Schlagwort: Anlieger
-

Winterdienst für Anlieger
Winterdienst – was dabei für Anlieger wichtig ist: Sie müssen laut städtischer Satzung die Gehwege an ihren Anwesen räumen. Das gilt für eine Breite von 1,50 Metern – bei schmaleren Gehwege muss die gesamte Fläche geräumt werden. Nur abstumpfendes Streugut wie Sand, Splitt, Asche o.ä. ohne Salz-Beimengung darf auf den Gehwegen verwendet werden. Die Nutzung
