Geht doch: Deutschland ist in Sachen Digitalisierung wieder ein Stückchen weiter, obwohl meiner Meinung nach noch viel Luft nach oben ist.
Irgendwann im Leben benötigt jeder von uns sicher einmal ein Führungszeugnis. Um es zu bekommen, war immer ein Gang zum Rathaus nötig. Das geht ab dem 01.10.2026 nun auch online.
Ein Führungszeugnis dient als offizieller Nachweis darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. In Deutschland wird es hauptsächlich in folgenden Bereichen benötigt.
Hier zwei Beispiele:
Berufliche Anforderungen
- Bewerbung
- Bestimmte Branchen: Es ist oft Voraussetzung für Jobs im Gesundheitswesen, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Finanzdienstleistung, im Bildungswesen oder im Sicherheitsbereich.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Kinder- und Jugendbereich: Wer sich ehrenamtlich in Vereinen, Schulen, Sportgruppen oder anderen Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen engagieren möchte, benötigt in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis.
Das Beantragen läuft ausschließlich online über das Portal des Bundesamtes für Justiz (fuehrungszeugnis.bund.de). Kein Behördengang und keine Postlaufzeiten. Sofern keine manuellen Prüfungen anfallen oder es sich um ein Europäisches Führungszeugnis handelt, liegt das Dokument meist innerhalb weniger Stunden im Postfach.
Für den Antrag benötigt ihr:
- Einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) samt PIN, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürger
- Ein NFC-fähiges Smartphone
- Ein BundID-Konto (kann direkt im Beantragungsprozess erstellt werden)
- Eine Kreditkarte zur Bezahlung der Gebühr.
Nach dem ich mir zuerst ein BundID Konto angelegt habe, habe ich es einfach mal ausprobiert. Ich Konnte es bis zum Bezahlvorgang (es wird nur Kreditkarte angeboten) testen.
Die Gebühr beträgt 13€.
Es funktioniert perfekt.
Foto: Reinhard Hackländer


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