Gemeinsame Übung für den überörtlichen Katastrophenschutz: Kreis, Feuerwehren und Hilfsorganisationen ziehen an einem Strang

Bei­trag von der Web­sei­te de Rhei­nisch Ber­gi­schen Krei­ses

In der Feu­er- und Ret­tungs­leit­stel­le des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses geht ein Not­ruf ein: Im Che­mie­trakt eines Gym­na­si­ums in Nord­rhein-West­fa­len kam es zu einem fol­gen­schwe­ren Unfall mit vie­len Ver­let­zen. Die Lage ist so groß, dass über die Bezirks­re­gie­rung Köln über­ört­li­che Hil­fe aus dem Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis anfor­dert wird.

Bei die­sem Fall han­del­te es sich zum Glück um ein fik­ti­ves Übungs­sze­na­rio für die Dekon­ta­mi­na­ti­ons­ein­heit des Krei­ses und den „Behand­lungs­platz 50 NRW“. Für kur­ze Wege fand die Übung nicht – wie im Ernst­fall – irgend­wo in NRW, son­dern am Schul­zen­trum Cyriax in Ove­r­ath statt.

Den „Behand­lungs­platz 50 NRW“ hal­ten Krei­se und kreis­freie Städ­te für die über­ört­li­che Hil­fe vor, er kann über die Bezirks­re­gie­rung im gesam­ten Bun­des­land ange­for­dert wer­den. 

„Kata­stro­phen machen nicht an der Kreis­gren­ze Halt. Das hat zuletzt das ver­hee­ren­de Hoch­was­ser 2021 gezeigt. Über­ört­li­che Hil­fe ist des­halb von gro­ßer Bedeu­tung. Im Ernst­fall zählt jede Minu­te – und vor allem ein rei­bungs­lo­ses Zusam­men­spiel aller Betei­lig­ten. Die gemein­sa­me Übung hat ein­drucks­voll gezeigt, wie gut Feu­er­weh­ren, Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen und die Ein­hei­ten des Krei­ses gemein­sam anpa­cken. Ich dan­ke allen, die an der Übung betei­ligt waren – ganz beson­ders den vie­len Ehren­amt­li­chen. Der hohe Stel­len­wert des Ehren­amts im Kata­stro­phen­schutz hat sich hier wie­der ein­mal gezeigt“, so Land­rat Arne von Boet­ti­cher.

Gemein­sam gut auf­ge­stellt: Von der Dekon­ta­mi­na­ti­on zur medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung

Der „Behand­lungs­platz 50 NRW“ (BHP 50) ist eine wesent­li­che Kom­po­nen­te der über­ört­li­chen Hil­fe bei der Erst­ver­sor­gung einer gro­ßen Anzahl von Ver­letz­ten und Erkrank­ten im Kata­stro­phen­fall. Er ist dar­auf aus­ge­legt, dass hier 50 Pati­en­ten inner­halb von zwei Stun­den oder 100 Pati­en­ten über vier Stun­den hin­weg not­fall­me­di­zi­nisch ver­sorgt wer­den kön­nen. Da ein Che­mie-Unfall geprobt wur­de, war auch die Dekon­ta­mi­na­ti­ons­ein­heit des Krei­ses mit dabei, die die Dekon­ta­mi­na­ti­on von Ver­letz­ten und Erkrank­ten mit che­mi­schen, bio­lo­gi­schen oder ato­ma­ren Stof­fen übte. 

Ziel war es, Abläu­fe zu üben und die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den betei­lig­ten Ein­satz­kräf­ten zu för­dern. „Wir kön­nen auf eine gelun­ge­ne Übung zurück­bli­cken. Denn wir haben ein­ge­spiel­te ​Teams der frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren und Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen erlebt, die sou­ve­rän agiert haben“, fasst Kreis­brand­meis­ter Manu­el Pack­häu­ser zusam­men.

Die Ein­satz­kräf­te des Behand­lungs- und Dekon­ta­mi­na­ti­ons­plat­zes wur­den durch den Arbei­ter-Sama­ri­ter-Bund, das Deut­sche Rote Kreuz, den Mal­te­ser Hilfs­dienst und die frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren gestellt. Zusätz­lich wur­de die Übung durch die Deut­sche Lebens-Ret­tungs-Gesell­schaft und die Johan­ni­ter-Unfall-Hil­fe sowie Ein­satz­kräf­te aus dem Ober­ber­gi­schen Kreis und der Fach­ein­heit für Infor­ma­ti­on und Kom­mu­ni­ka­ti­on unter­stützt.

Behand­lungs­platz 50 NRW und Dekon­ta­mi­na­ti­ons­ein­heit

Kommt es zu einer Kata­stro­phe oder einem außer­ge­wöhn­li­chen Scha­dens­er­eig­nis, kann der BHP 50 im Rah­men der über­ört­li­chen Hil­fe­leis­tung, aber auch bei einer vor­ge­plan­ten Bereit­stel­lung, in den Ein­satz gehen. Der BHP 50 des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses kann so in ganz Nord­rhein-West­fa­len ein­ge­setzt wer­den. Die Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen Arbei­ter-Sama­ri­ter-Bund Regio­nal­ver­band Ber­gisch Land e.V., Deut­sches Rotes Kreuz Kreis­ver­band Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis e.V. und Mal­te­ser Hilfs­dienst e.V. Stadt­ge­schäfts­stel­le Ber­gisch Glad­bach stel­len zusam­men mit den frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren der Städ­te Bur­scheid und Leich­lin­gen die Ein­satz­be­reit­schaft des BHP 50 ganz­jäh­rig sicher. 

Die Dekon­ta­mi­na­ti­ons­ein­heit des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses kommt bei Scha­dens­er­eig­nis­sen mit che­mi­schen, bio­lo­gi­schen, radio­lo­gi­schen oder nuklea­ren Stof­fen zum Ein­satz, bei denen Ver­letz­te oder Erkrank­te sowie Ein­satz­kräf­te mit die­sen Stof­fen in Kon­takt kom­men und kon­ta­mi­niert wer­den. Zur Dekon­ta­mi­na­ti­on – also der Grob­rei­ni­gung zur Redu­zie­rung  von schäd­li­chen Stof­fen – wer­den spe­zia­li­sier­te Ein­hei­ten im Kreis vor­ge­hal­ten. Die Ein­heit umfasst neben der Grob­rei­ni­gung, das heißt dem Dekon­ta­mi­nie­ren, der betrof­fe­nen Per­so­nen auch deren medi­zi­ni­sche Erst­ver­sor­gung. Das Per­so­nal wird im Umgang mit den Schutz­an­zü­gen spe­zi­ell geschult. Die Dekon­ta­mi­na­ti­ons­ein­heit des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses wird durch die Frei­wil­li­gen Feu­er­weh­ren der Kom­mu­nen in Zusam­men­ar­beit mit dem Ret­tungs­dienst und den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen gestellt. 

Bei­trag und Fotos: Rhei­nisch Ber­gi­scher Kreis

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