Krankenhaus Wermelskirchen – vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren

31.10.2025

Wer­mels­kir­chen, 30. Okto­ber 2025. Die Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH hat heu­te beim zustän­di­gen Amts­ge­richt Köln einen Antrag auf Anord­nung der vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tung gestellt. Der Antrag wird der­zeit gericht­lich geprüft; eine Ent­schei­dung wird in Kür­ze erwar­tet. 

Der Ent­schluss zur Ein­lei­tung eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens* erfolg­te vor dem Hin­ter­grund der anhal­ten­den Pro­ble­me des Gesund­heits­sys­tems und der unzu­rei­chen­den gesetz­li­chen Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung, die den Kos­ten­stei­ge­run­gen der Kran­ken­häu­ser und dem hohen Inves­ti­ti­ons­be­darf im Gesund­heits­sek­tor nicht gerecht wird. „Die ange­spann­te Situa­ti­on, mit der sich der­zeit eine Viel­zahl von Kran­ken­häu­sern in Deutsch­land glei­cher­ma­ßen kon­fron­tiert sieht, stellt auch uns vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen und hat uns zu die­sem Schritt ver­an­lasst“, erklärt der inte­ri­mis­ti­sche Geschäfts­füh­rer Dr. Diet­mar Ste­phan. Er wird auch nach Ein­lei­tung des Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens in vol­lem Umfang hand­lungs- und wei­sungs­be­fugt blei­ben. 

Trotz gro­ßer Anstren­gun­gen und auch der Bereit­stel­lung finan­zi­el­ler Mit­tel durch die bei­den Trä­ger, die Stadt Wer­mels­kir­chen und der Rhei­nisch-Ber­gi­sche Kreis, konn­te die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on des Kran­ken­hau­ses in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nicht so nach­hal­tig ver­bes­sert wer­den, dass der Betrieb auf Basis der aktu­ell herr­schen­den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen wirt­schaft­lich trag­fä­hig ist. 

Das Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren ist ein gericht­li­ches Sanie­rungs­ver­fah­ren, in des­sen Rah­men die not­wen­di­gen Restruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men erleich­tert umge­setzt wer­den kön­nen. Um der Kom­ple­xi­tät und der recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen des Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens gerecht zu wer­den, wird die Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH von dem sanie­rungs­er­fah­re­nen Rechts­an­walt Dr. Claus-Peter Kruth, Part­ner der über­re­gio­nal täti­gen Sanie­rungs­kanz­lei And­res­Part­ner, als Restruk­tu­rie­rungs­be­voll­mäch­tig­ter unter­stützt. 

Mit dem Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren eröff­net sich nun die Chan­ce, den Betrieb des Kran­ken­hau­ses geord­net fort­zu­füh­ren und gleich­zei­tig neue Per­spek­ti­ven für eine nach­hal­ti­ge Lösung zu ent­wi­ckeln. Die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten bleibt wei­ter­hin unein­ge­schränkt gewähr­leis­tet, eben­so wie der Betrieb aller Abtei­lun­gen. „Unse­re Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten brau­chen sich kei­ne Sor­gen zu machen. Alles läuft wei­ter wie bis­her und wird voll­um­fäng­lich und in gewohn­ter Qua­li­tät fort­ge­führt“, betont Geschäfts­füh­rer Dr. Diet­mar Ste­phan. 

Ziel ist es, das Kran­ken­haus zukunfts­fä­hig auf­zu­stel­len und auch in der nähe­ren Zukunft – gege­be­nen­falls gemein­sam mit einem stra­te­gi­schen Part­ner – trag­fä­hi­ge Kon­zep­te für eine lang­fris­ti­ge Siche­rung des Stand­or­tes zu erar­bei­ten. Das Ver­fah­ren eröff­net neue finan­zi­el­le Spiel­räu­me. Optio­nen sind sowohl die Über­tra­gung des Kran­ken­haus­be­triebs auf einen neu­en Trä­ger als auch eine Restruk­tu­rie­rung unter Bei­be­hal­tung der jet­zi­gen Gesell­schaf­ter­struk­tur. „Wir neh­men mit die­sem Schritt die Chan­ce einer umfas­sen­den und gesetz­lich geschütz­ten Neu­aus­rich­tung wahr“, so Geschäfts­füh­rer Dr. Diet­mar Ste­phan.
„Uns ist bewusst, wie wich­tig das Kran­ken­haus für die Gesund­heits­ver­sor­gung in unse­rer Stadt ist“, sagt Bür­ger­meis­te­rin Mari­on Holt­haus. „Der Schritt in die Eigen­ver­wal­tung gibt uns die Mög­lich­keit, die Ver­sor­gung zu sichern und gleich­zei­tig nach neu­en Part­nern und Lösun­gen zu suchen, die wirt­schaft­lich trag­fä­hig sind.“ 

Bereits in den ver­gan­ge­nen Mona­ten hat­ten die Geschäfts­füh­rung des Kran­ken­hau­ses und die Trä­ger inten­si­ve Gesprä­che über ver­schie­de­ne Koope­ra­ti­ons­mög­lich­kei­ten unter ande­rem mit dem Kli­ni­kum Lever­ku­sen geführt, um die Zukunft des Kran­ken­hau­ses Wer­mels­kir­chen lang­fris­tig zu sichern. Die Ver­hand­lun­gen wer­den auch im Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren fort­ge­führt. Dar­über hin­aus soll die Inves­to­ren­su­che noch ein­mal aus­ge­wei­tet wer­den. Erklär­tes Ziel ist es, die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung und auch die Arbeits­plät­ze der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter wei­ter­hin sicher­zu­stel­len. 

Die rund 400 Beschäf­tig­ten der Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH wur­den heu­te in Wer­mels­kir­chen über das Ver­fah­ren und die wei­te­ren Schrit­te infor­miert. Ihre Löh­ne und Gehäl­ter sind für die nächs­ten drei Mona­te über das von der Agen­tur für Arbeit gezahl­te Insol­venz­geld abge­si­chert. 


Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: Die Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH betreibt in zen­tra­ler Stadt­la­ge in Wer­mels­kir­chen ein Kran­ken­haus der Grund- und Regel­ver­sor­gung mit aktu­ell 180 Bet­ten. Das Kran­ken­haus bie­tet fünf Haupt­fach­ab­tei­lun­gen und eine Beleg­ab­tei­lung in Koope­ra­ti­on mit zwei Fach­ärz­ten für Hals‑, Nasen- und Ohren­heil­kun­de. Auf den Sta­tio­nen der bei­den Abtei­lun­gen Inne­re Medi­zin und All­ge­mein- und Unfall­chir­ur­gie wer­den jedes Jahr rund 8.000 Pati­en­ten auf­ge­nom­men. Hin­zu kom­men ca. 20.000 Pati­en­ten­kon­tak­te, von Men­schen, die sich hil­fe­su­chend an die Ambu­lanz des Kran­ken­hau­ses wen­den. 
Gesell­schaf­ter der Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH sind die Stadt Wer­mels­kir­chen und der Rhei­nisch-Ber­gi­sche Kreis. Die Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH ist mit rund 400 Beschäf­tig­ten einer der größ­ten Arbeit­ge­ber in der Regi­on. Inter­net: www.krankenhaus-wermelskirchen.de 

Pres­se­kon­takt FELDMANN Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­ra­ter 
Tho­mas Feld­mann 
0178/8550496 
feldmann@feldmann-kb.de 

Bei­trag über­nom­men von der Web­sei­te der Stadt Wer­mels­kir­chen. Bei­trags­bild: Stadt Wer­mels­kir­chen / Ste­phan Sin­ger


* Redak­ti­ons­hin­weis des For­umWk: Ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren ist ein Insol­venz­ver­fah­ren, bei dem die Geschäfts­füh­rung eines Unter­neh­mens wei­ter­hin die Kon­trol­le behält und das Unter­neh­men selbst saniert. Unter der Auf­sicht eines vom Gericht bestell­ten Sach­wal­ters, der die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Pflich­ten und die Inter­es­sen der Gläu­bi­ger über­wacht, bleibt die Geschäfts­füh­rung für die Fort­füh­rung und Sanie­rung des Unter­neh­mens ver­ant­wort­lich. Die­ses Ver­fah­ren ist für Unter­neh­men gedacht, die saniert wer­den sol­len, wobei das vor­han­de­ne Know-how der Geschäfts­lei­tung genutzt wird. Link

Kommentare

2 Antworten zu „Krankenhaus Wermelskirchen – vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren“

  1. Avatar von Gundhild Tillmanns-Thoren
    Gundhild Tillmanns-Thoren

    Wür­de ich eine Schlie­ßung sehr bedau­ern. Aber ich ver­mu­te, frei nach Shake­speares “Ham­let”, dass schon lan­ge vor­her “some­thing rot­ten” in der Ver­wal­tung m Wer­mels­kir­che­ner Kran­ken­haus gewe­sen sein muss, bevor es jetzt sozu­sa­gen zum Kon­kurs gekom­men ist. Wo waren da die Stadt­ver­wal­tung und der Auf­sichts­rat?

  2. Avatar von Gundhild Tillmanns-Thoren
    Gundhild Tillmanns-Thoren

    Insi­der mögen es schon lan­ge gewusst oder geahnt haben, wie schlecht es tat­säch­lich um das Wer­mels­kir­che­ner Kran­ken­haus steht. Abtei­lun­gen wie die Geburts­hil­fe wur­den geschlos­sen, es gab gemein­sa­me Anstren­gun­gen und Kon­struk­te mit nie­der­ge­las­se­nen Ärz­ten, zumin­dest die Kern­be­rei­che eines Kran­ken­hau­ses der Nach­ver­sor­gung zu erhal­ten.
    Was ich nicht ver­ste­hen kann: In mei­nen tat­säch­lich Jahr­zehn­ten der beruf­li­chen Beglei­tung des Wer­mels­kir­che­ner Kran­ken­hau­ses als Redak­teu­rin immer wie­der die Aussage:“Wir sind gut auf­ge­stellt.”
    Per­sön­lich, als eha­ma­li­ges “Nach­bars­kind” des Kran­ken­hau­ses Wer­mels­kir­chen aus der Rot-Kreuz-Stra­ße

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