Stadt-News

Beitrag von der Webseite der Stadt Wermelskirchen

Feu­er­wehr warnt vor erhöh­ter Brand­ge­fahr

Die Feu­er­wehr Wer­mels­kir­chen ist mit Blick auf den Wald­brand­ge­fah­ren­in­dex und den Gras­land­feu­er­in­dex in erhöh­ter Alarm­be­reit­schaft. Denn: Wegen der anhal­ten­den Tro­cken­heit und den zu erwar­ten­den Tem­pe­ra­tu­ren vor allem am Mitt­woch und Don­ners­tag, 29. Und 30. Juli, wird Stu­fe vier von fünf erreicht. 

Vor allem die abge­ern­te­ten Stroh­fel­der kön­nen nun schnell Feu­er fan­gen, weil der Boden sehr tro­cken ist. Des­halb der drin­gen­de Appell der Feu­er­wehr, in den kom­men­den Tagen äußerst umsich­tig bei Spa­zier­gän­gen in der Natur zu sein. „Über 90 Pro­zent der Wald- oder Flä­chen­brän­de wer­den durch das Ver­hal­ten der Men­schen aus­ge­löst“, sagt Ingo Muel­ler, stell­ver­tre­ten­der Feu­er­wehr­chef. Bei­spiels­wei­se durch Ziga­ret­ten­kip­pen, die acht­los aus dem Auto­fens­ter oder an den Weges­rand gewor­fen wer­den und die bei der Tro­cken­heit leicht einen Brand aus­lö­sen kön­nen. Auch Autos, die auf tro­cke­nem Gras geparkt wer­den, kön­nen Feu­er aus­lö­sen.  

Die Poli­zei weist auf die Rege­lun­gen bezüg­lich der Wald­ge­fähr­dung durch Feu­er im Lan­des­forst­ge­setz hin:
- Im Wald darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Okto­ber nicht geraucht wer­den.
- Im Wald oder in einem Abstand von weni­ger als ein­hun­dert Meter vom Wald­rand ist außer­halb einer von der Forst­be­hör­de geneh­mig­ten und gekenn­zeich­ne­ten Anla­ge das Anzün­den eines Feu­ers oder eines Grills nicht zuläs­sig. Auch leicht­ent­zünd­li­che Stof­fen dür­fen nicht gela­gert wer­den. 

Die Feu­er­wehr weist außer­dem dar­auf hin, dass die Zufahr­ten in die Wäl­der unbe­dingt frei blei­ben müs­sen, damit die Lösch­fahr­zeu­ge im Not­fall durch­kom­men und das Feu­er gelöscht wer­den kann. 

Wich­tig: „Beim kleins­ten Ver­dacht auf einen Brand sofort die 112 anru­fen. Bei die­ser Tro­cken­heit brei­tet sich ein Feu­er rasend schnell aus, da zählt jede Minu­te“, so der Appell von Ingo Muel­ler.  
Und: Unbe­dingt Stand­ort des Feu­ers mer­ken, um die Feu­er­wehr schnell an die rich­ti­ge Stel­le lot­sen zu kön­nen. Es hilft der Leit­stel­le bereits, wenn die Rich­tung ange­ge­ben wird, von wel­chem Park­platz aus das Feu­er erreicht wer­den kann oder an wel­cher Stra­ße ein Flä­chen­brand bemerkt wur­de.  Nach Mög­lich­keit vor Ort blei­ben, um die ers­ten Ein­satz­kräf­ten ein­wei­sen, damit bei der Suche nach der Brand­stel­le nicht wert­vol­le Zeit ver­lo­ren geht. 

Übri­gens: Die Feu­er­wehr benutzt Pylo­nen, um den Weg für nach­rü­cken­de Ein­satz­kräf­te aus­zu­wei­sen.  Die­se „Ver­kehrs­leit­ke­gel“ wer­den so in den Wald gelegt, dass die Spit­ze den Weg zum Brand­ort zeigt. Die Pylo­nen also bit­te nicht wie­der auf­stel­len, heißt es von der Feu­er­wehr. 

Da in den kom­men­den Tagen wie­der Tem­pe­ra­tu­ren bis an die 30 Grad erwar­tet wer­den, bit­tet die Feu­er­wehr Wer­mels­kir­chen um extre­me Vor­sicht und Umsicht in der Natur. „Wie­sen und Wäl­der sind so tro­cken, dass bereits ein Fun­ke aus­rei­chen wür­de, damit gan­ze Flä­che und auch ein Wald­ge­biet Feu­er fan­gen kön­nen“, warnt der Feu­er­wehr-Vize. 

Im Ver­dachts­fall sofort die 112 anru­fen!

(Stadt Wer­mels­kir­chen / Kath­rin Kel­ler­mann)


Beitrag von der Webseite der Stadt Wermelskirchen

Aktu­el­le Bear­bei­tungs­zeit für Wohn­be­rech­ti­gungs­schei­ne

Wich­ti­ge Info: Wegen eines vor­über­ge­hen­den Soft­ware­feh­lers war kurz­fris­tig die Bear­bei­tung von Wohn­be­rech­ti­gungs­schei­nen nicht mög­lich. 
Inzwi­schen ist das Sys­tem wie­der voll­stän­dig funk­ti­ons­fä­hig. Lei­der kommt es auf­grund der ange­sam­mel­ten Anträ­ge und der hohen Nach­fra­ge der­zeit zu einer erhöh­ten Bear­bei­tungs­zeit. Die aktu­el­le Bear­bei­tungs­dau­er für Neu­an­trä­ge beträgt etwa acht Wochen. 

Die Stadt­ver­wal­tung bit­tet um Ver­ständ­nis und arbei­tet inten­siv dar­an, die War­te­zei­ten schritt­wei­se zu ver­kür­zen. 

(Stadt Wer­mels­kir­chen / Kath­rin Kel­ler­mann)


Beitrag von der Webseite des Rheinisch Bergischen Kreises

Fahr­zeug online anmel­den und los­fah­ren: Bür­ge­rin­nen und Bür­ger pro­fi­tie­ren vom neu­en digi­ta­len Ser­vice der Zulas­sungs­stel­le

Sams­tags ein Auto kau­fen und sofort los­fah­ren? Das ist im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis ab sofort mit dem digi­ta­len Ser­vice i‑Kfz mög­lich. Die­ser bie­tet für Rhein-Ber­ge­rin­nen und Rhein-Ber­ger vie­le Vor­tei­le: Fahr­zeu­ge kön­nen nun online rund um die Uhr, ohne War­te­zei­ten und zu gerin­ge­ren Gebüh­ren neu zuge­las­sen, umge­mel­det, wie­der zuge­las­sen oder abge­mel­det wer­den. Auch Tages­zu­las­sun­gen sind nun bequem vom Sofa aus mög­lich eben­so wie die Aus­wahl von Elektro‑, Sai­son- und Old­ti­mer­kenn­zei­chen. Das neue digi­ta­le Ange­bot kön­nen sowohl pri­va­te als auch Groß­kun­din­nen und ‑kun­den nut­zen. Wäh­rend einer fünf­wö­chi­gen Test­pha­se haben rund 300 Per­so­nen den digi­ta­len Ser­vice bereits in Anspruch genom­men.

„Digi­ta­li­sie­rung muss für die Men­schen im Kreis spür­bar sein – und genau das errei­chen wir jetzt. Digi­ta­li­sie­rung bedeu­tet für uns nicht Tech­nik um der Tech­nik wil­len, son­dern kon­kre­te Erleich­te­run­gen im All­tag. Wer ein Auto kauft, soll es auch direkt zulas­sen kön­nen – ohne War­te­zei­ten, ohne Papier­kram, ohne Stress. Wir machen Ver­wal­tung ein­fa­cher, moder­ner und bür­ger­nä­her“, bringt Land­rat Arne von Boet­ti­cher den Mehr­wert des neu­en digi­ta­len Zulas­sungs­ser­vices auf den Punkt.

Ser­vice bequem von zu Hau­se und vor Ort

Über die Web­sei­te des Krei­ses gelan­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zum i‑Kfz-Por­tal: 

https://t1p.de/54gfq

Für die Zulas­sung wird die digi­ta­le Aus­weis­funk­ti­on benö­tigt. Ande­re Dienst­leis­tun­gen, wie die Abmel­dung von Fahr­zeu­gen, sind auch ohne die­se Funk­ti­on mög­lich. Nach­dem der gewünsch­te Ser­vice bean­tragt wur­de, erhal­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Unter­la­gen und Pla­ket­ten per Post. Die Num­mern­schil­der müs­sen geson­dert erwor­ben wer­den. Eine Über­gangs­frist von 14 Tagen ermög­licht es, das Fahr­zeug direkt zu nut­zen. Hier­für müs­sen Fahr­zeug­be­sit­ze­rin­nen und ‑besit­zer eine Beschei­ni­gung, die über i‑Kfz zur Ver­fü­gung gestellt wird, aus­dru­cken und sicht­bar im Fahr­zeug mit­füh­ren.

Zusätz­lich sind auch wei­ter­hin Ter­mi­ne vor Ort mög­lich. Eine Ter­min­ver­ein­ba­rung ist hier­für nötig und kann unter https://rbk3.rbkdv.de/TermineRBK/vor­ge­nom­men wer­den. Wenn kein zeit­na­her Ter­min aus­ge­wählt wer­den kann, lohnt es sich, spä­ter noch ein­mal im Sys­tem nach­zu­schau­en, denn es wer­den immer wie­der Ter­mi­ne kurz­fris­tig frei, die dann neu ver­ge­ben wer­den. Das geht nur, wenn Ter­mi­ne, die nicht wahr­ge­nom­men wer­den kön­nen, abge­sagt wer­den. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den daher gebe­ten, gebuch­te Ter­mi­ne, die sie nicht wahr­neh­men kön­nen, zu stor­nie­ren und auch kei­ne dop­pel­ten Buchun­gen vor­zu­neh­men.

Die Zulas­sungs­stel­le des Rhei­nisch-Ber­gi­sche Krei­ses bie­tet zudem aktu­ell Mitt­woch­vor­mit­tag an, dass Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ohne Ter­min vor­bei­kom­men kön­nen. Die­ser Ser­vice ist aus­schließ­lich für Pri­vat­per­so­nen mit drin­gen­den Anlie­gen vor­ge­se­hen, nicht  für Auto­händ­ler und Zulas­sungs­diens­te. 
Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu den Dienst­leis­tun­gen der Zulas­sungs­stel­le fin­den Inter­es­sier­te unter https://t1p.de/vedz8.


Foto: KI gene­riert

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