Gesamtschule oder Gymnasium: Was zur Anmeldung wichtig ist

Erstellt von Kath­rin Kel­ler­mann | 11.12.2025

Für vie­le Fami­li­en stellt sich der­zeit die Fra­ge, wel­che wei­ter­füh­ren­de Schu­le in Wer­mels­kir­chen – Gym­na­si­um oder Gesamt­schu­le – am bes­ten zu ihrem Kind passt und wo sie ihr Kind beim Anmel­de­ver­fah­ren, das vor­aus­sicht­lich Ende Febru­ar star­tet, anmel­den. Dazu hat die Stadt­ver­wal­tung als Schul­trä­ge­rin die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen für Eltern zusam­men­ge­stellt.

Wie funk­tio­niert das Anmel­de­ver­fah­ren? Die Bezirks­re­gie­rung gibt lan­des­weit einen vor­ge­ge­ben, fes­ten Zeit­rah­men für das Anmel­de­ver­fah­ren an allen wei­ter­füh­ren­den Schu­len vor. Einen Antrag der Stadt auf ein vor­ge­zo­ge­nes Anmel­de­ver­fah­ren am Gym­na­si­um und an der Gesamt­schu­le hat die Bezirks­re­gie­rung abge­lehnt. Des­halb fin­det in der Woche vom 23. bis 27. Febru­ar ein gemein­sa­mes Anmel­de­ver­fah­ren für bei­de Schu­len statt. So besteht die Mög­lich­keit, dass Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die an einer Schu­le nicht auf­ge­nom­men wur­den, danach noch in der jeweils ande­ren Schu­le ange­mel­det und auf­ge­nom­men wer­den kön­nen, sofern dort Plät­ze frei sind.

Gibt es genü­gend Plät­ze für alle Kin­der, die von den Grund­schu­len in Wer­mels­kir­chen auf wei­ter­füh­ren­de Schu­len wech­seln? „Es ist das Ziel der Stadt als Schul­trä­ger, dass alle Wer­mels­kir­che­ner Kin­der, die hier zur Schu­le gehen wol­len, auch hier einen Platz an den wei­ter­füh­ren­den Schu­len bekom­men“, sagt Bür­ger­meis­ter Bernd Hibst: „Des­halb sind wir bereits im engen Aus­tausch mit der Bezirks­re­gie­rung, um die­se Mög­lich­kei­ten zu schaf­fen.“ Die Bezirks­re­gie­rung ent­schei­det über Mehr­klas­sen und die dafür erfor­der­li­che Zuwei­sung von Lehr­kräf­ten.

Was pas­siert, wenn es mehr Anmel­dun­gen an der Gesamt­schu­le oder dem Gym­na­si­um gibt, als dort aktu­ell Plät­ze zur Ver­fü­gung ste­hen? Die Stadt­ver­wal­tung wird als Schul­trä­ge­rin zusätz­li­che Plät­ze schaf­fen, indem für die betrof­fe­ne Schu­le (oder für bei­de Schu­len) eine Mehr­klas­se bean­tragt wird. Für die­sen Weg hat sich die Stadt­ver­wal­tung ent­schie­den, damit kei­ne Schü­le­rin­nen und Schü­ler abge­lehnt wer­den müs­sen, die anschlie­ßend nicht an Anmel­de­ver­fah­ren der Schu­len in ande­ren Kom­mu­nen teil­neh­men kön­nen, weil die­se dann dort bereits statt­ge­fun­den haben.

Was bedeu­tet das kon­kret? Für bei­de wei­ter­füh­ren­den Schu­len in Wer­mels­kir­chen kann jeweils eine Mehr­klas­se bean­tragt wer­den, um bei Bedarf mehr Schü­le­rin­nen und Schü­ler auf­neh­men zu kön­nen. Der Antrag kann aller­dings erst nach dem Anmel­de­ver­fah­ren gestellt und von der Bezirks­re­gie­rung geneh­migt wer­den. Die Pla­nun­gen in der Stadt­ver­wal­tung lau­fen jedoch bereits bezüg­lich not­wen­di­ger Raum­pla­nun­gen. „Wir wer­den die Mög­lich­kei­ten schaf­fen“, ver­spricht der Bür­ger­meis­ter.

Wel­che Infos sind noch wich­tig? Für vie­le Fami­li­en stellt sich die Fra­ge, wel­che Schu­le am bes­ten zu dem Kind passt und für das Kind geeig­net ist. Ein zen­tra­ler Rat ist, dass Grund­schu­len den Eltern mit ihrer Emp­feh­lung eine ver­läss­li­che Ori­en­tie­rung bie­ten. Denn: „Die Lehr­kräf­te beglei­ten die Kin­der seit meh­re­ren Jah­ren und haben einen fun­dier­ten Blick auf Lern­ver­hal­ten, Belast­bar­keit und Arbeits­struk­tu­ren“, sagt Schul­amts­lei­ter Andre­as Voß. Die­se Ein­schät­zung kann Eltern hel­fen, eine Ent­schei­dung zu tref­fen, die das Kind wäh­rend sei­ner gesam­ten Schul­lauf­bahn weder über- noch unter­for­dert.

„Eltern kön­nen dar­auf ver­trau­en, dass die Grund­schul­lehr­kräf­te ihr Kind rea­lis­tisch ein­schät­zen“, betont auch Jochen Bil­stein, ehe­ma­li­ger Deutsch­leh­rer und Vor­sit­zen­der des Schul­aus­schus­ses: „Eine Schul­form, die zu den Stär­ken des Kin­des passt, schafft lang­fris­tig die bes­ten Chan­cen und das Abitur steht den Kin­dern an bei­den Schu­len offen.“ Auch an der Gesamt­schu­le kann das Abitur erwor­ben wer­den, aller­dings ermög­licht die­se Schul­form ver­schie­de­ne Lern­we­ge, die Kin­dern mehr Ent­wick­lungs­zeit bie­ten.

Wich­ti­ger Aspekt für die Eltern ist außer­dem: Für Kin­der, die ent­ge­gen der Emp­feh­lung am Gym­na­si­um ange­mel­det wer­den und die Erpro­bungs­stu­fe mög­li­cher­wei­se nicht erfolg­reich absol­vie­ren kön­nen, ist ein Wech­sel auf eine ande­re Schu­le not­wen­dig. Sofern es an der Gesamt­schu­le Wer­mels­kir­chen dann nicht aus­rei­chend Plät­ze gibt, bleibt gemäß NRW-Schul­recht nur der Wech­sel in eine Schu­le in einer ande­ren Stadt.

Über die Anmel­dung, die not­wen­di­gen Unter­la­gen und die genau­en Zeit­räu­me infor­mie­ren die Gesamt­schu­le und das Städ­ti­sche Gym­na­si­um auch auf den schu­li­schen Inter­net­sei­ten.

Bei­trag von der Web­sei­te der Stadt Wer­mels­kir­chen / Bil­der: Ste­phan Sin­ger

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