Viele Anwohner in Lüffringhausen sind stinksauer.
2006 wurde die kleine Straße in Lüffringhausen mit Bürgersteig und Kanal neu gebaut. Eine Abschlagszahlung, gestaffelt nach Grundstücksgröße, war fällig.
Gute 4‑stellige Beträge waren zu bezahlen. Das auch noch eine Restzahlung drohte war klar.
Doch die Art und Weise, wie die Stadt mit ihren Bürgern umgeht, stößt auf Unverständnis. Die Stadt hat sage und schreibe 20 Jahre Zeit, um die endgültige Endabrechnung vorzulegen. Die Bürger müssen die Restzahlungen innerhalb eines Monats leisten. Sie können auch Einspruch einlegen, allerdings hat dies keine aufschiebende Wirkung. Bezahlt werden muss in der Frist auf jeden Fall.
Viele halten es für keinen Zufall, dass diese Bescheide ausgerechnet in den Ferien zugestellt wurden. Ein Schelm wer sich da etwas Böses denkt.
Schön auch, dass per Gesetzesänderung die 20-Jahresfrist wegen Corona um ein Jahr verlängert wurde. Klar, in Corona konnte natürlich keine Berechnung vorgenommen werden. Wir alle haben ja erlebt, dass die Verwaltungen die Arbeit fast komplett eingestellt hatten.
Alle, die schon mal etwas größeres gebaut haben kennen die Reihenfolge.
Planung, Genehmigungen einholen, Aufträge ausschreiben, Aufträge erteilen, bauen und Bauüberwachung, Prüfung und Abnahme. Rechnungen und Leistungen prüfen, freigeben und bezahlen. Ja, ein aufwendiger Vorgang aber braucht es wirklich 20–21 Jahre? Was hat denn die zuständige Behörde in ca. 18 oder 19 Jahren gemacht? Nichts? Einfach liegen lassen?
Unverständlich ist auch folgendes: Wenn die Verwaltung zeitnah abgerechnet hätte, wären die Restzahlungen fast 20 Jahre eher eingegangen und hätten angelegt ordentlich Zinsen bringen können. Ordentlicher Umgang mit Steuern und Einnahmen?
Die Unstimmigkeiten in den Abrechnungen würden diese Geschichte sprengen. 2006 wurde der beitragsfähige Erschließungsaufwand auf 642.000 Euro beziffert. Die Endabrechnung aus Juli 2026 weist einen Betrag von 231.300 Euro aus. Irgendwie und irgendwann wurde die Baumaßnahme offenbar geteilt oder aufgesplittet. Wer kann es wissen und wer kann es verstehen.
„Der Umgang mit uns Bürgern ist einfach eine Sauerei“, so ein Zitat eines Betroffenen. Und Fakt ist, dass einige es nicht hinnehmen werden und Klage einreichen. Mal sehen was da noch zu Tage kommt.
Foto: Walter Schubert


Kommentare
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5 Kommentare zu „Bürgerfreundlich?“
Ich halte die hier beschriebene Bürgereinstellung nicht für Kommunenfreundlich. 2006 wurde nach Erschließungsbeitragssatzung gehandelt und vorgestreckt, viele werden damals tief durchgeatmet haben, dass die Stadt erst nach 20 Jahren die nach der Erschließungsbeitragssatzung 2006 anfallenden Beiträge anfordern will. Ja ja: jetzt zu kommen und sich über den damals begrüßten Aufschub aufzuregen, ist mehr als janusköpfig. By the way: Richtig spannend wird das ja erst für für die neuen Eigentümer von Immobilien, die zwischen 2006 und 2026 auf sie übertragen wurden, Verkäufer die später fällig werdende Restzahlung verschwiegen hat.
Erklärung / Ergänzung
Erst einmal bin ich persönlich nicht betroffen da ich nicht in Lüffringhausen wohne.
Die Geschichte basiert auf Gesprächen mit Anwohnern und Einsichtnahme in Unterlagen.
Nach der 20-Jahresfrist geht es nicht um die gesamte Summe die die Anwohner bezahlen müssen sondern nur um die Restzahlung. Diese Restzahlung ist ja im voraus nicht bekannt und der tatsächliche Zahlungstermin auch nicht. Also schwierig einen bestimmten Betrag mit einer bestimmten Laufzeit anzulegen.
Bei dem genannten Beispiel geht es auch nicht um die Anwohner sondern um die Einnahmen der Stadt.
Hätte die Stadt nicht 20 Jahre gebraucht um die Endabrechnung zu erstellen und die Restzahlungen zeitnah nach Fertigstellung kassiert, hätte die Stadt einen schönen Zins einsammeln können. Und das wäre doch bei den klammen Kassen gut gewesen.
Da keine tatsächlich bekannte Zahlung vorliegt, hier eine Beispielsberechnung über 20 Jahre:
Angenommen vor 20 Jahren wären 9.000 € fällig gewesen. Sie hätten 7.225 € Zinsen – bei jährlich nur 3 % – bei der Zinseszinsrechnung erbracht. In Summe also 16.255 €.
D. h. die Bügerin, der Bürger würde heute nur 1.775 € zahlen. So gesehen ein gutes Geschäft für den/die Zahlende(n)!
Und ganz schlecht für die klamme Stadtkasse. Aber wer zB schon keine Parkgebühren erhebt hat ja scheinbar reichlich.
Seltsame Einstellung, die Sie da an den Tag legen. Zuerst einmal: dass sich die Stadt 20 Jahre Zeit lässt, ist mit normalen Worten nicht zu erklären. Was da schief gelaufen ist, lässt mich als normaler Bürger kopfschüttelnd zurück. Aber: sie beklagen sich darüber, dass Ihnen die Stadt auf die Restzahlung, über die sich sich im Klaren sein mussten, 20 Jahre lang ein zinsloses Darlehen gibt? Ernsthaft?
Ein kluger Mensch hätte das Geld vor 20 Jahren beiseite gelegt und würde sich jetzt darüber freuen, wegen der einkassierten Zinsen nur ein Bruchteil davon ausgeben zu müssen und den Rest einfach auf den Kopf hauen. Nachdem Sie dieses zinslose Darlehen jetzt 20 Jahre hätten vermehren können wundern Sie sich, dass die Stadt das Geld jetzt endlich innert einem Monat haben möchte?