Geplant: Grundsteuer soll ab 2026 um 27 % steigen!

Carl Dell­mann hat­te es schon ges­tern ange­deu­tet. Die Grund­steu­er in Wer­mels­kir­chen soll stei­gen. Infor­ma­tio­nen dazu gibt es online hier.* Der Haupt- und Finanz­aus­schuss tagt dazu am kom­men­den Mitt­woch um 17 Uhr im Klei­nen Saal im Bürgerzentrum/Rathaus. Die Sit­zung ist öffent­lich.

Ins­ge­samt gibt es 13 Tages­ord­nungs­punk­te. Der für die meis­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger inter­es­san­tes­te Tages­ord­nungs­punkt ist der 8.. „Erlass einer Hebe­satz­sat­zung für das Haus­halts­jahr 2026“.

Die Stadt­ver­wal­tung plant, den Hebe­satz der Grund­steu­er B von der­zeit 725 % auf 920 % anzu­he­ben. Zur Erin­ne­rung: Der Gesetz­ge­ber hat­te eine neue Berech­nung der Grund­steu­er erlas­sen. Das führ­te häu­fig zu höhe­ren Mess­be­trä­gen ab 01.01.2025.

Aus­wir­kun­gen auf Eigen­tü­mer:

Die Grund­steu­er wird nach dem neu berech­ne­ten Mess­be­trag und dem Hebe­satz berech­net. Eine Erhö­hung von 725 % auf 920 % ent­spricht einer Stei­ge­rung von rund 27 % beim Hebe­satz – auf die bereits erhöh­ten Wer­te aus der Reform.

Vie­le Eigen­tü­mer wer­den des­halb:

  • eine spür­ba­re Mehr­be­las­tung bei den lau­fen­den Betriebs­kos­ten für ihr Haus sehen
  • Rück­la­gen für Instand­hal­tung oder Moder­ni­sie­run­gen mög­li­cher­wei­se re­duzieren müs­sen
  • und im Zwei­fel höhe­re Kos­ten bei Finan­zie­rung und Bewirt­schaf­tung tra­gen

Beson­ders betrof­fen: älte­re Immo­bi­li­en und grö­ße­re Grund­stü­cke

Gera­de Grund­stü­cke, bei denen durch die Reform bereits ein höhe­rer Mess­be­trag fest­ge­setzt wur­de (z. B. wegen gestie­ge­ner Boden­richt­wer­te), sind durch die zusätz­li­che Hebe­satz­stei­ge­rung beson­ders stark belas­tet.

Aus­wir­kun­gen auf Mie­ter:

Vie­le ver­ges­sen, dass die Grund­steu­er umla­ge­fä­hig ist. Das bedeu­tet höhe­re Neben­kos­ten. Ver­mie­ter dür­fen die Grund­steu­er über die jähr­li­che Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung an Mie­ter wei­ter­rei­chen.

Für vie­le Mie­ter bedeu­tet das:

  • eine zusätz­li­che monat­li­che Belas­tung,
  • mög­li­cher­wei­se in einer ohne­hin ange­spann­ten Miet­si­tua­ti­on.

Was wird bes­ser durch die Anhe­bung der Grund­steu­er? Carl Dell­mann: „Ver­mut­lich nichts oder nicht viel. Die Stadt hat kein Geld mehr und muss des­halb die Steu­ern erhö­hen. Wenn der Stadt­rat dem Ent­wurf folgt, wird es für den einen oder ande­ren ein kräf­ti­ger Schluck aus der Pul­le.“

Hier ein Bei­spiel für eine Woh­nung ca. 100 qm:

Mess­be­trag 2025 53,20 €Alter Hebe­satz
725 % 385,70 €
Neu­er Hebe­satz 920 % 489,44 €Stei­ge­rung um
27 % = 103,73 €

Da kom­men vie­le Fra­gen auf:

  • Was ist in den letz­ten Jah­ren falsch gelau­fen?
  • Haben wir über unse­re Ver­hält­nis­se gelebt?
  • Auf wel­che frei­wil­li­gen Leis­tun­gen der Stadt kann ver­zich­tet wer­den?
  • Vor allem wo?
  • Wo kann gespart wer­den?
  • Wie geht es wei­ter?

Die­se und wei­te­re Fra­gen soll­ten die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ihren gewähl­ten Ver­tre­ter im Stadt­rat stel­len. Das geht am schnells­ten z.B. per E‑Mail direkt an den gewähl­ten Kan­di­da­ten im Wohn­be­zirk und an die im Rat ver­tre­te­nen Parteien/Fraktionen.

Foto: Horst Rosen

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Kommentare

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3 Kommentare zu „Geplant: Grundsteuer soll ab 2026 um 27 % steigen!“

  1. Avatar von Fraktion FREIE WÄHLER / ZUKUNFT Wermelskirchen
    Fraktion FREIE WÄHLER / ZUKUNFT Wermelskirchen

    Zu den im Bei­trag auf­ge­wor­fe­nen Fra­gen neh­men Hen­ning Reh­se und Andre­as Müße­ner für die Frak­ti­on FREIE WÄHLER / ZUKUNFT Wer­mels­kir­chen wie folgt Stel­lung:

    Was ist in den letz­ten Jah­ren falsch gelau­fen?
    Seit Jah­ren wenn nicht Jahr­zehn­ten zah­len alle Kom­mu­nen die Zeche für zum einen ver­fehl­te Bun­de- und Lan­des­po­li­tik, wie z.B. die Gesund­heits­po­li­tik der Her­ren Lau­ter­bach und Lau­mann, die uns zu allem Über­fluss nun­mehr auch noch die Fol­ge­kos­ten der Kran­ken­haus­in­sol­venz, gleich wie es dort wei­ter­ge­hen wird, besche­ren wird; zum ande­ren wer­den Stan­dards und Anfor­de­run­gen von Bund- und Land immer wei­ter ange­ho­ben, ohne die damit ver­bun­de­nen Kos­ten (voll­um­fäng­lich) zu tra­gen. Das Prin­zip „Wer die Zeche bestellt, bezahlt!“ gilt im Ver­hält­nis von Bund und Land zu den Kom­mu­nen nicht (mehr).

    Haben wir über unse­re Ver­hält­nis­se gelebt?
    Aus eige­nem Antrieb und auf­grund eige­ner Ent­schei­dun­gen defi­ni­tiv nicht, über sei­ne Ver­hält­nis­se leben Bund und Land bzw. zwin­gen auf­grund von Geset­zen und Ver­ord­nun­gen die Kom­mu­nen über ihre Ver­hält­nis­se zu leben, weil sie die nöti­gen Mit­tel den Kom­mu­nen vor­ent­hal­ten.
    Die Pro­ble­ma­tik des städ­ti­schen Haus­halts liegt in den jähr­li­che anfal­len­den Kos­ten, den Betrieb ins­ge­samt auf­recht zu erhal­ten und weni­ger in Zukunfts­in­ves­ti­tio­nen wie neue Schu­len, neue Kin­der­ta­ges­stät­ten und ein moder­nes Hal­len­bad.

    Auf wel­che frei­wil­li­gen Leis­tun­gen der Stadt kann ver­zich­tet wer­den?
    Vor allem wo?
    Ledig­lich 1.466.950 € – das sind 1,17% des gesam­ten Haus­halts 2025 in Höhe von 125.230.030 € – sind frei­wil­li­ge Aus­ga­ben.
    Die größ­ten Ein­zel­po­si­tio­nen hier­bei sind die Kattwinkel’sche Fabrik mit 256 T€, die Zuschüs­se an Kin­der­gär­ten mit 253 T€ und der Zuschuss Musik­schu­le mit 204 T€ (Geschäfts­be­trieb und Räu­me) sowie vie­le klei­ne­re Ein­zel­po­si­tio­nen. Mit die­ser „Kne­te“ wird jedoch auch der „Kitt“ bezahlt, der die­se Gesell­schaft zusam­men­hält, bil­det er doch nur ein wenn auch not­wen­di­ger Bruch­teil des nicht quan­ti­fi­zier­ba­ren Wer­tes des ehren­amt­li­chen Enga­ge­ments ab.
    Wer hier spa­ren möch­te, möge der Poli­tik ger­ne Vor­schlä­ge unter­brei­ten, die Frak­ti­on FREIE WÄHLER / Zukunft Wer­mels­kir­chen wir hier nicht den ers­ten Stein wer­fen.

    Wo kann gespart wer­den?
    Natür­lich kann durch Digi­ta­li­sie­rung und inter­kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit ver­sucht wer­den, Syn­er­gie­po­ten­tia­le zu heben. Auf­grund in der Ver­gan­gen­heit gemach­ter Erfah­run­gen kön­nen die­se aber nicht in einem Umfang rea­li­siert wer­den, der zu einem aus­ge­gli­che­nen Haus­halt füh­ren wür­de.
    Viel­mehr ber­gen wei­te­re Spar­maß­nah­men, die Gefahr, dass die Infra­struk­tur der Stadt und der gesell­schaft­li­che Zusam­men­halt zer­stört wer­den.

    Wie geht es wei­ter?
    Aus Sicht der Frak­ti­on FREIE WÄHLER / Zukunft Wer­mels­kir­chen kann die Lösung der kom­mu­na­len Finan­zie­rungs­pro­ble­me nur in einer Reform des Finanz­aus­gleichs der Bun­des­län­der unter­ein­an­der wie auch einer Reform der Gemein­de­fi­nan­zie­rung in NRW lie­gen.
    Bis dahin wird es kei­ne ande­re Mög­lich­keit als den aktu­ell von der Ver­wal­tung vor­ge­schla­ge­nen und hier dis­ku­tier­ten Weg geben.
    Die Frak­ti­on FREIE WÄHLER / Zukunft Wer­mels­kir­chen kün­digt aber jetzt bereits an, dass sie für ab dem Haus­halts­jahr 2026 eine Erhö­hung der frei­wil­li­gen Leis­tun­gen auf 2% for­dern wird. Nur so wird es gelin­gen, das gesell­schaft­li­che und sozia­le Leben in Wer­mels­kir­chen zu sichern und nicht im Zuge von Spar­or­gi­en die ein­zel­nen Grup­pie­run­gen gegen­ein­an­der aus­zu­spie­len, auch wenn der Frak­ti­on FREIE WÄHLER / Zukunft Wer­mels­kir­chen bewusst ist, dass dies auch wie­der nur durch eine antei­lig wenn auch nur im Pro­mil­le­be­reich lie­gen­de Steu­er­hö­hung gegen­fi­nan­ziert wer­den kann.

    Link: Frei­wil­li­ge Leis­tun­gen

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  2. Avatar von Lothar Dähn
    Lothar Dähn

    Ein klu­ger Kom­men­tar! Aller­dings ist es schon auf­fäl­lig, dass das städ­ti­sche Leucht­turm-Pro­jekt „Rhom­bus Are­al“, wel­ches trotz aller För­de­run­gen (Steu­er­gel­der!) auch vie­le Mil­lio­nen städ­ti­sches Steu­er­geld ver­schlin­gen wird, rhe­to­risch auf ein moder­nes Hal­len­bad redu­ziert wur­de. Ein Bad, das wir übri­gens schon längst hät­ten nut­zen kön­nen, zumal wir in des­sen Pla­nung nach einem Rats­be­schluss bereits vie­le Hun­der­tau­send Euro Steu­er­geld gesteckt haben!

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  3. Avatar von SPD Wermelskirchen

    Wir als SPD Wer­mels­kir­chen neh­men dazu wie folgt Stel­lung:
    Zur Ent­schei­dung des Haupt- und Finanz­aus­schuss über eine der unan­ge­nehms­ten, aber not­wen­digs­ten Fra­gen der Kom­mu­nal­po­li­tik, näm­lich Steu­er­an­pas­sun­gen stel­len wir klar:
    Klar ist bereits jetzt, dass höhe­re Belas­tun­gen für Bür­ge­rin­nen, Bür­ger und Gewer­be­trei­ben­de kaum zu ver­mei­den sind. Der städ­ti­sche Haus­halt steht vor erheb­li­chen Her­aus­for­de­run­gen – von den Fol­ge­kos­ten der Kran­ken­haus­in­sol­venz über eine stei­gen­de Kreis­um­la­ge bis hin zu all­ge­mei­nen Preis­stei­ge­run­gen und höhe­ren Lohn­ab­schlüs­sen im öffent­li­chen Dienst.
    Gleich­zei­tig inves­tie­ren wir als Stadt bewusst in die Zukunft: in neue Schu­len, neue Kin­der­ta­ges­stät­ten und ein moder­nes Hal­len­bad. Die­se Pro­jek­te sind aus Sicht der SPD kei­ne blo­ßen Aus­ga­ben, son­dern Inves­ti­tio­nen in Lebens­qua­li­tät, Attrak­ti­vi­tät und Chan­cen­gleich­heit für ganz Wer­mels­kir­chen.
    Für uns Sozi­al­de­mo­kra­tin­nen und Sozi­al­de­mo­kra­ten gilt jedoch ein kla­rer Grund­satz:
    Steu­er­erhö­hun­gen sind nur dann akzep­ta­bel, wenn sie gerecht ver­teilt sind und wenn die Men­schen lang­fris­tig einen ech­ten Mehr­wert davon haben.
    Dar­um sehen wir im anste­hen­den Haupt- und Finanz­aus­schuss erheb­li­chen Gesprächs­be­darf – ins­be­son­de­re bei der Fra­ge, ob die vor­ge­se­he­nen Anpas­sun­gen bei Grund­steu­er A, Grund­steu­er B und der Gewer­be­steu­er tat­säch­lich zu einer fai­ren und aus­ge­wo­ge­nen Belas­tung aller Schul­tern füh­ren. Es darf nicht pas­sie­ren, dass pri­va­te Haus­hal­te ein­sei­tig stär­ker getrof­fen wer­den als die loka­le Wirt­schaft oder umge­kehrt.
    Wenn Mehr­be­las­tun­gen unver­meid­lich sind, dann müs­sen sie gerecht, nach­voll­zieh­bar und soli­da­risch gestal­tet wer­den. Dafür setzt sich die SPD Wer­mels­kir­chen ein – kon­se­quent und mit Blick auf die Zukunft unse­rer Stadt.

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