Einvernehmen zu Rettungsdienstgebühren erzielt – keine Zusatzkosten für Bürgerinnen und Bürger

Bei­trag von der Web­sei­te des Rhei­nisch Ber­gi­schen Krei­ses

Am 13. Juli 2026 haben die Kran­ken­kas­sen ihr schrift­li­ches Ein­ver­neh­men zu den neu­en Gebüh­ren­sät­zen erklärt, der Kreis­aus­schuss stimm­te der neu­en Sat­zung in einer Son­der­sit­zung ein­stim­mig zu. Land­rat Arne von Boet­ti­cher betont die Bedeu­tung der Eini­gung: „Mir ist wich­tig, dass die Men­schen im Rheinisch‑Bergischen Kreis kei­ne Sor­ge vor Kos­ten haben müs­sen, wenn sie den Ret­tungs­dienst rufen. Die jetzt erziel­te Eini­gung schafft Klar­heit und Sicher­heit für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Wir haben inten­siv dar­an gear­bei­tet, eine trag­fä­hi­ge Lösung zu fin­den, und ich bin sehr froh, dass uns das gemein­sam gelun­gen ist.“

Neu kal­ku­lier­te Gebüh­ren schaf­fen Klar­heit
Seit Anfang des Jah­res wur­de das The­ma der Ret­tungs­dienst­ge­büh­ren lan­des­weit dis­ku­tiert. Da über die Gebüh­ren­sat­zung des Krei­ses zunächst kein Ein­ver­neh­men mit den Kran­ken­kas­sen erzielt wer­den konn­te, hat­ten die­se Fest­be­trä­ge fest­ge­setzt. In Fol­ge hät­ten die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Dif­fe­renz über­neh­men müs­sen. Daher setz­te der Kreis­tag die Erhe­bung der Gebüh­ren bis zum 30. Sep­tem­ber 2026 aus. In den ver­gan­ge­nen Wochen hat die Kreis­ver­wal­tung alles dar­an gesetzt, eine Eini­gung zu errei­chen. Nun wur­den unter Ein­bin­dung eines exter­nen Sach­ver­stän­di­gen die Gebüh­ren grund­le­gend neu kal­ku­liert und den Kran­ken­kas­sen zur Abstim­mung vor­ge­legt. Die­se gaben ihr Ein­ver­ständ­nis, sodass für die Men­schen im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis kei­ne zusätz­li­chen Kos­ten für den Ret­tungs­dienst ent­ste­hen.

Foto: KI gene­riert

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