Heute stellen wir Euch mal unser Team vom Fundbüro der Stadt vor. Gudrun Dunkel und Dennis Bahr werden oft zu Detektiven, wenn sie auf der Suche nach Besitzerinnen oder Besitzern von Fundsachen sind.
In Portemonnaies finden sich oft Hinweise. Kniffeliger hingegen war es mal bei einem Ehering, in den Vornamen und Datum graviert waren. Da brachte ein Abgleich mit den Standesamt-Daten die Lösung – der Ring kam zurück, wo er bereits schmerzlich vermisst wurde.
„Bei manchen Sachen haben wir uns aber auch gefragt, wie jemand das verlieren konnte und warum es nicht abgeholt wurde, wie ein Golftrolley oder ein Rollstuhl“, berichtet das Fundbüro-Duo, das beim Bürgerbüro im Rathaus angedockt ist. Tolle Momente für die beiden sind, wenn eine Besitzerin oder ein Besitzer ein Fundstück freudig wiederbekommt: „Dafür machen wir das!“
Gut zu wissen:
- Finderinnen und Finder sind verpflichtet, Fundstücke im Fundbüro abzugeben
- Die Stadt bewahrt Fundstücke ein halbes Jahr auf
- Wer einen Gegenstand abholen möchte, muss den Besitz nachweisen – zum Beispiel durch Kaufbeleg
- Handys oder Bargeld bilden eine Ausnahme: Wer abholen möchte, muss das Handy entsperren bzw. die Stückelung und den Fundort eingrenzen
- Sind Fundsachen nach sechs Monaten nicht abgeholt, kann die Finderin oder der Finder das Fundstück ausgehändigt bekommen. Ansonsten wird der Wert geschätzt und verkauft
- Der Fundsachen-Verkauf ist im Foyer des Rathauses ausgestellt
- Handys (wegen Datenschutz) und Schlüssel werden nach einem halben Jahr verschrottet
- Das Fundbüro ist zu den Bürgerbüro-Zeiten geöffnet.
Bild und Veröffentlichung auf der Facebookseite der Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann


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