Der jüngste Ratsbeschluss zur Installation eines KI-gestützten Überwachungssystems im Quellenbad wirft einige Fragen auf – und Kopfschütteln.
Der jüngste Ratsbeschluss zur Installation eines KI-gestützten Überwachungssystems im Quellenbad wirft einige Fragen auf – vor allem in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit dieser Investition. Und ich gebe zu, angesichts der Fachexpertise des Badleiters David Bremerich, der deutlich darlegte, dass ein solches IT-gestütztes System bei diesem kleinen Bad wie das Quellenbad nicht notwendig sei, löst diese Entscheidung bei mir Kopfschütteln aus.
Die Stadt plant bekanntermaßen, das Quellenbad in den kommenden Jahren durch ein neues Bad auf dem Rhombus-Gelände zu ersetzen. Laut Verwaltung soll der Neubau spätestens 2030 stehen. Damit ist klar: Die Lebensdauer der jetzt beschlossenen Technik wird kaum ausgeschöpft werden. Der Fachmann vor Ort – in seiner Eigenschaft der zuständige Badleiter – hält ein solches System für nicht notwendig, da das Quellenbad aufgrund seiner Größe und Übersichtlichkeit problemlos manuell überwacht werden kann.
Laut unserer Recherche sind keine Berichte über tödliche Badeunfälle im Quellenbad Wermelskirchen zu finden. Zwar gibt es Berichte über sicherheitsrelevante Vorfälle im Quellenbad – zuletzt im Jahr 2022, bei dem es zu einem Chlorgas-Alarm kam und vier Badegäste vorsorglich im Krankenhaus behandelt wurden – jedoch geb es keine Badeunfälle und erst recht keine mit tödlichem Ausgang.
Laut einer Landes- und Bundesstatistik der DLRG zeigt sich, dass es jährlich mehrere hundert Ertrunkene bundesweit gibt – zuletzt in NRW 57 tödliche Badeunfälle im Jahr 2024. Das DLRG weist in dieser Statistik jedoch darauf hin, dass diese Unfälle vermehrt in Seen und Flüssen zu verzeichnen waren. Schwimmbäder seien deutlich seltener betroffen.
https://www.dlrg.de/informieren/die-dlrg/presse/statistik-ertrinken/?utm_source=chatgpt.com
Zahlen und Statistiken spielen hier jedoch bei dieser Entscheidung keine Rolle: In Wermelskirchen werden nun rund 130.000 Euro für Hardware, Installation und jährliche Servicekosten ausgegeben – Geld, das in Anbetracht der angespannten Finanzlage der Stadt und der bevorstehenden Großprojekte (Rhombusareal, Schulen, Hüpptal) dringend anderweitig gebraucht würde. Hinzu kommt – und das löst zusätzliches Kopfschütteln aus: Das System kann nach jetzigem Stand nicht ins neue Bad übernommen werden, da sich die Technik bis dahin überholt haben dürfte.
Niemand bestreitet, dass Sicherheit höchste Priorität hat! Es muß alles getan werden, dass Baden sicher bleibt. Aber Sicherheit bedeutet auch, verantwortungsvoll mit Steuergeldern umzugehen. Eine Investition in eine teure, kurzlebige KI, die selbst von Fachpersonal für entbehrlich gehalten wird, wirkt daher wenig durchdacht. Hier wäre mehr Pragmatismus und Weitsicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger wünschenswert gewesen.
Bild: KI generiert mit Canva


Kommentare
6 Kommentare zu „Eine Frage der Intelligenz“
Mich würde die Beschlussvorlage der Verwaltung zu diesem Thema tatsächlich interessieren. Wenn der Bademeister als Teil der Verwaltung öffentlich eine abweichende Einschätzung äußert, scheint es verwaltungsintern ja keine einheitliche fachliche Bewertung gegeben zu haben. Umso bemerkenswerter ist, dass der Rat eine solche Vorlage laut RP-online „nüchtern abgenickt“ hat. Von außen ist nicht erkennbar, ob zentrale Fragen, etwa zu Bedarf, Nutzen, Alternativen oder Verhältnismäßigkeit, in der Vorlage überhaupt beantwortet wurden. Ohne Transparenz dazu lässt sich weder nachvollziehen, wie die Entscheidung zustande kam, noch ob sie auf einer tragfähigen Grundlage beruhte.
Der oft genannte Nutzen ist selbstverständlich die Sicherung von Menschenleben – das stellt niemand infrage. Aber genau deshalb irritiert mich die Einschätzungslage. Wenn der verantwortliche Bademeister selbst sagt, dass bei der Größe und Übersichtlichkeit des Hallenbades kein zusätzlicher KI-Einsatz erforderlich sei, von wem genau und warum wird dann eine Notwendigkeit gesehen? Verhältnismäßigkeit heißt nicht „Sicherheit um jeden Preis“, sondern Bedarf, Risiko und bestehende Strukturen müssen zueinander passen. Wenn bereits geschultes Personal vor Ort ist und keine dokumentierten Vorfälle bestehen, muss erklärt werden, auf welcher Grundlage hier eine technische Ergänzung als zwingend angesehen wird.
Ein weiterer Punkt ist die finanzielle Einordnung. Wurde hier vielleicht gar nicht über die Relevanz diskutiert, weil die konsumtiven Ausgaben über mehrere Jahre verteilt sind und damit haushalterisch unter der Wahrnehmungsschwelle liegen? Die Frage ist nur: rechtfertigt der potenzielle Mehrwert das Ganze? Klar ist, dass auch “kleine” Posten sich addieren 😉
Solange zu diesen Punkten keine öffentliche Transparenz herrscht, ist es schwierig, sich dafür oder dagegen auszusprechen.
Zur KI Hallenbad
Lieber Norbert Galonska,
Du bist seit vielen Jahren im Stadtrat, bestimmt auch aktiv in diversen Ausschüssen und als langjähriger stellvertretender Bürgermeister bist du über die meisten kommunalen Sachverhalte sicherlich sehr viel besser informiert als die allermeisten Bürger:innen. Um es gleich zu sagen, ich zweifle weder an deiner Gewissenhaftigkeit noch an Deiner Kompetenz im Zuge der Entscheidungsfindung für die vermeintlich kurzlebige 130.000 Euro Investition in eine KI im Quellenbad. Aber es wundert mich, dass du dem Autor Besserwisserei unterstellst, nur weil er „nicht dabei“ war und diese Entscheidung befremdlich findet. Auf mich wirkt diese Formulierung überheblich, ja sorry, sogar arrogant. Ich bin ganz sicher, dass der vorausgegangene Presse-Beitrag bei so manchen Wermelskirchener:innen Kopfschütteln auslöste. Wahrscheinlich besonders bei allen, die beispielsweise fehlende sichere Geh- und Radwege, also eine stadtbekannte große Gefahr beklagen. Wäre es deshalb nicht sehr viel bürgernäher, wenn Du als privilegierter Insider ausschließlich sachlich und ruhig auf die Bedenken des Autors antwortest ohne ihm Besserwisserei vorzuwerfen? Dazu hast du ja immer noch Gelegenheit, zumal die Fragen inzwischen weiter präzisiert wurden. Vielen Dank!
KI im Hallenbad
Hallo Klaus,
auf deine Ausführungen möchte ich gerne antworten.
Du warst nicht mit im Kölner Hallenbad, du warst nicht im Sportausschuss, nicht im Hauptausschuss und auch nicht im Rat, als das Thema diskutiert wurde. Aber du weißt dennoch alles besser.
David Bremerich hat sich im Sportausschuss als neuer Bademeister vorgestellt. Er hat auf eine Nachfrage geantwortet, dass er die KI-Überwachung in Wermelskirchen nicht für nötig erachte. Er hat keine Fachexpertise abgegeben, wie du es schreibst.
Ich war bei ihm und habe mit ihm gesprochen. Er hat geglaubt, in Köln sei die Überwachung auch für den großen Außenbereich installiert worden und deshalb sinnvoll. Das ist aber nicht so. Das Kölner Hallenbad ist identisch mit Wermelskirchen und die dortigen Bademeister waren bei unserem Besuch begeistert von der KI-Überwachung.
Viele Hallenbäder in NRW installieren inzwischen dieses KI-System.
Die Übernahme in ein neues Hallenbad ist nach Aussage der Hersteller möglich. Das ist das Ziel für unser neues Bad. Ob das aber für 2030–2032 gilt, glaube ich nicht. Bei der Geschwindigkeit der technischen Entwicklung, werden wir ein neues, besseres System bekommen.
Die KI muss nach Aussage der Kölner Bademeister nicht lange trainiert werden.
Die Sicherheit der Badegäste muss Priorität haben. Es stand in der Vergangenheit selten eine Aufsicht am Beckenrand. Mit KI ist das nicht immer notwendig, weil alle Schwimmer stets beobachtet werden. 130000.- Euro verteilt auf die Jahre bis zur Einweihung des neuen Bades sind für mich sinnvoll investiert und bedeuten 20000.- pro Jahr. Das ist im Vergleich zu anderen Ausgaben wenig.
Weil die Sicherheit der Bürger wichtig ist, haben wir an allen öffentlichen Gebäuden und Schulen einen zweiten Ausgang mit sehr teuren Treppenanlagen installiert. Diese wurden bis heute zum Glück nicht gebraucht.
Wo war eigentlich dein Aufschrei, als entschieden wurde, das Hallenbad nicht in der Hüpp zu bauen, sondern auf dem Rhombus-Gelände. Das hat 700000.- Euro gekostet.
Dem Kommentar zur Sinnhaftigkeit eines KI basierten Überwachungssystem für das Hallenbad ist Nichts hinzuzufügen. Am Ende kommt es einem Schildbürgerstreich gleich, 130 k€ für dieses System auszugeben, wenn gleichzeitig nicht klar ist, wie die nächste größere Reparatur am maroden Hallenbad bezahlt werden soll. Hinzu kommt noch, dass das Hallenbad nach wie vor für den öffentlichen Publikumsverkehr (für Vereinsschwimmer ist die Anlage noch überflüssiger) nur eingeschränkte Öffnungszeiten hat und damit die Frage im Raum steht, wie lange die KI überhaupt trainiert werden muss, bis Sie funktionsfähig ist. Und Nein, das System ist nicht in das neue Hallenbad transferierbar. Aus diesem Grunde habe ich bei beiden Abstimmungen im Rat dagegen gestimmt.
Jürgen Scherkenbeck, SPD
„Das System kann nach jetzigem Stand nicht ins neue Bad übernommen werden“
Diese Aussage halte ich für falsch! Von wem stammt diese Information? Nur weil sie immer wiederholt wird, muss sie nicht stimmen …
Vielen Dank für Ihren Kommentar und den wichtigen Hinweis!
Sie haben völlig recht: Die Aussage „Das System kann nach jetzigem Stand nicht ins neue Bad übernommen werden“ ist nicht belegt, sondern eine politisch-spekulative Einschätzung, wie man auch am vollständigen Zitat erkennt:
„… da sich die Technik bis dahin überholt haben dürfte.“
Diese Formulierung stammt sinngemäß aus der Berichterstattung über die Ratssitzung, in der ein Ratsmitglied diesen Punkt als Argument in die Diskussion eingebracht hat. Sie ist also keine fachliche oder verwaltungsseitige Feststellung, sondern eine Meinungsäußerung.
Damit es hier endlich Klarheit gibt, sollte die Stadtverwaltung oder der zuständige Fachbereich verbindlich beantworten, ob und unter welchen Bedingungen eine spätere Nutzung des Systems im geplanten Hallenbad auf dem Rhombus-Gelände tatsächlich möglich wäre.
Dazu wären insbesondere folgende Fragen zu klären:
1. Liegt ein Gutachten oder eine Stellungnahme vor, die bestätigt, dass ein Transfer (Hardware, Software, Lizenzen, Integrationsaufwand) möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist?
2. Falls nicht: Welche technischen, lizenzrechtlichen oder organisatorischen Voraussetzungen müssten erfüllt sein, um eine Übernahme zu ermöglichen (z. B. Schnittstellen, DSGVO, Gebäudemanagementsysteme)?
3. Gibt es eine Kostenschätzung für eine mögliche Migration – sowohl im best- als auch im worst-case?
4. Ist die ausgewählte Lösung überhaupt für eine spätere Integration geeignet, etwa laut Herstellerangaben?
Gerade weil KI-Systeme derzeit einem schnellen technischen Wandel unterliegen, hängt ihre zukünftige Nutzbarkeit stark davon ab, ob sie sich in ein übergeordnetes IT-gestütztes Gebäudemanagement integrieren lassen. Das ist aktuell völlig offen.
In Verbindung mit der fachlichen Einschätzung des Badleiters, der die Notwendigkeit eines solchen Systems im bestehenden Quellenbad bezweifelt, ergeben sich also berechtigte Fragen. Diese sollten vor einer endgültigen Beurteilung der Sinnhaftigkeit der Investition unbedingt beantwortet werden.