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  • Fundsachen Detektive

    Fundsachen Detektive

    Heu­te stel­len wir Euch mal unser Team vom Fund­bü­ro der Stadt vor. Gud­run Dun­kel und Den­nis Bahr wer­den oft zu Detek­ti­ven, wenn sie auf der Suche nach Besit­ze­rin­nen oder Besit­zern von Fund­sa­chen sind.

    In Porte­mon­naies fin­den sich oft Hin­wei­se. Knif­fe­li­ger hin­ge­gen war es mal bei einem Ehe­ring, in den Vor­na­men und Datum gra­viert waren. Da brach­te ein Abgleich mit den Stan­des­amt-Daten die Lösung – der Ring kam zurück, wo er bereits schmerz­lich ver­misst wur­de.

    „Bei man­chen Sachen haben wir uns aber auch gefragt, wie jemand das ver­lie­ren konn­te und war­um es nicht abge­holt wur­de, wie ein Golf­trol­ley oder ein Roll­stuhl“, berich­tet das Fund­bü­ro-Duo, das beim Bür­ger­bü­ro im Rat­haus ange­dockt ist. Tol­le Momen­te für die bei­den sind, wenn eine Besit­ze­rin oder ein Besit­zer ein Fund­stück freu­dig wie­der­be­kommt: „Dafür machen wir das!“

    Gut zu wis­sen:

    • Fin­de­rin­nen und Fin­der sind ver­pflich­tet, Fund­stü­cke im Fund­bü­ro abzu­ge­ben
    • Die Stadt bewahrt Fund­stü­cke ein hal­bes Jahr auf
    • Wer einen Gegen­stand abho­len möch­te, muss den Besitz nach­wei­sen – zum Bei­spiel durch Kauf­be­leg
    • Han­dys oder Bar­geld bil­den eine Aus­nah­me: Wer abho­len möch­te, muss das Han­dy ent­sper­ren bzw. die Stü­cke­lung und den Fund­ort ein­gren­zen
    • Sind Fund­sa­chen nach sechs Mona­ten nicht abge­holt, kann die Fin­de­rin oder der Fin­der das Fund­stück aus­ge­hän­digt bekom­men. Ansons­ten wird der Wert geschätzt und ver­kauft
    • Der Fund­sa­chen-Ver­kauf ist im Foy­er des Rat­hau­ses aus­ge­stellt
    • Han­dys (wegen Daten­schutz) und Schlüs­sel wer­den nach einem hal­ben Jahr ver­schrot­tet
    • Das Fund­bü­ro ist zu den Bür­ger­bü­ro-Zei­ten geöff­net. 

    Bild und Ver­öf­fent­li­chung auf der Face­book­sei­te der Stadt Wer­mels­kir­chen / Kath­rin Kel­ler­mann