Anfrage der SPD zu Wermelskirchener Grundschulen: Wiederholungen in der Schuleingangsphase

Die SPD-Frak­ti­on hat für die Sit­zung des Schul­aus­schus­ses am 13. Mai 2026 eine Anfra­ge zur Situa­ti­on an den Wer­mels­kir­che­ner Grund­schu­len gestellt. Gefragt wird, wie vie­le Kin­der in den ver­gan­ge­nen Jah­ren – zuletzt zum Ende des Schul­jah­res 2024/25 – die Schul­ein­gangs­pha­se wie­der­ho­len muss­ten.

Hin­ter­grund ist eine in der Anfra­ge genann­te lan­des­wei­te Ent­wick­lung in Nord­rhein-West­fa­len: Dem­nach wie­der­ho­len im lau­fen­den Schul­jahr 23.924 Kin­der in NRW ein Jahr in der Schul­ein­gangs­pha­se, was einem Anteil von 6,5 % ent­spricht. Die SPD sieht dar­in nicht nur ein Pro­blem für die betrof­fe­nen Kin­der, son­dern auch für die Schu­len selbst, etwa mit Blick auf Leh­rer­ka­pa­zi­tä­ten und Raum­be­darf.

Aus Sicht der Frak­ti­on ist es wich­tig zu klä­ren, ob auch in Wer­mels­kir­chen bedenk­li­che Zah­len vor­lie­gen. Soll­te dies der Fall sein, müss­ten früh­zei­tig Lösun­gen gesucht wer­den – ins­be­son­de­re vor dem Hin­ter­grund geplan­ter Ände­run­gen durch die Ein­füh­rung von ABC-Klas­sen. *)

Die Anfra­ge zielt damit auf eine sach­li­che Bestands­auf­nah­me der ört­li­chen Situa­ti­on. Erst die kon­kre­ten Zah­len aus Wer­mels­kir­chen wer­den zei­gen, ob und in wel­chem Umfang kom­mu­na­ler Hand­lungs­be­darf besteht.

Ein Ver­gleich mit der Gesamt­la­ge in Deutsch­land ist auf Basis der vor­lie­gen­den Anfra­ge noch nicht mög­lich, da dar­in nur NRW-Daten genannt wer­den. Für eine belast­ba­re bun­des­wei­te Ein­ord­nung wären aktu­el­le amt­li­che Ver­gleichs­zah­len erfor­der­lich.

*) Mit „ABC-Klas­sen“ sind in der Regel jahr­gangs- bzw. lern­stands­ge­misch­te Klas­sen in der Schul­ein­gangs­pha­se gemeint. Dort ler­nen Kin­der im 1., 2. und gege­be­nen­falls 3. Lern­jahr gemein­sam. Ziel ist es, unter­schied­li­che Lern­ent­wick­lun­gen bes­ser auf­zu­fan­gen und Kin­dern, die mehr Zeit brau­chen, ein zusätz­li­ches Lern­jahr ohne klas­si­sche Wie­der­ho­lung zu ermög­li­chen.

Kri­ti­ker wei­sen aller­dings dar­auf hin, dass sol­che Klas­sen nur dann sinn­voll funk­tio­nie­ren, wenn aus­rei­chend Lehr­kräf­te, För­der­an­ge­bo­te und Räu­me vor­han­den sind.

Bild­nach­weis: KI erstellt

Kommentare

Ein Kommentar zu „Anfrage der SPD zu Wermelskirchener Grundschulen: Wiederholungen in der Schuleingangsphase“

  1. Avatar von Harald Brust
    Harald Brust

    Lie­ber Herr Ulin­ski,
    lei­der ist Ihre Aus­füh­rung zu den ABC-Klas­sen nicht kor­rekt.
    Hier ein Aus­zug einer Pres­se­mit­tei­lung vom Schul­mi­nis­te­ri­um NRW vom 13.03.2026.
    Mit den ABC-Klas­sen führt Nord­rhein-West­fa­len einen wei­te­ren Bau­stein zur Unter­stüt­zung der vor­schu­li­schen Sprach­för­de­rung ein. Sie ergän­zen die All­tags­in­te­grier­te Sprach­bil­dung in den Kitas, die die Lan­des­re­gie­rung der­zeit wis­sen­schaft­lich beglei­tet wei­ter­ent­wi­ckelt. Ziel der ABC-Klas­sen ist es, Kin­dern einen guten Start in die Schu­le zu ermög­li­chen. Grund­la­ge ist eine lan­des­weit ein­heit­li­che Sprach­stands­fest­stel­lung bei der Schul­an­mel­dung, die um ein hal­bes Jahr vor­ver­legt wird – vom Herbst auf das Früh­jahr des Jah­res vor der Ein­schu­lung. Wird dabei fest­ge­stellt, dass ein Kind noch nicht über die für die Mit­ar­beit im Unter­richt erfor­der­li­chen Sprach­kennt­nis­se ver­fügt, nimmt es ver­pflich­tend an einer ABC-Klas­se teil. Dort wer­den ins­be­son­de­re sprach­li­che und kom­mu­ni­ka­ti­ve, aber auch moto­ri­sche und sozi­al-emo­tio­na­le Vor­läu­fer­kom­pe­ten­zen sys­te­ma­tisch gestärkt.
    Die ABC-Klas­sen kön­nen an öffent­li­chen Schu­len, in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen oder an ande­ren geeig­ne­ten Orten statt­fin­den. Die Ver­pflich­tung zur Teil­nah­me gilt erst­mals für Kin­der, die ab dem 1. August 2029 schul­pflich­tig wer­den. Damit könn­ten die ers­ten ver­pflich­ten­den Vor­kur­se im Schul­jahr 2028/2029 begin­nen.
    Flan­kie­rend schafft der Gesetz­ent­wurf zusätz­li­che Mög­lich­kei­ten für eine noch indi­vi­du­el­le­re För­de­rung zum Schul­start. Wenn abseh­bar ist, dass ein Kind mehr Zeit für sei­ne Ent­wick­lung benö­tigt, kön­nen Schul­lei­te­rin­nen und Schul­lei­ter bereits bei Auf­nah­me in die Schu­le ent­schei­den, dass die Schul­ein­gangs­pha­se in drei statt in zwei Jah­ren durch­lau­fen wird (soge­nann­te ABC-Plus-För­de­rung). Die­se Ent­schei­dung wird über­prüft und spä­tes­tens am Ende des ers­ten Schul­jah­res erneut bewer­tet.
    https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/fuer-erfolgreiches-lernen-von-anfang-gesetzentwurf-fuer-abc-klassen-geht