Kind auf fahrerlaubnispflichtigem E‑Scooter gestoppt

Wer­mels­kir­chen (ots)

Ges­tern (22.04.), gegen 17:30 Uhr, haben Beam­te des Ver­kehrs­diens­tes einen E‑Scooter kon­trol­liert, nach­dem die­ser ihnen auf der Alten­ber­ger Stra­ße aus meh­re­ren Grün­den auf­ge­fal­len war.

Ein augen­schein­lich min­der­jäh­ri­ger Jun­ge war auf dem E‑Scooter ohne Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen unter­wegs. Die­se soge­nann­ten Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge dür­fen erst ab einem Alter von 14 Jah­ren benutzt wer­den und unter­lie­gen der Ver­si­che­rungs­pflicht.

Auf­fal­lend war außer­dem, dass der Jun­ge mit einem Motor­rad­helm und Ober­kör­per­pro­tek­to­ren beklei­det war.

Als die Beam­ten dem Jun­gen folg­ten, beschleu­nig­te die­ser sei­nen E‑Scooter auf geschätz­te 60 bis 70 km/h inner­halb eines Wohn­ge­bie­tes. Kur­ze Zeit spä­ter unter­zo­gen die Beam­ten den E‑S­coo­ter-Fah­rer einer Kon­trol­le.

Es stell­te sich her­aus, dass der Jun­ge erst 12 Jah­re alt ist. Das nicht ver­si­cher­te Fahr­zeug erreicht zudem laut Her­stel­ler Boy­ueda eine Maxi­mal­ge­schwin­dig­keit von 85 km/h. Die­ses Fahr­zeug ist nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen für den Off­road-Ein­satz kon­zi­piert und besitzt kei­ne all­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis für Deutsch­land. Es wäre auf­grund der zu errei­chen­den Geschwin­dig­keit die Fahr­erlaub­nis­klas­se A1 / A2 erfor­der­lich gewe­sen, die er in die­sem Alter noch nicht besit­zen kann.

Das Fahr­zeug wur­de sicher­ge­stellt und es wur­de eine Straf­an­zei­ge sowohl gegen den min­der­jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen als auch gegen den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten als Fahr­zeug­ei­gen­tü­mer erstat­tet. (ct)

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