Seniorenbeirat – Wahl 2026: Kandidatinnen und Kandidaten stehen fest

Bei­trag von der Web­sei­te der Stadt Wer­mels­kir­chen

Die Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten für die Wahl des neu­en Senio­ren­bei­rats ste­hen fest. Mit kur­zen Steck­brie­fen, die sie selbst aus­ge­füllt haben, stel­len wir sie vor: hier

Die Wahl zum Senio­ren­bei­rat fin­det in die­sem Jahr am Mon­tag, 1. Juni, statt. Der Senio­ren­bei­rat wird für die Dau­er von fünf Jah­ren gewählt. Die Wahl zum Senio­ren­bei­rat wird aus­schließ­lich als Brief­wahl durch­ge­führt, wobei jede bzw. jeder Wahl­be­rech­tig­te eine Stim­me hat.

Wahl­be­rech­tigt sind alle Ein­woh­ne­rin­nen und Ein­woh­ner, die am Wahl­tag das 60. Lebens­jahr voll­endet haben, seit min­des­tens zwölf Mona­ten in der Stadt Wer­mels­kir­chen woh­nen und am 35. Tag vor der Wahl mit Haupt­woh­nung in Wer­mels­kir­chen gemel­det sind.

Alle Wahl­be­rech­tig­ten erhal­ten ihre Stimm­zet­tel per Post. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die bis zum 13. Mai kei­ne Wahl­un­ter­la­gen erhal­ten haben, aber glau­ben, wahl­be­rech­tigt zu sein, mel­den sich bit­te unver­züg­lich beim Amt für Sozia­les und Inklu­si­on, Tan­ja Deh­nen, per Tele­fon unter 02196 / 710–500.

Die Wahl­un­ter­la­gen müs­sen am Wahl­tag, 1. Juni 2026, bis spä­tes­tens 18 Uhr beim Bür­ger­meis­ter als Wahl­lei­ter im Rat­haus, Tele­gra­fen­stra­ße 29/33, 42929 Wer­mels­kir­chen, ein­ge­gan­gen sein. Dazu kön­nen die Wahl­un­ter­la­gen mit der Deut­schen Post kos­ten­frei zuge­sandt wer­den (bit­te die Brief­lauf­zeit von bis zu drei Werk­ta­gen beach­ten) oder in den Brief­kas­ten der Stadt­ver­wal­tung (links vom Haupt­ein­gang) ein­ge­wor­fen wer­den.

Übri­gens: Als Mit­glied des Senio­ren­bei­rats ist jede bzw. jeder Wahl­be­rech­tig­te wähl­bar. Wahl­vor­schlä­ge kön­nen von Grup­pie­run­gen der Senio­ren­ar­beit, Par­tei­en, Gewerk­schaf­ten, Kir­chen sowie Ein­zel­per­so­nen inner­halb eines Monats nach der Bekannt­ma­chung ein­ge­reicht wer­den.

Ent­spre­chen­de Vor­dru­cke hat­te die Stadt­ver­wal­tung auch in die­sem Jahr zur Ver­fü­gung gestellt. Alle Kan­di­da­tin­nen und Kan­di­da­ten muss­ten ihren Wahl­vor­schlag von min­des­tens zehn Wahl­be­rech­tig­ten unter­zeich­nen las­sen – auch das sieht die Senio­ren­bei­rats-Wahl­ord­nung im Orts­recht der Stadt so vor.

Bei­trag und Foto: Stadt Wer­mels­kir­chen / Ste­phan Sin­ger

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert