Stadt-News

Öffentliche Bürgerbeteiligung

Die Grü­nen Wer­mels­kir­chen wei­sen über die sozia­len Medi­en heu­te dar­auf hin, dass die Stadt Wer­mels­kir­chen regel­mä­ßig auf ihrer Web­sei­te über öffent­li­che Bür­ger­be­tei­li­gung infor­miert und die­se zur Ver­fü­gung stellt.

Dort steht:

“Die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit gem. § 3 Abs. 1 Bau­ge­setz­buch (BauGB) dient der früh­zei­ti­gen Unter­rich­tung der Öffent­lich­keit über die all­ge­mei­nen Zie­le und Zwe­cke der jewei­li­gen städ­te­bau­li­chen Pla­nun­gen (z.B. Bebau­ungs­plä­ne und Flä­chen­nut­zungs­plan­än­de­run­gen). Als Bürgerinnen/Bürger erhal­ten sie die Gele­gen­heit zur Äuße­rung und Erör­te­rung.
Der Zeit­raum der früh­zei­ti­gen Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ist varia­bel und wird min­des­tens eine Woche vor Beginn in der loka­len Pres­se ver­öf­fent­licht. In der Regel fin­det die Betei­li­gung in Form einer öffent­li­chen Aus­le­gung statt. Sie kann aber auch in Form einer Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung oder ande­ren ange­mes­se­nen For­men der Unter­rich­tung erfol­gen.”

Zur Zeit geht es dort aktu­ell um:
Par­al­lel­ver­fah­ren: 53. Ände­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans und Bebau­ungs­plan Nr. 92 „Ten­te-Unter­stra­ße“ und die Frist endet bereits am 6.5.2026.

Zur Stadt­sei­te gelan­gen Sie hier

Foto: Chat GPT / GIMP

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