Sozialpolitik, Bürgergeld, Grundsicherung usw. sind keine Themen, die erst zu unserer Zeit entstanden sind. War das Aufkommen für die Armen zunächst Angelegenheit der Kirche, so wurde es in Wermelskirchen zwischen 1809 und 1829 in bürgerliche Zuständigkeit gegeben.
Auch hier am Ort, wie anderswo, lief die Abgabe des kircheneigenen Armenvermögens an die neu gegründeten ehrenamtlichen Armenkommissionen, die die Hilfen verwalteten und verteilten, nicht ohne Reibungen ab.
Die Mitarbeit in diesen Kommissionen, zu der verpflichtet werden konnte, war nicht besonders beliebt und enthielt für die Funktionsträger manche Unannehmlichkeiten, Tücken und Fallstricke. Schließlich gründete die Stadt in den 1890er Jahren in der Hofschaft Kenkhausen ein Armenhaus, dem eine Landwirtschaft und später auch die städtische Grubenabfuhr angegliedert waren mit dem Ziel, so die öffentlichen Ausgaben für die Armen zumindest zum Teil decken zu können.
Der Vortrag findet am Dienstag, 08.09.2026, 19:30 Uhr im Gemeindezentrum der Evangelischen Kirchengemeinde (Markt 4, Wermelskirchen) statt.
Es referiert Frank Nipken, Vorstandsmitglied des BGV Wermelskirchen.
Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist keine Anmeldung erforderlich.
Text: BGV Wermelskirchen , Foto: Stadtarchiv Wermelskirchen


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