Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Osterfeuer als sogennante Brauchtumsfeuer bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden müssen. Dies schreiben das Landesimmissionsschutzgesetz des Landes NRW und die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen … weiterlesen
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Osterfeuer müssen angemeldet werden
Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Osterfeuer als sog. Brauchtumsfeuer bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden müssen. Dies schreiben das Landesimmissionsschutzgesetz des Landes NRW und die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wermelskirchen … weiterlesen