aufzufangen und Kindern, die mehr Zeit brauchen, ein zusätzliches Lernjahr ohne klassische Wiederholung zu ermöglichen.
Kritiker weisen allerdings darauf hin, dass solche Klassen nur dann sinnvoll funktionieren, wenn ausreichend Lehrkräfte, Förderangebote und Räume vorhanden sind.
Bildnachweis: KI erstellt


Kommentare
Ein Kommentar zu „Anfrage der SPD zu Wermelskirchener Grundschulen: Wiederholungen in der Schuleingangsphase“
Lieber Herr Ulinski,
leider ist Ihre Ausführung zu den ABC-Klassen nicht korrekt.
Hier ein Auszug einer Pressemitteilung vom Schulministerium NRW vom 13.03.2026.
Mit den ABC-Klassen führt Nordrhein-Westfalen einen weiteren Baustein zur Unterstützung der vorschulischen Sprachförderung ein. Sie ergänzen die Alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas, die die Landesregierung derzeit wissenschaftlich begleitet weiterentwickelt. Ziel der ABC-Klassen ist es, Kindern einen guten Start in die Schule zu ermöglichen. Grundlage ist eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung bei der Schulanmeldung, die um ein halbes Jahr vorverlegt wird – vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung. Wird dabei festgestellt, dass ein Kind noch nicht über die für die Mitarbeit im Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt, nimmt es verpflichtend an einer ABC-Klasse teil. Dort werden insbesondere sprachliche und kommunikative, aber auch motorische und sozial-emotionale Vorläuferkompetenzen systematisch gestärkt.
Die ABC-Klassen können an öffentlichen Schulen, in Kindertageseinrichtungen oder an anderen geeigneten Orten stattfinden. Die Verpflichtung zur Teilnahme gilt erstmals für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Damit könnten die ersten verpflichtenden Vorkurse im Schuljahr 2028/2029 beginnen.
Flankierend schafft der Gesetzentwurf zusätzliche Möglichkeiten für eine noch individuellere Förderung zum Schulstart. Wenn absehbar ist, dass ein Kind mehr Zeit für seine Entwicklung benötigt, können Schulleiterinnen und Schulleiter bereits bei Aufnahme in die Schule entscheiden, dass die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchlaufen wird (sogenannte ABC-Plus-Förderung). Diese Entscheidung wird überprüft und spätestens am Ende des ersten Schuljahres erneut bewertet.
https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/fuer-erfolgreiches-lernen-von-anfang-gesetzentwurf-fuer-abc-klassen-geht