Auf Nummer Sicher gehen und fahren

VON JOACHIM ZAPPE (TEXT) UND WALTER SCHUBERT (COMICS)

Es geht wie­der los, das Cha­os ist nicht mehr weit ent­fernt. Wenn das Win­ter-Inter­mez­zo in den nächs­ten Tagen zu Ende geht, kann man getrost vom lei­der aus­ge­fal­le­nen Win­ter­sport auf den alpi­nen Pis­ten auf die som­mer­li­chen, über­vol­len Rad­tras­sen wech­seln. Ski- und Rad­fah­ren haben dabei mehr Gemein­sam­kei­ten, als man denkt. Auf den Pis­ten und Hän­gen sind  Ver­tre­ter  unter­schied­lichs­ter Sport­ge­rä­te zu fin­den: Alpin- und Lang­lauf­ski­fah­rer, Snow­boar­der, Tou­ren­ge­her und Wan­de­rer. Auf den Tras­sen ist die Viel­falt noch grö­ßer. Man sieht  Tou­ren- und Renn­rä­der, Kin­der­rä­der, Rol­ler, Moun­tain­bikes und Ska­ter. Das alles elek­tri­fi­ziert und getunt. Dazu noch Jog­ger, Wal­ker, Spa­zier­gän­ger und Gas­si-Geher.

Emp­feh­lun­gen für den pfleg­li­chen Umgang mit­ein­an­der

In bei­den Berei­chen geht es immer um Bewe­gung, Geschick­lich­keit, Tech­nik und Geschwin­dig­keit. Und um Tole­ranz und Rück­sicht­nah­me. Wäh­rend jedoch auf den Tras­sen der Platz mit knapp drei Metern sehr begrenzt ist, hat der Ski­fah­rer auch bei Hoch­be­trieb wesent­lich mehr  Ent­fal­tungs­mög­lich­kei­ten.   Aber es gibt noch einen wei­te­ren wesent­li­chen Unter­schied. Auf den Ski­pis­ten gel­ten näm­lich  ver­bind­lich die Ver­hal­tens­re­geln des Welt­ski­ver­ban­des  FIS, so qua­si als „zehn Gebo­te“ des Ski­fah­rens. Spä­tes­tens, wenn es unver­se­hens zu einem Unfall gekom­men ist, kann der Ski-Spaß schnell zum juris­ti­schen Alp­traum wer­den.

Das kann bei der grö­ße­ren Enge und dem zuneh­men­den Andrang auf unse­ren Tras­sen ganz schnell eben­so oder schlim­mer sein.  An gut­ge­nutz­ten Wochen­en­den  kön­nen wah­re Dra­men beob­ach­tet  wer­den zwi­schen allen betei­lig­ten Men­schen­strö­men. Aggres­sio­nen, Rück­sichts­lo­sig­keit und Coro­na-beding­te Frus­tra­tio­nen bre­chen immer häu­fi­ger aus. Der jeweils ande­re wird als „Feind“ und als „Bedro­hung“ und das Ein­hal­ten von Regeln als Beschrän­kung von Bür­ger- und Frei­zeit­rech­ten ange­se­hen. Auf den Tras­sen gilt zwar unein­ge­schränkt die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung StVO, aber ob die immer für die spe­zi­el­len Tras­sen­si­tua­tio­nen ange­wandt wer­den kann, ist mehr als frag­lich. Es sei des­halb hier ein­mal der Ver­such unter­nom­men, die  FIS-Ski­re­geln auf Tras­sen-Bike-Regeln umzu­wan­deln, um den spe­zi­el­len Situa­tio­nen gerecht zu wer­den.

Ein Ver­such –  „FIS-Regeln“ für Tras­sen­nut­zer?

Regel 1 ist so etwas wie § 1 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung: Rück­sicht auf ande­re neh­men. Nie­man­den gefähr­den oder schä­di­gen. Mit freund­li­chem Grü­ßen wie „Hal­lo“, „Moin“ oder „Grüß Gott“  zusam­men mit „Mund­win­kel nach oben“ bewirkt wah­re Wun­der. Über den Tel­ler­rand gucken, empa­thisch sein, man könn­te sel­ber der jeweils ande­re Tras­sen­nut­zer sein.

Regel 2 Tem­po und Fahr­wei­se dem eige­nen Kön­nen, den Wit­te­rungs­be­din­gun­gen und vor allem dem Per­so­nen-Auf­kom­men auf der Tras­se anpas­sen. Wenn Men­schen­mas­sen unter­wegs sind, sind Geschwin­dig­keits­re­kor­de mit Renn­rad oder E‑Bike unan­ge­mes­sen. Ohne Fahr­rad­klin­gel dürf­te nie­mand mit Rad unter­wegs sein. Die 20 Gramm Mehr­ge­wicht soll­ten auch für durch­trai­nier­te Tour-de- France-Fah­rer nicht zu viel sein.

Regel 3 Wahl der Fahr­spur: die Spur wird so gewählt, dass vor einem fah­ren­de oder ent­ge­gen­kom­men­de  Per­so­nen nicht gefähr­det wer­den. Auf wel­cher Sei­te Fuß­gän­ger, Jog­ger oder Wal­ker gehen soll­ten, wird unter­schied­lich inter­pre­tiert. Es gibt gute Grün­de dafür, dass Fußgänger*innen links gehen soll­ten. Die­se Emp­feh­lung spricht auch die Poli­zei aus. Fußgänger*innen  soll­ten auf  jedem Fall genug Platz zum Über­ho­len oder Pas­sie­ren las­sen.  Radfahrer*innen  müs­sen nach STVG rechts fah­ren.  Wer auf prop­pen­vol­ler Tras­se neben­ein­an­der fährt oder zu Dritt neben­ein­an­der her spa­ziert, gefähr­det sich und ande­re.

Regel 4 Beim Über­ho­len genü­gend Abstand ein­hal­ten. Der zu Über­ho­len­de hat Vor­fahrt. Es scha­det nichts, sich mit Klin­geln vor dem Über­ho­len bemerk­bar zu machen.

Regel 5 Ein­fah­ren und Que­ren der Tras­se mit oder ohne Fahr­rad. Vor­her ver­ge­wis­sern, ob rechts oder links nie­mand kommt, ob man gefahr­los auf die Stre­cke tre­ten und  zu Fuß oder Rad star­ten kann. Zu beach­ten ist, dass der Fahr­rad­fah­rer  auch bei gerin­ger Geschwin­dig­keit nicht so schnell vor einem plötz­lich auf­tau­chen­den Hin­der­nis brem­sen kann.

Regel 6 Anhal­ten: Nicht abrupt anhal­ten und das mög­lichst nicht an einer unüber­sicht­li­chen Stel­le.  Idea­ler­wei­se an den Rand der Tras­se fah­ren oder gehen. Radfahrer*innen soll­ten sich beim Anfah­ren unbe­dingt umschau­en und auf den „her­an­na­hen­den Ver­kehr“ ach­ten.

Regel 7 Für Pau­sen, Pan­nen oder Kar­ten­stu­di­um soll­te der siche­re Tras­sen­rand genutzt wer­den. Das gilt auch für jene, die sich als Grup­pe unter­wegs tref­fen und eine net­te Unter­hal­tung  füh­ren wol­len.

Regel 8 Mar­kie­run­gen, Ver­kehrs­zei­chen und Signa­le auf der Stre­cke wer­den  beach­tet. Die­se Regel ist natür­lich für den öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr unab­ding­bar. Hier geht es auch um den „guten Ruf“ aller Rad­freun­de und ‑freun­din­nen.

Regel 9 Ver­hal­ten bei Unfäl­len: Jeder ist ver­pflich­tet, Hil­fe zu leis­ten und ggf. den Ret­tuns­dienst zu alar­mie­ren.

Regel 10 Aus­weis­pflicht bei Unfäl­len: Unfall­be­tei­lig­te und Zeu­gen müs­sen bei Unfäl­len ihre Per­so­na­li­en ange­ben.

Unter­schätz­te Gefah­ren auf der Tras­se: Kopf­hö­rer, feh­len­de Hör­ge­rä­te und Licht

Wer bei  Hoch­be­trieb auf den Tras­sen nichts hört und sieht, ist beson­ders gefähr­det. Wer mit Kopf­hö­rern nur sei­ne Musik und sonst nichts hört oder aus Eitel­keit in der Öffent­lich­keit auf die Hör­ge­rä­te ver­zich­tet, oder die­se nicht rich­tig ein­ge­stellt hat, kann auch kei­ne Warn­si­gna­le emp­fan­gen. In der dunk­len Jah­res­zeit sind die Spa­zier­gän­ger und Hun­de­be­sit­zer beson­ders umsich­tig, wenn Sie in irgend­ei­ner Form Licht dabei haben. Nicht nur bei Dun­kel­heit stel­len sehr lan­ge Hun­de­lei­nen eine Unfall­ge­fahr dar. Für Fahr­rad­fah­rer tau­chen nicht mit Licht aus­ge­stat­te­te Men­schen trotz eige­ner Beleuch­tung urplötz­lich aus dem Nichts auf. Karam­bo­la­gen  nicht aus­ge­schlos­sen.

LINKS oder RECHTS? Streit­fra­ge: Auf wel­cher Sei­te sollten/müssen Fuß­gän­ger sinn­vol­ler­wei­se gehen?

Nach Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung sind Rad­fah­rer ver­pflich­tet, das Rechts­fahr­ge­bot ein­zu­hal­ten. Dem Fuß­gän­ger ist es dage­gen frei­ge­stellt, die Sei­te  zu wäh­len, auf der er sich bewegt. Auf­grund des begrenz­ten Rau­mes und der gro­ßen Per­so­nen­zahl auf den Tras­sen  erscheint das Gehen auf der rech­ten Sei­te eher kon­tra­pro­duk­tiv. Die freund­li­chen Poli­zei­be­am­ten, die außer­halb von Coro­na mehr­mals im Jahr in Ber­gisch Born an ihrem Info-Stand anzu­tref­fen sind, emp­feh­len das Lin­ke-Sei­te-Gehen für Fuß­gän­ger. Wenn es eng, voll und unüber­sicht­lich wird auf den Tras­sen spricht vie­les für die­se Emp­feh­lung.

Wer zu der Gene­ra­ti­on gehört,  die nicht von den  Eltern im SUV bis ins Klas­sen­zim­mer gefah­ren wur­de und den Schul­weg  noch per pedes gehen muss­te, der kennt die Argu­men­te für das „Links­ge­hen“.  Von den Eltern  und in der Schu­le wur­de man dazu erzo­gen, auf der lin­ken Stra­ßen­sei­te dem Auto­ver­kehr ent­ge­gen zu gehen. Rich­ti­ges Argu­ment: Man geht den Autos ent­ge­gen und sieht die Auto­fah­rer von Ange­sicht zu Ange­sicht. Jeder kann  erken­nen, was der Gegen­über macht oder nicht macht.  Das war in frü­he­ren Zei­ten  umso wich­ti­ger, weil es ja viel­fach noch kei­ne Bür­ger­stei­ge oder Fahr­rad­we­ge gab. Das glei­che Argu­ment gilt  auch für den Ver­kehr auf den Tras­sen, vor allem, wenn der Fuß­ver­kehr nicht wie bei­spiels­wei­se auf der Nord­bahn­tras­se in Wup­per­tal vom Rad­ver­kehr abge­trennt ist. Der direk­te Sicht­kon­takt mit den ent­ge­gen­kom­men­den Fuß­gän­gern macht es allen mög­lich, sich umsich­tig und situa­ti­ons­ge­recht zu ver­hal­ten. Fuß­gän­ger kön­nen, wenn sie bei­spiels­wei­se  zu dritt neben­ein­an­der gehen, auf den Gegen­ver­kehr  mit Blick­kon­takt viel bes­ser oder über­haupt reagie­ren. Kin­der und Hun­de wer­den geschützt, wenn es nicht durch spon­ta­ne und unvor­her­seh­ba­re Bewe­gun­gen zu Unfäl­len kom­men soll.  Natür­lich müs­sen Rad­fah­rer in die­sem Fall einen anti­zi­pa­to­ri­schen Blick auf den Rad-Gegen­ver­kehr wer­fen und ihre Fahrt anpas­sen. Wenn Fuß­gän­ger rechts gehen,  gibt es kei­nen Blick­kon­takt mit Fahr­rad­fah­rern, die sich ja im Rücken der Fuß­gän­ger annä­hern. Sie sehen nicht, wer an ihnen vor­bei fah­ren will. Die Fahr­rad­fah­rer müs­sen sich dar­auf ver­las­sen, dass ers­tens ihr Klin­geln gehört wird und zwei­tens,  die Fuß­gän­ger, die Fahr­rad­fah­rer auch unfall­frei pas­sie­ren las­sen. Je nach­dem, wie vie­le Fuß­gän­ger neben­ein­an­der gehen, ob sie von hin­ten über­haupt etwas wahr­neh­men oder  bereit sind,  den rol­len­den Ver­kehr nicht zum Stop­pen zu brin­gen, ist hier das größ­te Kon­flikt­po­ten­ti­al gege­ben.

Und nun, genug der Regeln: Viel Spaß beim Rad­fah­ren, all­zeit unfall­freie Fahrt! Übri­gens, das freund­li­che Grü­ßen auch von Akteu­ren, die man nicht kennt, scha­det über­haupt nichts, son­dern erwei­tert den Hori­zont.

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