Kreistag beschließt umfangreiches Maßnahmenpaket für Einsparungen im ÖPNV

Der Kreis­tag hat mehr­heit­lich ein umfas­sen­des Maß­nah­men­pa­ket zu Ein­spa­run­gen im Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) beschlos­sen. Damit wird die im Jahr 2024 beschlos­se­ne Haus­halts­kon­so­li­die­rung fort­ge­setzt. Bis zum Jahr 2029 sol­len im Bereich des ÖPNV ins­ge­samt rund 19 Mil­lio­nen Euro über die gesam­te Zeit­stre­cke hin­weg ein­ge­spart wer­den. Die Kreis­ver­wal­tung hat­te das Maß­nah­men­pa­ket mit einem poten­zi­el­len Gesamt­ein­spar­vo­lu­men in Höhe von 1,7 Mil­lio­nen Euro im letz­ten Aus­schuss für Mobi­li­tät und Ver­kehrs­in­fra­struk­tur vor­ge­legt. Die bereits im Jahr 2024 durch den inter­frak­tio­nel­len Arbeits­kreis Haus­halts­kon­so­li­die­rung fest­ge­leg­ten Ein­spar­zie­le für den Bereich ÖPNV wur­den im Haus­halt 2025/2026 sowie in der mit­tel­fris­ti­gen Finanz­pla­nung bis 2029 berück­sich­tigt. 

Maß­nah­men­pa­ket Haus­halts­kon­so­li­die­rung

Das Maß­nah­men­pa­ket umfasst 36 Ein­zel­maß­nah­men, von denen gemäß des nun getrof­fe­nen Kreis­tags­be­schlus­ses ins­ge­samt 21 Maß­nah­men ab Mit­te 2026 schritt­wei­se umge­setzt wer­den. Damit kann bereits ein jähr­li­ches Ein­spar­po­ten­zi­al von rund 760.000 Euro erzielt wer­den. Ein Schwer­punkt des Maß­nah­men­pa­kets liegt dabei in der kreis­wei­ten Anpas­sung des Ange­bo­tes in den soge­nann­ten Tages­rand­la­gen – also im frü­hen Mor­gen- und spä­ten Abend­ver­kehr – zu denen die Fahr­gast­nach­fra­ge gering aus­fällt. Neben den vom Kreis­tag beschlos­se­nen Maß­nah­men befin­den sich zudem noch wei­te­re 14 Maß­nah­men in der Pla­nungs­pha­se, eine Maß­nah­me wur­de von der Ver­wal­tung zurück­ge­zo­gen. Die in Pla­nung befind­li­chen Maß­nah­men wer­den der Poli­tik im wei­te­ren Jah­res­ver­lauf suk­zes­si­ve zur Beschluss­fas­sung vor­ge­legt. Sie sind ent­we­der noch final mit den Ver­kehrs­un­ter­neh­men oder den betei­lig­ten Nach­bar­auf­ga­ben­trä­gern abzu­stim­men oder nach Rück­spra­che mit den Kom­mu­nen und der Kreis­po­li­tik auf Anpas­sungs­op­tio­nen hin zu über­prü­fen. Das in die­sen in Pla­nung befind­li­chen Maß­nah­men beinhal­te­te Ein­spar­po­ten­zi­al liegt bei knapp 940.000 Euro.   

Die 36 Maß­nah­men las­sen sich fünf Kate­go­rien zuord­nen: Opti­mie­rung des Ver­triebs, Anpas­sun­gen im Frei­zeit­ver­kehr, betrieb­li­che oder nach­fra­ge­ori­en­tier­te Opti­mie­run­gen, Redu­zie­rung von Par­al­lel­ver­keh­ren sowie eine Aus­wei­tung des Taxi­Bus-Ange­bots. Da vie­le Maß­nah­men erst im Lau­fe des Jah­res 2026 umge­setzt wer­den kön­nen, fällt die Ein­spa­rung im ers­ten Jahr ent­spre­chend gerin­ger aus, teil­wei­se wer­den die Maß­nah­men erst in 2027 wirk­sam. Bereits im letz­ten Jahr wur­den Maß­nah­men in Höhe von cir­ca 1 Mil­li­on Euro umge­setzt, wozu auch die Ein­stel­lung des Schnell­bus­ses X24 gehör­te. 

Bei der Erar­bei­tung der Maß­nah­men­vor­schlä­ge wur­den unter ande­rem die Fahr­gast­zah­len mit­ein­be­zo­gen aber auch ande­re Fak­to­ren wie bei­spiels­wei­se die bereits genann­ten Par­al­lel­ver­keh­re. Eben­so sind Rück­mel­dun­gen aus den Kom­mu­nen ein­ge­flos­sen, die ihre Stand­punk­te in einem kon­struk­ti­ven Aus­tausch ein­ge­bracht haben. Städ­te und Gemein­den sind dadurch im Ver­fah­ren betei­ligt. 

Wei­te­re Maß­nah­men­pa­ke­te

Da das pro­gnos­ti­zier­te Ein­spar­po­ten­zi­al für 2026 nicht aus­reicht, um die jähr­li­chen Kon­so­li­die­rungs­zie­le bis 2029 zu errei­chen, wur­de die Ver­wal­tung durch den Kreis­tag auch beauf­tragt, wei­te­re Maß­nah­men­pa­ke­te für die Jah­re ab 2027 zu ent­wi­ckeln. Hier­bei sind punk­tu­el­le Opti­mie­rungs­mög­lich­kei­ten ent­spre­chend der Nach­fra­ge wei­test­ge­hend aus­ge­schöpft. Vor die­sem Hin­ter­grund wer­den auch weit­rei­chen­de­re Redu­zie­run­gen im Lini­en­an­ge­bot geprüft wer­den müs­sen, um das Risi­ko wei­te­rer Finan­zie­rungs­lü­cken zu mini­mie­ren. Der­zeit wird ein neu­er Nah­ver­kehrs­plan erstellt, des­sen Ergeb­nis­se aber vor­aus­sicht­lich erst Ende 2028 vor­lie­gen wer­den. Daher müs­sen die wei­te­ren Maß­nah­men im Vor­griff umge­setzt wer­den. Zwi­schen­zeit­li­che Erkennt­nis­se aus dem Pro­zess zur Neu­auf­stel­lung des Nah­ver­kehrs­plans wer­den jedoch in die Pla­nun­gen mit ein­flie­ßen.

Mit dem Nah­ver­kehrs­plan wird ange­sichts der ange­spann­ten Lage der kom­mu­na­len Haus­hal­te auch das Ziel ver­folgt, Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen beim Ein­satz finan­zi­el­ler Mit­tel zu rea­li­sie­ren durch Stan­dar­di­sie­rung, Digi­ta­li­sie­rung sowie wei­te­re Opti­mie­run­gen. Zudem wird ein Fokus auf die Zuver­läs­sig­keit des ÖPNV gelegt. Der Pro­zess zur Neu­auf­stel­lung des Nah­ver­kehrs­pla­nes ist im Jahr 2025 gestar­tet wor­den und läuft bis zum Jahr 2029, in dem die Maß­nah­men des Nah­ver­kehrs­pla­nes plan­mä­ßig wirk­sam wer­den. In enger Koope­ra­ti­on mit den Kom­mu­nen und Ver­kehrs­un­ter­neh­men soll eine trag­fä­hi­ge Balan­ce zwi­schen Kos­ten­ein­spa­run­gen und einem wei­ter­hin attrak­ti­ven ÖPNV-Ange­bot gelin­gen.

Alle Maß­nah­men sind im Kreis­tags­in­for­ma­ti­ons­sys­tem ein­seh­bar:

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Foto: Chat GPT

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