Rheinisch-Bergischer Kreis – Viermal mehr Verletzte bei Unfällen mit E‑Scootern

Rhein.-Berg. Kreis (ots)

E‑Scooter sind prak­tisch und beliebt, gleich­zei­tig jedoch auch nicht unge­fähr­lich. Im lau­fen­den Jahr haben im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis Ver­kehrs­un­fäl­le mit E‑Scootern und Ver­stö­ße von E‑S­coo­ter-Fah­ren­den deut­lich zuge­nom­men. Zudem wird das Fah­ren bei wit­te­rungs­be­dingt schwie­ri­ger wer­den­den Ver­hält­nis­sen anspruchs­vol­ler.

“Das sind alar­mie­ren­de Zah­len!”, sagt Tho­mas Schli­witz­ki, Lei­ter des Ver­kehrs­diens­tes der Poli­zei Rhein-Berg: 27 ver­letz­te Fah­re­rin­nen und Fah­rer von E‑Scootern zähl­te die Poli­zei Rhein-Berg bis­lang in die­sem Jahr – im Ver­gleich zum Vor­jah­res­zeit­raum hat sich die Zahl somit ver­vier­facht. Vier von ihnen wur­den bei Ver­kehrs­un­fäl­len in die­sem Jahr sogar schwer ver­letzt. “Beson­ders gro­ße Sor­gen macht uns der Blick auf die ver­letz­ten Kin­der und Jugend­li­chen!”, so Schli­witz­ki wei­ter. Denn auch bei Unfäl­len mit Kin­dern und Jugend­li­chen hat sich die Zahl der Ver­letz­ten ver­vier­facht. In die­sem Jahr ver­letz­ten sich 14 Jugend­li­che und zwei Kin­der, die gar nicht erst einen E‑Scooter hät­ten fah­ren dür­fen, wäh­rend es im Vor­jah­res­zeit­raum vier Jugend­li­che waren.

“Da jetzt auch die Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se win­ter­li­cher und somit noch her­aus­for­dern­der wer­den, ist es uns ein gro­ßes Anlie­gen, noch­mals auf die wich­tigs­ten Regeln und Hin­wei­se im Umgang mit E‑Scootern hin­zu­wei­sen”, sagt der Lei­ter des Ver­kehrs­diens­tes.

Das Min­dest­al­ter, um mit einem E‑Scooter am Stra­ßen­ver­kehr teil­neh­men zu dür­fen, beträgt 14 Jah­re. Eine vor­he­ri­ge Prü­fung oder eine Fahr­erlaub­nis sind nicht erfor­der­lich.

Ein E‑Scooter benö­tigt eine all­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis sowie eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Die Benut­zung eines E‑Scooters ist auf Rad­we­gen, Schutz­strei­fen oder Rad­fahr­stei­fen erlaubt. Ste­hen die­se nicht zur Ver­fü­gung, dür­fen Fahr­bah­nen genutzt wer­den. Das Befah­ren von Geh­we­gen ist mit einem E‑Scooter ver­bo­ten.

Ein E‑Scooter darf nur von einer Per­son gefah­ren wer­den. Meh­re­re Per­so­nen sind auf einem E‑Scooter ver­bo­ten, da sie das Fahr­ver­hal­ten stark beein­träch­ti­gen.

Wer alko­ho­li­siert einen E‑Scooter fährt, ris­kiert nicht nur sei­ne und die Gesund­heit ande­rer, son­dern muss auch mit emp­find­li­chen Stra­fen rech­nen. Für E‑S­coo­ter-Fah­ren­de gel­ten die Alko­hol­grenz­wer­te, die auch für alle ande­ren Kraft­fahr­zeug­füh­rer bin­dend sind.

Das Nut­zen von Smart­phones wäh­rend der Fahrt ist ver­bo­ten.

Eine Helm­pflicht besteht zwar nicht, den­noch emp­fiehlt die Poli­zei das Tra­gen eines Hel­mes, der im Fal­le eines Stur­zes vor schwe­ren Kopf­ver­let­zun­gen schüt­zen kann.

Die Poli­zei Rhein-Berg wird im Rah­men ihrer regel­mä­ßi­gen Ver­kehrs­kon­trol­len einen noch grö­ße­ren Fokus auf Fah­ren­de von E‑Scooter set­zen. “Wir möch­ten nie­man­dem den Spaß am Fah­ren mit einem E‑Scooter neh­men”, sagt Schli­witz­ki abschlie­ßend. “Wir möch­ten ein­fach, dass Sie sicher ans Ziel kom­men!” (bw)

Rück­fra­gen bit­te an:

Kreis­po­li­zei­be­hör­de Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis
Pres­se­stel­le, RBr Wirtz
Tele­fon: 02202 205 120
E‑Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

Ori­gi­nal-Con­tent von: Poli­zei Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis, über­mit­telt durch news aktu­ell / Bild: Chat GPT

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