Die Bilanz von “Kaffee und Knöllchen” in Dabringhausen

Wer­mels­kir­chen (ots)

80 Krad­fah­re­rin­nen und Krad­fah­rer hat die Poli­zei ges­tern im Rah­men der Akti­on “Kaf­fee und Knöll­chen” in Dabring­hau­sen kon­trol­liert.

Ges­tern (31.05.) waren der Ver­kehrs­dienst und die Ver­kehrs­un­fall­prä­ven­ti­on der Poli­zei Rhein-Berg in Wer­mels­kir­chen aktiv. Am neu­en Feu­er­wehr­haus in Dabring­hau­sen an der L 101 wur­den gezielt Krad­fah­ren­de ange­spro­chen und kon­trol­liert.

Ins­ge­samt sprach die Poli­zei zwei Ver­warn­gel­der aus und ver­häng­te drei Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen sowie zwei Straf­an­zei­gen.

In einem Fall war die Betriebs­er­laub­nis eines Krads erlo­schen. Ein kon­trol­lier­ter E‑Scooter war prä­pa­riert und konn­te eine nicht zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit von 60 Stun­den­ki­lo­me­tern errei­chen. Die Wei­ter­fahrt wur­de unter­sagt. Gegen den Fah­rer und den Hal­ter des Rol­lers wur­den Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet.

Zusätz­lich führ­te die Poli­zei sta­tio­nä­re Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen in den Orts­tei­len Osming­hau­sen und Hal­zen­berg durch. Fast 350 Fahr­zeu­ge wur­den gemes­sen. Gegen neun Ver­kehrs­teil­neh­men­de wur­den Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­an­zei­gen ein­ge­lei­tet. Wei­te­re 45 haben ein Ver­warn­geld erhal­ten. In Hal­zen­berg stopp­te die Poli­zei einen Pkw, der mit 91 Stun­den­ki­lo­me­tern durch die geschlos­se­ne Ort­schaft gefah­ren war.

Die Kon­troll­ak­ti­on “Kaf­fee und Knöll­chen” kehrt am 21. Juni ein wei­te­res Mal nach Wer­mels­kir­chen zurück. Der Kon­troll­punkt wird dann das Gelän­de der Feu­er­wehr in Kre­ckers­weg sein. Wei­te­re Ter­mi­ne und Infor­ma­tio­nen zur Son­der­kon­troll­ak­ti­on fin­den Sie auf der Inter­net­sei­te der Poli­zei Rhein-Berg: https://rheinisch-bergischer-kreis.polizei.nrw/artikel/kaffee-und-knoellchen

Selbst­ver­ständ­lich führt die Poli­zei Rhein-Berg auch außer­halb der ange­kün­dig­ten Son­der­kon­trol­len ganz­jäh­rig Ver­kehrs­kon­trol­len im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis durch. Das Ziel ist klar: schwe­re Ver­kehrs­un­fäl­le und ihre schwer­wie­gen­den Fol­gen ver­hin­dern. (bw)

Rück­fra­gen bit­te an:

Kreis­po­li­zei­be­hör­de Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis
Pres­se­stel­le, RBr Wirtz
Tele­fon: 02202 205 120
E‑Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

Ori­gi­nal-Con­tent von: Poli­zei Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis, über­mit­telt durch news aktu­ell / Foto: Poli­zei

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