Auch in unserer Region wird der Fachkräftemangel immer deutlicher – besonders im Handwerk, in der Pflege, im Handel und in technischen Berufen. Gleichzeitig machen bundesweit mehr als 50.000 Geflüchtete eine Ausbildung. Für viele Betriebe ist dabei die sogenannte 3+2‑Regelung entscheidend.
Was bedeutet die 3+2‑Regelung konkret?
Sie gilt für Menschen mit einer Duldung. Seit 2016 haben sie das Recht,
- für die Dauer einer dreijährigen Berufsausbildung in Deutschland zu bleiben
- und nach erfolgreichem Abschluss weitere zwei Jahre, wenn sie eine qualifikationsgerechte Arbeit aufnehmen.
Für Betriebe in Wermelskirchen heißt das:
Wer einen geduldeten Geflüchteten ausbildet, hat Planungssicherheit über mindestens fünf Jahre – Ausbildung plus anschließende Beschäftigung.
Warum ist das für lokale Unternehmen wichtig?
Ausbildung ist für Betriebe eine Investition. Die 3+2‑Regelung schützt davor, dass Auszubildende während der Lehre oder direkt nach dem Abschluss abgeschoben werden. Gleichzeitig ermöglicht sie es Geflüchteten, sich langfristig im Betrieb, im Ort und im Vereinsleben zu integrieren.
Gerade kleinere und mittelständische Betriebe in Wermelskirchen profitieren davon, wenn motivierte Auszubildende gehalten werden können – unabhängig von ihrer Herkunft.
Was sollte man wissen?
- Die Bundesländer setzen die Regelung um, es kann also Unterschiede geben.
- Personen aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ sind oft ausgeschlossen.
- Anerkannte Flüchtlinge benötigen die 3+2‑Regelung nicht, da sie ohne Einschränkung eine Ausbildung beginnen dürfen.
Fazit:
Die 3+2‑Regelung ist ein wichtiges Instrument, um Fachkräfte zu sichern und Integration vor Ort zu fördern. Für Betriebe in Wermelskirchen kann sie eine echte Chance sein – vorausgesetzt, sie ist bekannt und wird genutzt.
Foto: KI / Quellen: https://mediendienst-integration.de/arbeitsmarkt/fluechtlinge-am-arbeitsmarkt/wie-viele-fluechtlinge-machen-eine-ausbildung/ https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/integrationsgesetz.html


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