Gebrauchte E‑Autos sicher kaufen: Fünf Tipps vor dem Vertragsabschluss

Rhein.-Berg. Kreis (ots)

Gebrauch­te E‑Autos rücken für vie­le Kauf­in­ter­es­sier­te stär­ker in den Fokus. Gleich­zei­tig sind Bat­te­rie­zu­stand, Lade­his­to­rie und rea­lis­ti­sche Reich­wei­te häu­fig schwer ein­zu­schät­zen – und genau die­se Fak­to­ren ent­schei­den dar­über, ob ein Fahr­zeug lang­fris­tig zur eige­nen Mobi­li­tät passt. Die Initia­ti­ve “Siche­rer Auto­kauf im Inter­net” (ISAK), zu der ADAC, AutoScout24, Klein­an­zei­gen, mobile.de und die Poli­zei­li­che Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on gehö­ren, gibt pra­xis­na­he Ori­en­tie­rung und zeigt, wel­che Fra­gen Kauf­in­ter­es­sier­te vor dem Ver­trags­ab­schluss stel­len soll­ten. Die Nach­fra­ge nach gebrauch­ten Elek­tro­au­tos bleibt unge­bro­chen: Im Juni 2026 lag sie rund 53 Pro­zent über dem Vor­jah­res­mo­nat. Gleich­zei­tig ist das Ange­bot im glei­chen Zeit­raum um 10 Pro­zent gesun­ken – ein kla­rer Indi­ka­tor für deut­lich gestie­ge­nes Inter­es­se an Elek­tro­fahr­zeu­gen. Damit steigt auch der Bedarf an ver­läss­li­cher Ori­en­tie­rung. Denn anders als beim Ver­bren­ner ist ein ent­schei­den­der Kos­ten- und Qua­li­täts­fak­tor, der Zustand der Bat­te­rie, von außen kaum zu beur­tei­len.

1. Bat­te­rie­zu­stand aktiv erfra­gen – “Sta­te of Health” sicht­bar machen

Die Bat­te­rie ist eines der zen­tra­len Bau­tei­le eines Elek­tro­au­tos und ihr Zustand ist von außen nicht erkenn­bar. Ein Bat­te­rie-Zer­ti­fi­kat oder Nach­weis über den “Sta­te of Health” schafft Trans­pa­renz. Aktu­el­le Daten zei­gen: Der Anteil der Elek­tro-Inse­ra­te mit Bat­te­rie-Zer­ti­fi­kat hat sich inner­halb eines Jah­res von knapp acht Pro­zent auf 19 Pro­zent mehr als ver­dop­pelt. Bis­lang jedoch fehlt ein sol­cher Nach­weis als flä­chen­de­cken­der Stan­dard. “Wer ein gebrauch­tes Elek­tro­au­to kauft, soll­te den Bat­te­rie­zu­stand genau­so sorg­fäl­tig prü­fen wie den Kilo­me­ter­stand bei einem Ver­bren­ner und bes­ten­falls ein Bat­te­rie-Zer­ti­fi­kat ver­lan­gen”, erklärt Sil­via Schat­ten­kirch­ner, Lei­te­rin Ver­brau­cher­recht beim ADAC und Spre­che­rin der Initia­ti­ve.

2. Reich­wei­te und Lade­ge­wohn­hei­ten hin­ter­fra­gen

Die vom Her­stel­ler ange­ge­be­ne WLTP-Reich­wei­te soll­te rea­lis­tisch ein­ge­ord­net wer­den: Fahr­wei­se, Außen­tem­pe­ra­tur sowie Hei­zung oder Kli­ma­an­la­ge beein­flus­sen die tat­säch­li­che Reich­wei­te deut­lich. Als bat­te­rie­scho­nend gilt ein Lade­be­reich zwi­schen 20 und 80 Pro­zent. Kauf­in­ter­es­sier­te soll­ten kon­kret fra­gen: Wie weit kam das Fahr­zeug im All­tag? Wie wur­de es über­wie­gend gela­den? Wur­de der Akku regel­mä­ßig sehr voll oder sehr leer gefah­ren? Zusätz­lich: Ist das Fahr­zeug schnell­la­de­fä­hig – und wel­che Lade­leis­tung unter­stützt es an AC- und DC-Lade­punk­ten?

3. Bat­te­rie-Garan­tie, War­tung und Kauf­ver­trag prü­fen

Vie­le Her­stel­ler gewäh­ren eine Bat­te­rie-Garan­tie von acht Jah­ren oder 160.000 Kilo­me­tern – meist greift sie, wenn die nutz­ba­re Kapa­zi­tät unter 70 Pro­zent fällt. Die genau­en Bedin­gun­gen unter­schei­den sich je nach Her­stel­ler und Modell. Kauf­in­ter­es­sier­te soll­ten prü­fen: Wie viel Rest­ga­ran­tie besteht noch? Ist sie auf Fol­ge­be­sit­zer über­trag­bar? Wel­che Vor­aus­set­zun­gen – etwa eine lücken­lo­se War­tungs­his­to­rie – gel­ten? Rele­van­te Anga­ben soll­ten schrift­lich fest­ge­hal­ten wer­den. Der ADAC stellt zum Bei­spiel eine kos­ten­freie Kauf­ver­trags­vor­la­ge für gebrauch­te Elek­tro­fahr­zeu­ge zur Ver­fü­gung.

4. Aus­stat­tung, Lade­leis­tung und Zube­hör prü­fen

Neben der Bat­te­rie ent­schei­det auch die Aus­stat­tung über den All­tags­nut­zen: Navi mit Lade­pla­nung, Sitz- oder Lenk­rad­hei­zung und Wär­me­pum­pe sind beson­ders gefragt. Letz­te­re wur­de im Juni 2026 drei­mal häu­fi­ger als Such­fil­ter genutzt als im Vor­jah­res­mo­nat. Kauf­in­ter­es­sier­te soll­ten außer­dem prü­fen, ob alle Lade­ka­bel und Zube­hör­tei­le voll­stän­dig vor­han­den sind und ob Ser­vice­heft, Prüf­pro­to­kol­le und bekann­te Män­gel, Rück­ru­fe oder tech­ni­sche Ände­run­gen offen­ge­legt wur­den.

5. Auf Betrugs­si­gna­le ach­ten

Auch beim Online­kauf gebrauch­ter Elek­tro-Fahr­zeu­ge soll­ten Kauf­in­ter­es­sier­te auf typi­sche Betrugs­si­gna­le ach­ten. Dazu zäh­len gefälsch­te Doku­men­te, Phis­hing-Mails, ver­schwie­ge­ne Fahr­zeug­his­to­ri­en oder die Auf­for­de­rung zur Vor­kas­se. “Bei unrea­lis­tisch güns­ti­gen Ange­bo­ten, feh­len­der Doku­men­ta­ti­on zum Fahr­zeug oder der Wei­ge­rung, eine unab­hän­gi­ge Prü­fung zuzu­las­sen, soll­ten Kauf­in­ter­es­sier­te beson­ders auf­merk­sam sein”, erklärt Julia Chris­tia­ni von der Poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Län­der und des Bun­des.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Sicher­heits­tipps fin­den Sie auf der Web­sei­te der Initia­ti­ve “Siche­rer Auto­kauf im Inter­net” unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicherer-autokauf/

Rück­fra­gen bit­te an:

Poli­zei­li­che Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on der Län­der und des Bun­des
Zen­tra­le Geschäfts­stel­le
c/o Lan­des­kri­mi­nal­amt Baden-Würt­tem­berg
Tau­ben­heim­stra­ße 85
70372 Stutt­gart
Tele­fon: (0711) 5401–2062
E‑Mail: presse@polizei-beratung.de

Ori­gi­nal-Con­tent von: Poli­zei Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis, über­mit­telt durch news aktu­ell / Foto: KI gene­riert

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