Steigende Herausforderungen in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

Die Anfor­de­run­gen an den Ret­tungs­dienst, die Leit­stel­le sowie im
Brand- und Kata­stro­phen­schutz sind deut­lich gestie­gen. Grün­de dafür sind unter ande­rem zuneh­men­de Gefah­ren durch kli­ma­be­ding­te Unwet­ter­er­eig­nis­se, aber auch die ver­än­der­te zivi­le Bedro­hungs­la­ge. Die damit ein­her­ge­hen­de Auf­ga­ben­meh­rung macht eine Neu­ord­nung nach fach­li­chen Schwer­punk­ten erfor­der­lich. 

Daher wird das Amt für Ret­tungs­dienst, Bevöl­ke­rungs- und Brand­schutz ab Janu­ar 2026 in die Ämter Ret­tungs­dienst und Leit­stel­le, Amt 38, sowie Brand- und Kata­stro­phen­schutz, Amt 37, auf­ge­glie­dert.

„Aus sicher­heits­po­li­ti­scher Sicht ist es wich­tig, den Ent­wick­lun­gen im Bereich des Zivil- und Kata­stro­phen­schut­zes Rech­nung zu tra­gen. Ein Neu­zu­schnitt der Ämter erhöht die Effi­zi­enz und Effek­ti­vi­tät und sichert die Zukunfts­fä­hig­keit der Gefah­ren­ab­wehr und der Not­fall­ver­sor­gung im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis. Somit stär­ken wir die Sicher­heit der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, stel­len uns den kom­men­den Her­aus­for­de­run­gen pro­ak­tiv und sind für die Zukunft gut gerüs­tet“, erklärt Land­rat Arne von Boet­ti­cher.

Hin­ter­grün­de der Umstruk­tu­rie­rung
Auf­grund der sicher­heits­po­li­ti­schen Gesamt­si­tua­ti­on nimmt der Bereich des Zivil- und
Kata­stro­phen­schut­zes einen immer wich­ti­ge­ren Stel­len­wert ein und bringt damit neue
Her­aus­for­de­run­gen für die Krei­se mit sich.

Eben­so kommt es zu stei­gen­den Anfor­de­run­gen im Bereich des Ret­tungs­we­sens,
bei­spiels­wei­se durch eine Zunah­me von Not­ru­fen. Dane­ben geht auch die Ein­füh­rung digi­ta­ler Sys­te­me mit erhöh­ten Anfor­de­run­gen an die Leit­stel­le und den Kreis als Trä­ger des Ret­tungs­diens­tes ein­her. Eine zuneh­mend dif­fe­ren­zier­te­re Bewer­tung von Hil­fe­er­su­chen ermög­licht einen ziel­ge­nau­en Ein­satz der Res­sour­cen, um eine best­mög­li­che Ver­sor­gung sicher­zu­stel­len.

Mit einer aus­schließ­lich für den Ret­tungs­dienst und Leit­stel­le zustän­di­gen Orga­ni­sa­ti­ons­ein­heit setzt der Kreis ein Zei­chen für mehr Ver­ein­heit­li­chung und Qua­li­tät: Die Struk­tu­ren im Ret­tungs­dienst wer­den wei­ter har­mo­ni­siert, bei­spiels­wei­se wird die Vor­hal­tung von Arz­nei­mit­teln und Medi­zin­tech­nik kon­se­quent kreis­weit nach dem aktu­el­len Stand von Sicher­heit und Tech­nik aus­ge­rich­tet.

Auf der ande­ren Sei­te kön­nen mit die­ser fach­li­chen Neu­glie­de­rung die The­men Brand- und Kata­stro­phen­schutz noch spe­zi­fi­scher und fokus­sier­ter betrach­ten wer­den. Durch deren Bün­de­lung in einem eige­nen Fach­amt wird zudem die Ver­net­zung und Zusam­men­ar­beit mit den kom­mu­na­len Feu­er­weh­ren und den Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen gestärkt sowie den gestie­ge­nen gesell­schaft­li­chen, fach­li­chen und tech­ni­schen Erwar­tun­gen an einen moder­nen und leis­tungs­fä­hi­gen Brand- und Kata­stro­phen­schutz Rech­nung getra­gen. Zudem folgt die­se fach­li­che Zuord­nung den unter­schied­li­chen, sehr kom­ple­xen Rechts­grund­la­gen, näm­lich dem Ret­tungs­ge­setz NRW und dem Gesetz über den Brand­schutz, die Hil­fe­leis­tung und den Kata­stro­phen­schutz, die sich bei­de der­zeit in der Novel­lie­rung befin­den.

Das neue Amt wird künf­tig durch den Kreis­brand­meis­ter Manu­el Pack­häu­ser gelei­tet. Neben dem Fokus auf Brand- und Kata­stro­phen­schutz soll auch die För­de­rung und Stär­kung des Ehren­amts einen hohen Stel­len­wert ein­neh­men. Das Amt für Ret­tungs­dienst und Leit­stel­le bleibt wie gehabt unter der Lei­tung des Ver­wal­tungs­fach­manns Tho­mas Hagen gemein­sam mit dem Ärzt­li­chen Lei­ter Ret­tungs­dienst, Dr. Flo­ri­an Breu­er. Neben dem Ret­tungs­dienst wer­den hier auch wei­ter­hin die Ver­wal­tungs- und Ord­nungs­auf­ga­ben für den Ret­tungs­dienst, wie Gebüh­ren­kal­ku­la­ti­on und ‑erhe­bung, wahr­ge­nom­men. Auch die Leit­stel­le bleibt hier ange­glie­dert.

Foto: Lutz Bal­schu­weit

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