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  • Winterdienst für Anlieger

    Winterdienst für Anlieger

    Win­ter­dienst – was dabei für Anlie­ger wich­tig ist: Sie müs­sen laut städ­ti­scher Sat­zung die Geh­we­ge an ihren Anwe­sen räu­men. Das gilt für eine Brei­te von 1,50 Metern – bei schma­le­ren Geh­we­ge muss die gesam­te Flä­che geräumt wer­den. Nur abstump­fen­des Streu­gut wie Sand, Splitt, Asche o.ä. ohne Salz-Bei­men­gung darf auf den Geh­we­gen ver­wen­det wer­den. Die Nut­zung

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