Geplante Verschärfung für Mountainbiker in NRW: Radfahren im Wald künftig nur noch auf „Fahrwegen“?

In Nord­rhein-West­fa­len könn­te sich das Rad­fah­ren im Wald deut­lich ver­än­dern. Nach einem von Medi­en berich­te­ten Gesetz­ent­wurf des NRW-Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums soll das Rad­fah­ren im Wald künf­tig nur noch auf soge­nann­ten „Fahr­we­gen“ bezie­hungs­wei­se klar gekenn­zeich­ne­ten Trails erlaubt sein. Für Moun­tain­bi­ker wür­de dies vor­aus­sicht­lich eine erheb­li­che Ein­schrän­kung bedeu­ten.

Bis­lang gilt in NRW ver­ein­facht die Rege­lung, dass das Rad­fah­ren auf „Stra­ßen und fes­ten Wegen“ zuläs­sig ist. Gera­de Moun­tain­bi­ker nut­zen dabei häu­fig schma­le Wald­pfa­de und natur­be­las­se­ne Wege. Der geplan­te Wech­sel von „fes­ten Wegen“ zu „Fahr­we­gen“ könn­te dazu füh­ren, dass vie­le die­ser Stre­cken künf­tig nicht mehr legal befahr­bar wären.

Laut einem Bericht des WDR bestä­tig­te ein Spre­cher des NRW-Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums grund­sätz­lich stren­ge­re Regeln. Dem­nach soll das Rad­fah­ren im Wald künf­tig nur noch auf Fahr­we­gen oder aus­drück­lich gekenn­zeich­ne­ten Trails erlaubt sein. Zudem soll die Anla­ge neu­er Trails die Zustim­mung der Wald­be­sit­zer erfor­dern.

Nach Anga­ben des Minis­te­ri­ums sol­len die neu­en Regeln nicht nur klas­si­sche Fahr­rä­der betref­fen. Zum Schutz von Natur und Wild­tie­ren soll das Befah­ren des Wal­des mit Motor­rä­dern, Mofas, Pedelecs und E‑Scootern außer­halb der zuläs­si­gen Wege aus­ge­schlos­sen wer­den. Vor­ge­se­hen sei­en zudem erwei­ter­te Mög­lich­kei­ten für Buß­gel­der und Betre­tungs­ver­bo­te, wenn gegen die neu­en Vor­ga­ben ver­sto­ßen wird. Kon­kre­te Buß­geld­hö­hen nann­te das Minis­te­ri­um bis­lang nicht gegen­über dem WDR.

Beson­ders kri­tisch sehen Moun­tain­bike-Ver­bän­de die geplan­te Ände­rung. Der Deut­sche Inter­es­sen­ver­band Moun­tain­bike (DIMB) warnt davor, dass in der Pra­xis vor allem schma­le Wege weg­fal­len könn­ten und fak­tisch nur noch brei­te Forst­we­ge übrig blie­ben. Zudem kri­ti­siert der Ver­band Ein­schrän­kun­gen gegen­über der bis­he­ri­gen Rechts­la­ge.

Hin­ter­grund der Plä­ne sind nach Anga­ben des Minis­te­ri­ums unter ande­rem der Schutz von Wald, Wald­bo­den und Wild­tie­ren sowie Kon­flik­te um ille­gal ange­leg­te Moun­tain­bike-Stre­cken. In den ver­gan­ge­nen Jah­ren gab es mehr­fach Berich­te über uner­laub­te Trail­bau­ten und Ein­grif­fe in Wald­flä­chen in NRW.

Noch han­delt es sich aller­dings um einen Gesetz­ent­wurf, nicht um gel­ten­des Recht. Ände­run­gen im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren sind mög­lich. Ent­schei­dend wird sein, wie Begrif­fe wie „Fahr­weg“ letzt­lich gesetz­lich defi­niert wer­den und wel­che Aus­nah­men oder offi­zi­el­len Trail­re­ge­lun­gen geschaf­fen wer­den.

Quel­len:

Hin­weis: Die tat­säch­li­chen Aus­wir­kun­gen hän­gen von der end­gül­ti­gen Geset­zes­fas­sung ab. Zum Zeit­punkt der Bericht­erstat­tung befand sich der Ent­wurf noch im Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren.

Einordnung / Meinung

Die geplan­ten Ein­schrän­kun­gen könn­ten auch vor dem Hin­ter­grund ste­hen, dass in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich mehr Men­schen mit dem Rad im Wald unter­wegs sind. Beson­ders durch den zuneh­men­den Ein­satz von E‑Bikes und Pedelecs ist die Zahl der Nut­zer gestie­gen. Mög­li­cher­wei­se spielt die­se Ent­wick­lung neben Natur­schutz­aspek­ten auch bei der Geset­zes­ver­schär­fung eine Rol­le, auch wenn dies im Gesetz­ent­wurf selbst nicht aus­drück­lich so begrün­det wird.

Foto: KI gene­riert

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