Polizei nimmt Einbrecher vorläufig fest

Wer­mels­kir­chen (ots)

Ges­tern Mor­gen (10.05.) hat die Poli­zei einen 46-jäh­ri­gen Mann vor­läu­fig fest­ge­nom­men. Er war zuvor in ein Haus in der Bach­stra­ße ein­ge­stie­gen.

Gegen 06:20 Uhr rief ein Bewoh­ner eines Hau­ses in der Bach­stra­ße die Poli­zei. Er hat­te zuvor ver­däch­tig­te Geräu­sche aus einem Anbau des Hau­ses gehört. Kur­ze Zeit spä­ter ver­ließ ein Mann den Anbau durch den Hin­ter­ein­gang und lief dabei direkt in die Arme der Poli­zei.

Der Mann, ein 46-Jäh­ri­ger ohne fes­ten Wohn­sitz, trug eine Tasche mit meh­re­ren Schmuck­stü­cken mit sich. Hier­bei han­delt es sich um Die­bes­gut aus dem Haus­an­bau.

Da der Mann in der Ver­gan­gen­heit mehr­fach wegen Eigen­tums­de­lik­ten in Erschei­nung getre­ten war, wur­de er vor­läu­fig fest­ge­nom­men und dem Poli­zei­ge­wahr­sam der Poli­zei­wa­che Bur­scheid zuge­führt. Nach­dem er dort erken­nungs­dienst­lich behan­delt wor­den war, wur­de er wie­der ent­las­sen.

Die Ermitt­lun­gen gegen den Mann dau­ern wei­ter­hin an. (bw)

Rück­fra­gen bit­te an:

Kreis­po­li­zei­be­hör­de Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis
Pres­se­stel­le, RBr Wirtz
Tele­fon: 02202 205 120
E‑Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

Ori­gi­nal-Con­tent von: Poli­zei Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis, über­mit­telt durch news aktu­ell / Foto: KI gene­riert

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Kommentare

3 Kommentare zu „Polizei nimmt Einbrecher vorläufig fest“

  1. Avatar von Elke Rautenbach
    Elke Rautenbach

    Ich ver­ste­he nicht, war­um der Mann wie­der auf frei­en Fuß gesetzt wur­de. Aber das ist so typisch. Des­halb haben wir auch so vie­le Kri­mi­nal­de­lik­te.

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    1. Avatar von RA Stefan Markel
      RA Stefan Markel

      Ich erklä­re es jetzt ein­mal so, dass Sie es hof­fent­lich ver­ste­hen: Unser höchs­tes Gut ist die Frei­heit. Per­sön­li­che Frei­heit. Um jeman­dem vor­über­ge­hend die Frei­heit zu neh­men, müs­sen gewich­ti­ge Din­ge vor­lie­gen: Flucht­ge­fahr, Ver­dun­ke­lungs­ge­fahr, Wie­der­ho­lungs­ge­fahr oder die Schwe­re der Tat. Mord ist eine schwe­re Tat, Tot­schlag, Raub, Mein­eid = alles Ver­bre­chen. Dieb­stahl ist ein Ver­ge­hen – halb so schlimm. Eigen­tum des Ein­zel­nen ist dem Grund­recht auf Frei­heit also etwas unter­ge­ord­net (zumal vie­le Leu­te Eigen­tum ergau­nert haben).

      Hier liegt ein Eigen­tums­de­likt vor, der Mann ist über­führt, wur­de auf “fri­scher Tat” ertappt – da gibts kein Raus­re­den mehr. War­um soll­te er da inhaf­tiert wer­den?

      Ange­nom­men, Sie ver­ges­sen bei HIT in der Wochen­end­hektik, ein Bund Schnitt­lauch zu bezah­len, und beim Raus­ge­hen schrillt eine Glo­cke. Der Detek­tiv nimmt sie fest, die Poli­zei fährt Sie nach Bur­scheid und ver­nimmt Sie. Was gibt da zu reden? Sie haben nicht bezahlt und sind beim Steh­len erwischt wor­den. Ihre Per­so­na­li­en wer­den auf­ge­nom­men, es wird Anzei­ge erstat­tet, und danach kön­nen Sie nach Hau­se.

      Nach Ihrer Logik müss­ten Sie jetzt in Unter­su­chungs­haft blei­ben, im Knast, vor den Augen von Fami­lie, Nach­barn, Arbeit­ge­ber. Öffent­lich gede­mü­tigt, gebrand­markt, am Pran­ger.

      Ist es nicht gut zu wis­sen, dass die Lat­te für Frei­heits­ent­zie­hung so hoch liegt?

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      1. Avatar von Harald Heidbüchel
        Harald Heidbüchel

        Gut erklärt

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