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Herausforderung und Ziel zugleich: Die Musikschule Wermelskirchen soll zukunftssicher aufgestellt sein. Deshalb wird es auch in der neuen Wahlperiode einen Arbeitskreis aus Politik, Verwaltung und dem Trägerverein der Musikschule geben. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.
Hintergrund ist das sogenannte Herrenberg-Urteil, wonach Honorarkräfte wie Dozentinnen und Dozenten der Musikschule sozialversicherungspflichtig angestellt werden müssen, weil sie als „abhängig beschäftigt“ gelten. Das würde jedoch bedeuten, dass die Musikschule in ihrer jetzigen Form kaum noch zu finanzieren wäre, obendrein müsste der Trägerverein als „Arbeitgeberin“ ein hohes Risiko tragen.
Derzeit sind die Konsequenzen des Herrenberg-Urteils durch die Bundesregierung bis Ende 2026 ausgesetzt. Und es ist in Berlin im Gespräch, diese Frist um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die betroffenen Einrichtungen sollen Zeit haben, die nötigen Weichen zu stellen.
Genau diese Zeit will der Arbeitskreis „Zukunft Musikschule“ nutzen, um für die Wermelskirchener Musikschule passende und auf Dauer tragfähige Lösungen zu finden.
Das Gremium unterliegt den Regularien der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen. Demnach tagt es nicht öffentlich und fällt keine Entscheidungen, gibt aber Empfehlungen zur Beschlussfassung an die Fachausschüsse bzw. den Stadtrat ab.
Foto und Beitrag: Stadt Wermelskirchen / Stephan Singer


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