Der Bericht der Rheinischen Post vom 03.05.2026 13:05 Uhr über den Brand im Stephanus-Gemeindezentrum vermittelt einen Überblick über die Ereignisse, lässt jedoch einen entscheidenden Aspekt unberücksichtigt:
Nach Aussagen aus der Gemeinde wurden die im Kirchenasyl befindlichen Personen von Polizei und Feuerwehr angewiesen, das Gelände zu verlassen. Dies ist insofern relevant, als der Schutz des Kirchenasyls in der Regel an den Aufenthalt auf kirchlichem Gelände gebunden ist. Dass die Betroffenen dieses verlassen mussten, führte letztlich erst dazu, dass ihre Personalien überprüft und die bestehenden Fahndungen festgestellt wurden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es offenbar auch die Möglichkeit gegeben hätte, die Menschen auf dem Außengelände – etwa im Gartenbereich der Kirche – zu belassen, ohne den Schutzrahmen vollständig aufzugeben. Ob und warum diese Option nicht genutzt wurde, bleibt offen und sollte aus meiner Sicht aufgeklärt werden.
Ebenfalls erwähnenswert ist, dass seitens der Stadt eine Unterbringung in einer kommunalen Unterkunft angeboten wurde. Dieses Angebot wurde jedoch von Dorothea Hoffrogge abgelehnt, da damit das Kirchenasyl faktisch beendet worden wäre.
Gerade vor dem Hintergrund der ohnehin belastenden Situation durch den Brand wäre ein sensiblerer Umgang mit den Betroffenen wünschenswert gewesen. Es erscheint daher sinnvoll, die Abläufe im Nachgang transparent zu prüfen, um für zukünftige Fälle eine humanitäre und rechtlich klare Vorgehensweise sicherzustellen.
Hier die Stellungnahme von Dorthea Hoffrogge (Kirchengemeine Neuenhaus und Willkommen in Wermelskirchen) an das Forum Wermelskirchen:
Die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Kirchenasyl in unserer Gemeinde werfen Fragen auf. Polizei und Feuerwehr wiesen die bei uns untergebrachten Menschen an, das Gelände zu verlassen; anschließend wurden ihre Personalien aufgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass drei Personen per Haftbefehl gesucht wurden, weil sie flüchtig seien – obwohl ihre Aufenthaltsorte den Behörden aufgrund der ordnungsgemäßen Meldung des Kirchenasyls bekannt waren. Die Haftbefehle wurden für drei der Personen von den jeweils zuständigen Ausländerbehörden in Zirndorf und Leipzig veranlasst.
Diese drei Personen und Säugling wurden zur Polizeiwache nach Bergisch Gladbach gebracht.
Irritierend war zudem der Umgang mit einer jungen Mutter (eine der drei Personen), die sich weniger als drei Wochen nach der Entbindung befand. Ihr wurde untersagt, das Pfarrhaus zur Nutzung der Toilette zu betreten, mit der Begründung, sie würde sich damit erneut in kirchlichen Räumen aufhalten.
Wir sind dankbar, dass wir die Menschen von der Polizeiwache in Bergisch Gladbach wieder zu uns holen konnten. Sie wurden angewiesen, sich umgehendst bei den zuständigen Ausländerbehörden zu melden. Der Jurist der Landeskirche hat die entsprechenden Ausländerbehörden darüber informiert, dass das Kirchenasyl fortgesetzt wird.
Das Vorgehen der Behörden war eine große Belastung für die Menschen, den gerade der Schutzraum durch Feuer abhanden gekommen war. Wir werden mit den Verantwortlichen das Gespräch suchen, damit in Zukunft solche Situationen humanitär angemessen gehandhabt werden können.
Nach der Kontaktaufnahme des Forum Wermelskirchen mit Dorothea Hoffrogge und ihrer Kenntnisnahme des Artikels in der Rheinischen Post, hat Dorothea Hoffrogge die Autorin gebeten den entsprechenden Passus zu verändern.
Nachtrag 16:45 Uhr: Mittlerweile wurde eine Textstelle im Bericht der Rheinischen Post verändert.
Nachtrag 18:15 Uhr: Dorothea Hoffrogge reicht nach, dass die junge Mutter zwar die Toilette aufsuchen durfte, aber nur unter polizeilicher Begleitung.
Foto: KI erzeugt


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