Beitrag von der Webseite des Rheinisch Bergischen Kreises
Am 13. Juli 2026 haben die Krankenkassen ihr schriftliches Einvernehmen zu den neuen Gebührensätzen erklärt, der Kreisausschuss stimmte der neuen Satzung in einer Sondersitzung einstimmig zu. Landrat Arne von Boetticher betont die Bedeutung der Einigung: „Mir ist wichtig, dass die Menschen im Rheinisch‑Bergischen Kreis keine Sorge vor Kosten haben müssen, wenn sie den Rettungsdienst rufen. Die jetzt erzielte Einigung schafft Klarheit und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Wir haben intensiv daran gearbeitet, eine tragfähige Lösung zu finden, und ich bin sehr froh, dass uns das gemeinsam gelungen ist.“
Neu kalkulierte Gebühren schaffen Klarheit
Seit Anfang des Jahres wurde das Thema der Rettungsdienstgebühren landesweit diskutiert. Da über die Gebührensatzung des Kreises zunächst kein Einvernehmen mit den Krankenkassen erzielt werden konnte, hatten diese Festbeträge festgesetzt. In Folge hätten die Bürgerinnen und Bürger die Differenz übernehmen müssen. Daher setzte der Kreistag die Erhebung der Gebühren bis zum 30. September 2026 aus. In den vergangenen Wochen hat die Kreisverwaltung alles daran gesetzt, eine Einigung zu erreichen. Nun wurden unter Einbindung eines externen Sachverständigen die Gebühren grundlegend neu kalkuliert und den Krankenkassen zur Abstimmung vorgelegt. Diese gaben ihr Einverständnis, sodass für die Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis keine zusätzlichen Kosten für den Rettungsdienst entstehen.
Foto: KI generiert


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