Öffentliche Bürgerbeteiligung
Die Grünen Wermelskirchen weisen über die sozialen Medien heute darauf hin, dass die Stadt Wermelskirchen regelmäßig auf ihrer Webseite über öffentliche Bürgerbeteiligung informiert und diese zur Verfügung stellt.
Dort steht:
“Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dient der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der jeweiligen städtebaulichen Planungen (z.B. Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen). Als Bürgerinnen/Bürger erhalten sie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Zeitraum der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist variabel und wird mindestens eine Woche vor Beginn in der lokalen Presse veröffentlicht. In der Regel findet die Beteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung statt. Sie kann aber auch in Form einer Informationsveranstaltung oder anderen angemessenen Formen der Unterrichtung erfolgen.”
Zur Zeit geht es dort aktuell um:
Parallelverfahren: 53. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 92 „Tente-Unterstraße“ und die Frist endet bereits am 6.5.2026.
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Foto: Chat GPT / GIMP


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