In Nordrhein-Westfalen könnte sich das Radfahren im Wald deutlich verändern. Nach einem von Medien berichteten Gesetzentwurf des NRW-Landwirtschaftsministeriums soll das Radfahren im Wald künftig nur noch auf sogenannten „Fahrwegen“ beziehungsweise klar gekennzeichneten Trails erlaubt sein. Für Mountainbiker würde dies voraussichtlich eine erhebliche Einschränkung bedeuten.
Bislang gilt in NRW vereinfacht die Regelung, dass das Radfahren auf „Straßen und festen Wegen“ zulässig ist. Gerade Mountainbiker nutzen dabei häufig schmale Waldpfade und naturbelassene Wege. Der geplante Wechsel von „festen Wegen“ zu „Fahrwegen“ könnte dazu führen, dass viele dieser Strecken künftig nicht mehr legal befahrbar wären.
Laut einem Bericht des WDR bestätigte ein Sprecher des NRW-Landwirtschaftsministeriums grundsätzlich strengere Regeln. Demnach soll das Radfahren im Wald künftig nur noch auf Fahrwegen oder ausdrücklich gekennzeichneten Trails erlaubt sein. Zudem soll die Anlage neuer Trails die Zustimmung der Waldbesitzer erfordern.
Nach Angaben des Ministeriums sollen die neuen Regeln nicht nur klassische Fahrräder betreffen. Zum Schutz von Natur und Wildtieren soll das Befahren des Waldes mit Motorrädern, Mofas, Pedelecs und E‑Scootern außerhalb der zulässigen Wege ausgeschlossen werden. Vorgesehen seien zudem erweiterte Möglichkeiten für Bußgelder und Betretungsverbote, wenn gegen die neuen Vorgaben verstoßen wird. Konkrete Bußgeldhöhen nannte das Ministerium bislang nicht gegenüber dem WDR.
Besonders kritisch sehen Mountainbike-Verbände die geplante Änderung. Der Deutsche Interessenverband Mountainbike (DIMB) warnt davor, dass in der Praxis vor allem schmale Wege wegfallen könnten und faktisch nur noch breite Forstwege übrig blieben. Zudem kritisiert der Verband Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage.
Hintergrund der Pläne sind nach Angaben des Ministeriums unter anderem der Schutz von Wald, Waldboden und Wildtieren sowie Konflikte um illegal angelegte Mountainbike-Strecken. In den vergangenen Jahren gab es mehrfach Berichte über unerlaubte Trailbauten und Eingriffe in Waldflächen in NRW.
Noch handelt es sich allerdings um einen Gesetzentwurf, nicht um geltendes Recht. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind möglich. Entscheidend wird sein, wie Begriffe wie „Fahrweg“ letztlich gesetzlich definiert werden und welche Ausnahmen oder offiziellen Trailregelungen geschaffen werden.
Quellen:
- WDR – Bericht zur geplanten Änderung des Waldgesetzes NRW
- DIMB – Stellungnahmen und Informationen des Deutschen Interessenverbands Mountainbike
- Der Gesetzentwurf vom 7. Mai 2026
- Die Synopse Gesetzentwurf vom 7. Mai 2026
Hinweis: Die tatsächlichen Auswirkungen hängen von der endgültigen Gesetzesfassung ab. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung befand sich der Entwurf noch im Gesetzgebungsverfahren.
Einordnung / Meinung
Die geplanten Einschränkungen könnten auch vor dem Hintergrund stehen, dass in den vergangenen Jahren deutlich mehr Menschen mit dem Rad im Wald unterwegs sind. Besonders durch den zunehmenden Einsatz von E‑Bikes und Pedelecs ist die Zahl der Nutzer gestiegen. Möglicherweise spielt diese Entwicklung neben Naturschutzaspekten auch bei der Gesetzesverschärfung eine Rolle, auch wenn dies im Gesetzentwurf selbst nicht ausdrücklich so begründet wird.
Foto: KI generiert
wird geladen…


Schreibe einen Kommentar