Was der Wind uns lassen könnte
Wenn in Wermelskirchen von Windrädern die Rede ist, geht es fast immer um dasselbe: um das Landschaftsbild, um Abstände, um den Wald. Seltener geht es ums Geld. Dabei ist gerade das die Frage, die eine Stadt mit leerer Kasse sich stellen sollte, und zwar bevor andere sie für sie beantworten.
Man sollte sich zunächst klarmachen, dass die Grundsatzentscheidung längst gefallen ist. Nordrhein-Westfalen muss bis zum Beginn der dreißiger Jahre einen zweistelligen Bruchteil eines Prozents seiner Fläche für die Windkraft ausweisen, in Stufen, verbindlich; die Flächen werden kommen, ob uns die Vorstellung gefällt oder nicht. Was bleibt, ist nicht die Wahl zwischen Windrädern und keinen Windrädern, sondern die zwischen Zuschauen und Mitgestalten.
Die Ökonomin Maja Göbel hat in ihrem Vortrag 2025 beim Beethovenfest in Bonn daran erinnert, dass jeder große Epochenübergang an eine neue Kraftquelle gebunden war – an Feuer, an Kohle, an Öl – und dass die Erneuerbaren nicht nur eine Frage des Klimas sind, sondern auch eine der Unabhängigkeit von jenen, die auf den fossilen Rohstoffen sitzen. Man solle sich, so Göpel, nicht einreden lassen, die Sache sei ohnehin entschieden; dass eine Entwicklung ins Stocken gerät, heißt nicht, dass ihr Ziel verkehrt wäre.
Der Unterschied ist größer, als er klingt. Eine Gemeinde, die nur Flächen bereitstellt und die Planung anderen überlässt, erhält wenig; die Gewinne fließen an auswärtige Eigentümer. Eine Gemeinde, die früh eigene Leitlinien setzt, ihre eigenen Grundstücke einbringt, mit den Betreibern über eine Beteiligung verhandelt und die Bürgerschaft ins Boot holt, behält einen erheblichen Teil. Eine im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellte Untersuchung des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung hat 2025 durchgerechnet, wie viel Wertschöpfung der Ausbau der Erneuerbaren in den Regionen auslöst und über welche Kanäle das Geld vor Ort bleibt: die anteilige Gewerbesteuer, die seit einigen Jahren weit überwiegend der Standortgemeinde zusteht; Pachten für Wege, Kabeltrassen und Abstandsflächen, die pro Anlage in die Zehntausende gehen und sich, weil privatrechtlich vereinbart, nicht auf den kommunalen Finanzausgleich anrechnen lassen; die gesetzlich vorgesehene freiwillige Abgabe der Betreiber an die Kommunen im Umkreis von zweieinhalb Kilometern; schließlich die direkte Beteiligung über Stadtwerke oder eine kommunale Gesellschaft, bei der die Erträge selbst vor Ort bleiben.
Als eines von fünf Fallbeispielen führt die Untersuchung Lichtenau in Westfalen an, eine Kleinstadt im Kreis Paderborn mit rund elftausend Einwohnern auf 192 Quadratkilometern und fünfzehn Ortsteilen. Dort stehen inzwischen etwa 160 Windräder; ihre Betreiber trugen zuletzt rund die Hälfte des gesamten Gewerbesteueraufkommens der Stadt. Hinzu kommen etwa dreihunderttausend Euro Wege- und Kabelpacht im Jahr, ein Bürgerwindpark, an dem sich mehr als dreihundert Menschen aus dem Ort beteiligt haben, sechs Windräder im Eigentum der Stadtwerke, ein durch diese Erträge gesenkter Wasserpreis und eine Bürgerstiftung, die aus den Einnahmen eine Rettungswache errichtet hat. Nichts davon ist ein Naturgesetz; alles davon ist das Ergebnis von Entscheidungen, die man früh und nicht spät getroffen hat.
Man kann nicht alles miteinander vergleichen, und man sollte es nicht. Lichtenau liegt windhöffiger, hat mehr Fläche und eine andere Ausgangslage; die dortigen Zahlen lassen sich nicht auf Wermelskirchen übertragen. Aber darum geht es auch nicht. Es geht um den Ansatz, überhaupt nach Alternativen zu suchen. Ob Wind, ob Sonne, ob Biogas‑, und diesen Ansatz muss eine Stadt in unserer Lage generell prüfen, ehrlich und ergebnisoffen, statt in von vornherein am Landschaftsbild scheitern zu lassen. Die Frage ist nicht, ob Wermelskirchen Lichtenau wird; die Frage ist, ob es sich die Prüfung überhaupt gestattet.
Nun, der Anblick eines Windrads wiegt für viele schwerer als eine Zeile im Haushaltsplan, und das ist zu respektieren. Aber vielleicht lässt sich beides zusammen denken. Ein Windpark, dessen Erträge ein Schuldach mitfinanzieren, an dem sich Wermelskirchener beteiligen können und dessen Standorte die Stadt selbst mitbestimmt hat, ist etwas anderes als einer, der einer fernen Gesellschaft gehört und über den hier nur gestritten wurde.
Der Wind weht über diese Stadt, ob wir ihn nutzen oder nicht. Die einzige offene Frage ist, ob er künftig auch etwas in der Stadtkasse bewegt.
Quellen: Vortrag von Maja Göpel, Bonn, 2025 — Sixtus, Frederick u. a.: „Stärkung der regionalen Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien”, Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung und IW Consult im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, 2025; die Angaben zu Lichtenau stammen aus dessen Fallstudien (Stand 2023 bis 2027).
Bild: Privat Klaus Ulinski
Hier finden Sie eine Übersicht der Kolumne “Übergänge” von Klaus Ulinski
-
Übergänge – Folge 1
-
Übergänge – Folge 2
-
Übergänge – Folge 3
-
Übergänge – Folge 4
-
Übergänge – Folge 5
-
Übergänge — Folge 6
-
Übergänge — Folge 7
-
Übergänge — Folge 8
-
Übergänge — Folge 9


Schreibe einen Kommentar