Eine Frage der Intelligenz

Der jüngs­te Rats­be­schluss zur Instal­la­ti­on eines KI-gestütz­ten Über­wa­chungs­sys­tems im Quel­len­bad wirft eini­ge Fra­gen auf – und Kopf­schüt­teln.

Der jüngs­te Rats­be­schluss zur Instal­la­ti­on eines KI-gestütz­ten Über­wa­chungs­sys­tems im Quel­len­bad wirft eini­ge Fra­gen auf – vor allem in Hin­blick auf die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit die­ser Inves­ti­ti­on. Und ich gebe zu, ange­sichts der Fach­ex­per­ti­se des Bad­lei­ters David Bre­me­rich, der deut­lich dar­leg­te, dass ein sol­ches IT-gestütz­tes Sys­tem bei die­sem klei­nen Bad wie das Quel­len­bad nicht not­wen­dig sei, löst die­se Ent­schei­dung bei mir Kopf­schüt­teln aus.

Die Stadt plant bekann­ter­ma­ßen, das Quel­len­bad in den kom­men­den Jah­ren durch ein neu­es Bad auf dem Rhom­bus-Gelän­de zu erset­zen. Laut Ver­wal­tung soll der Neu­bau spä­tes­tens 2030 ste­hen. Damit ist klar: Die Lebens­dau­er der jetzt beschlos­se­nen Tech­nik wird kaum aus­ge­schöpft wer­den. Der Fach­mann vor Ort – in sei­ner Eigen­schaft der zustän­di­ge Bad­lei­ter –  hält ein sol­ches Sys­tem für nicht not­wen­dig, da das Quel­len­bad auf­grund sei­ner Grö­ße und Über­sicht­lich­keit pro­blem­los manu­ell über­wacht wer­den kann.

Laut unse­rer Recher­che sind kei­ne Berich­te über töd­li­che Bade­un­fäl­le im Quel­len­bad Wer­mels­kir­chen zu fin­den. Zwar gibt es Berich­te über sicher­heits­re­le­van­te Vor­fäl­le im Quel­len­bad – zuletzt im Jahr 2022, bei dem es zu einem Chlor­gas-Alarm kam und vier Bade­gäs­te vor­sorg­lich im Kran­ken­haus behan­delt wur­den – jedoch geb es kei­ne Bade­un­fäl­le und erst recht kei­ne mit töd­li­chem Aus­gang.

Laut einer Lan­des- und Bun­des­sta­tis­tik der DLRG zeigt sich, dass es jähr­lich meh­re­re hun­dert Ertrun­ke­ne bun­des­weit gibt – zuletzt in NRW 57 töd­li­che Bade­un­fäl­le im Jahr 2024. Das DLRG weist in die­ser Sta­tis­tik jedoch dar­auf hin, dass die­se Unfäl­le ver­mehrt in Seen und Flüs­sen zu ver­zeich­nen waren. Schwimm­bä­der sei­en deut­lich sel­te­ner betrof­fen.
https://www.dlrg.de/informieren/die-dlrg/presse/statistik-ertrinken/?utm_source=chatgpt.com

Zah­len und Sta­tis­ti­ken spie­len hier jedoch bei die­ser Ent­schei­dung kei­ne Rol­le:  In Wer­mels­kir­chen wer­den nun rund 130.000 Euro für Hard­ware, Instal­la­ti­on und jähr­li­che Ser­vice­kos­ten aus­ge­ge­ben – Geld, das in Anbe­tracht der ange­spann­ten Finanz­la­ge der Stadt und der bevor­ste­hen­den Groß­pro­jek­te (Rhom­bus­are­al, Schu­len, Hüpp­tal) drin­gend ander­wei­tig gebraucht wür­de. Hin­zu kommt – und das löst zusätz­li­ches Kopf­schüt­teln aus: Das Sys­tem kann nach jet­zi­gem Stand nicht ins neue Bad über­nom­men wer­den, da sich die Tech­nik bis dahin über­holt haben dürf­te.

Nie­mand bestrei­tet, dass Sicher­heit höchs­te Prio­ri­tät hat! Es muß alles getan wer­den, dass Baden sicher bleibt. Aber Sicher­heit bedeu­tet auch, ver­ant­wor­tungs­voll mit Steu­er­gel­dern umzu­ge­hen. Eine Inves­ti­ti­on in eine teu­re, kurz­le­bi­ge KI, die selbst von Fach­per­so­nal für ent­behr­lich gehal­ten wird, wirkt daher wenig durch­dacht. Hier wäre mehr Prag­ma­tis­mus und Weit­sicht im Sin­ne der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wün­schens­wert gewe­sen.

Bild:  KI gene­riert mit Can­va

Kommentare

4 Antworten zu „Eine Frage der Intelligenz“

  1. Avatar von Norbert Galonska
    Norbert Galonska

    KI im Hal­len­bad
    Hal­lo Klaus,
    auf dei­ne Aus­füh­run­gen möch­te ich ger­ne ant­wor­ten.
    Du warst nicht mit im Köl­ner Hal­len­bad, du warst nicht im Sport­aus­schuss, nicht im Haupt­aus­schuss und auch nicht im Rat, als das The­ma dis­ku­tiert wur­de. Aber du weißt den­noch alles bes­ser.
    David Bre­me­rich hat sich im Sport­aus­schuss als neu­er Bade­meis­ter vor­ge­stellt. Er hat auf eine Nach­fra­ge geant­wor­tet, dass er die KI-Über­wa­chung in Wer­mels­kir­chen nicht für nötig erach­te. Er hat kei­ne Fach­ex­per­ti­se abge­ge­ben, wie du es schreibst.
    Ich war bei ihm und habe mit ihm gespro­chen. Er hat geglaubt, in Köln sei die Über­wa­chung auch für den gro­ßen Außen­be­reich instal­liert wor­den und des­halb sinn­voll. Das ist aber nicht so. Das Köl­ner Hal­len­bad ist iden­tisch mit Wer­mels­kir­chen und die dor­ti­gen Bade­meis­ter waren bei unse­rem Besuch begeis­tert von der KI-Über­wa­chung.
    Vie­le Hal­len­bä­der in NRW instal­lie­ren inzwi­schen die­ses KI-Sys­tem.
    Die Über­nah­me in ein neu­es Hal­len­bad ist nach Aus­sa­ge der Her­stel­ler mög­lich. Das ist das Ziel für unser neu­es Bad. Ob das aber für 2030–2032 gilt, glau­be ich nicht. Bei der Geschwin­dig­keit der tech­ni­schen Ent­wick­lung, wer­den wir ein neu­es, bes­se­res Sys­tem bekom­men.
    Die KI muss nach Aus­sa­ge der Köl­ner Bade­meis­ter nicht lan­ge trai­niert wer­den.
    Die Sicher­heit der Bade­gäs­te muss Prio­ri­tät haben. Es stand in der Ver­gan­gen­heit sel­ten eine Auf­sicht am Becken­rand. Mit KI ist das nicht immer not­wen­dig, weil alle Schwim­mer stets beob­ach­tet wer­den. 130000.- Euro ver­teilt auf die Jah­re bis zur Ein­wei­hung des neu­en Bades sind für mich sinn­voll inves­tiert und bedeu­ten 20000.- pro Jahr. Das ist im Ver­gleich zu ande­ren Aus­ga­ben wenig.
    Weil die Sicher­heit der Bür­ger wich­tig ist, haben wir an allen öffent­li­chen Gebäu­den und Schu­len einen zwei­ten Aus­gang mit sehr teu­ren Trep­pen­an­la­gen instal­liert. Die­se wur­den bis heu­te zum Glück nicht gebraucht.
    Wo war eigent­lich dein Auf­schrei, als ent­schie­den wur­de, das Hal­len­bad nicht in der Hüpp zu bau­en, son­dern auf dem Rhom­bus-Gelän­de. Das hat 700000.- Euro gekos­tet.

  2. Avatar von Jürgen Scherkenbeck
    Jürgen Scherkenbeck

    Dem Kom­men­tar zur Sinn­haf­tig­keit eines KI basier­ten Über­wa­chungs­sys­tem für das Hal­len­bad ist Nichts hin­zu­zu­fü­gen. Am Ende kommt es einem Schild­bür­ger­streich gleich, 130 k€ für die­ses Sys­tem aus­zu­ge­ben, wenn gleich­zei­tig nicht klar ist, wie die nächs­te grö­ße­re Repa­ra­tur am maro­den Hal­len­bad bezahlt wer­den soll. Hin­zu kommt noch, dass das Hal­len­bad nach wie vor für den öffent­li­chen Publi­kums­ver­kehr (für Ver­eins­schwim­mer ist die Anla­ge noch über­flüs­si­ger) nur ein­ge­schränk­te Öff­nungs­zei­ten hat und damit die Fra­ge im Raum steht, wie lan­ge die KI über­haupt trai­niert wer­den muss, bis Sie funk­ti­ons­fä­hig ist. Und Nein, das Sys­tem ist nicht in das neue Hal­len­bad trans­fe­rier­bar. Aus die­sem Grun­de habe ich bei bei­den Abstim­mun­gen im Rat dage­gen gestimmt.

    Jür­gen Scher­ken­beck, SPD

  3. Avatar von Uwe
    Uwe

    „Das Sys­tem kann nach jet­zi­gem Stand nicht ins neue Bad über­nom­men wer­den“

    Die­se Aus­sa­ge hal­te ich für falsch! Von wem stammt die­se Infor­ma­ti­on? Nur weil sie immer wie­der­holt wird, muss sie nicht stim­men …

    1. Avatar von Klaus Ulinski
      Klaus Ulinski

      Vie­len Dank für Ihren Kom­men­tar und den wich­ti­gen Hin­weis!
      Sie haben völ­lig recht: Die Aus­sa­ge „Das Sys­tem kann nach jet­zi­gem Stand nicht ins neue Bad über­nom­men wer­den“ ist nicht belegt, son­dern eine poli­tisch-spe­ku­la­ti­ve Ein­schät­zung, wie man auch am voll­stän­di­gen Zitat erkennt:
      „… da sich die Tech­nik bis dahin über­holt haben dürf­te.“
      Die­se For­mu­lie­rung stammt sinn­ge­mäß aus der Bericht­erstat­tung über die Rats­sit­zung, in der ein Rats­mit­glied die­sen Punkt als Argu­ment in die Dis­kus­si­on ein­ge­bracht hat. Sie ist also kei­ne fach­li­che oder ver­wal­tungs­sei­ti­ge Fest­stel­lung, son­dern eine Mei­nungs­äu­ße­rung.
      Damit es hier end­lich Klar­heit gibt, soll­te die Stadt­ver­wal­tung oder der zustän­di­ge Fach­be­reich ver­bind­lich beant­wor­ten, ob und unter wel­chen Bedin­gun­gen eine spä­te­re Nut­zung des Sys­tems im geplan­ten Hal­len­bad auf dem Rhom­bus-Gelän­de tat­säch­lich mög­lich wäre.
      Dazu wären ins­be­son­de­re fol­gen­de Fra­gen zu klä­ren:

      1. Liegt ein Gut­ach­ten oder eine Stel­lung­nah­me vor, die bestä­tigt, dass ein Trans­fer (Hard­ware, Soft­ware, Lizen­zen, Inte­gra­ti­ons­auf­wand) mög­lich oder wirt­schaft­lich sinn­voll ist?
      2. Falls nicht: Wel­che tech­ni­schen, lizenz­recht­li­chen oder orga­ni­sa­to­ri­schen Vor­aus­set­zun­gen müss­ten erfüllt sein, um eine Über­nah­me zu ermög­li­chen (z. B. Schnitt­stel­len, DSGVO, Gebäu­de­ma­nage­ment­sys­te­me)?
      3. Gibt es eine Kos­ten­schät­zung für eine mög­li­che Migra­ti­on – sowohl im best- als auch im worst-case?
      4. Ist die aus­ge­wähl­te Lösung über­haupt für eine spä­te­re Inte­gra­ti­on geeig­net, etwa laut Her­stel­ler­an­ga­ben?

      Gera­de weil KI-Sys­te­me der­zeit einem schnel­len tech­ni­schen Wan­del unter­lie­gen, hängt ihre zukünf­ti­ge Nutz­bar­keit stark davon ab, ob sie sich in ein über­ge­ord­ne­tes IT-gestütz­tes Gebäu­de­ma­nage­ment inte­grie­ren las­sen. Das ist aktu­ell völ­lig offen.

      In Ver­bin­dung mit der fach­li­chen Ein­schät­zung des Bad­lei­ters, der die Not­wen­dig­keit eines sol­chen Sys­tems im bestehen­den Quel­len­bad bezwei­felt, erge­ben sich also berech­tig­te Fra­gen. Die­se soll­ten vor einer end­gül­ti­gen Beur­tei­lung der Sinn­haf­tig­keit der Inves­ti­ti­on unbe­dingt beant­wor­tet wer­den.

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