Carl Dellmann hatte es schon gestern angedeutet. Die Grundsteuer in Wermelskirchen soll steigen. Informationen dazu gibt es online hier.* Der Haupt- und Finanzausschuss tagt dazu am kommenden Mittwoch um 17 Uhr im Kleinen Saal im Bürgerzentrum/Rathaus. Die Sitzung ist öffentlich.
Insgesamt gibt es 13 Tagesordnungspunkte. Der für die meisten Bürgerinnen und Bürger interessanteste Tagesordnungspunkt ist der 8.. „Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026“.
Die Stadtverwaltung plant, den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 725 % auf 920 % anzuheben. Zur Erinnerung: Der Gesetzgeber hatte eine neue Berechnung der Grundsteuer erlassen. Das führte häufig zu höheren Messbeträgen ab 01.01.2025.
Auswirkungen auf Eigentümer:
Die Grundsteuer wird nach dem neu berechneten Messbetrag und dem Hebesatz berechnet. Eine Erhöhung von 725 % auf 920 % entspricht einer Steigerung von rund 27 % beim Hebesatz – auf die bereits erhöhten Werte aus der Reform.
Viele Eigentümer werden deshalb:
- eine spürbare Mehrbelastung bei den laufenden Betriebskosten für ihr Haus sehen
- Rücklagen für Instandhaltung oder Modernisierungen möglicherweise reduzieren müssen
- und im Zweifel höhere Kosten bei Finanzierung und Bewirtschaftung tragen
Besonders betroffen: ältere Immobilien und größere Grundstücke
Gerade Grundstücke, bei denen durch die Reform bereits ein höherer Messbetrag festgesetzt wurde (z. B. wegen gestiegener Bodenrichtwerte), sind durch die zusätzliche Hebesatzsteigerung besonders stark belastet.
Auswirkungen auf Mieter:
Viele vergessen, dass die Grundsteuer umlagefähig ist. Das bedeutet höhere Nebenkosten. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die jährliche Betriebskostenabrechnung an Mieter weiterreichen.
Für viele Mieter bedeutet das:
- eine zusätzliche monatliche Belastung,
- möglicherweise in einer ohnehin angespannten Mietsituation.
Was wird besser durch die Anhebung der Grundsteuer? Carl Dellmann: „Vermutlich nichts oder nicht viel. Die Stadt hat kein Geld mehr und muss deshalb die Steuern erhöhen. Wenn der Stadtrat dem Entwurf folgt, wird es für den einen oder anderen ein kräftiger Schluck aus der Pulle.“
Hier ein Beispiel für eine Wohnung ca. 100 qm:
| Messbetrag 2025 53,20 € | Alter Hebesatz 725 % 385,70 € | Neuer Hebesatz 920 % 489,44 € | Steigerung um 27 % = 103,73 € |
Da kommen viele Fragen auf:
- Was ist in den letzten Jahren falsch gelaufen?
- Haben wir über unsere Verhältnisse gelebt?
- Auf welche freiwilligen Leistungen der Stadt kann verzichtet werden?
- Vor allem wo?
- Wo kann gespart werden?
- Wie geht es weiter?
Diese und weitere Fragen sollten die Bürgerinnen und Bürger ihren gewählten Vertreter im Stadtrat stellen. Das geht am schnellsten z.B. per E‑Mail direkt an den gewählten Kandidaten im Wohnbezirk und an die im Rat vertretenen Parteien/Fraktionen.
Foto: Horst Rosen


Schreibe einen Kommentar