Stadt-News

👉 Quellenbad: Geänderte Öffnungszeiten in den Herbstferien

Wäh­rend der Herbst­fe­ri­en vom 17. bis 31. Okto­ber gel­ten im Quel­len­bad geän­der­te Öff­nungs­zei­ten. Das Bad ist je nach Wochen­tag mor­gens bis mit­tags oder bis in den Abend geöff­net. Wich­tig: Das Früh­schwim­men ent­fällt an den bei­den Diens­ta­gen, 20. und 27. Okto­ber. An den Wochen­en­den ist das Quel­len­bad jeweils von 8 bis 13.30 Uhr geöff­net.

Sams­tag und Sonn­tag, 17 und 18. Okto­ber, von 8 bis 13:30 Uhr
Mon­tag, 19. Okto­ber, von 6:30 bis 12 Uhr 
Diens­tag, 20. Okto­ber, von 8 bis 20 Uhr 
Mitt­woch, 21. Okto­ber, von 6:30 bis 20 Uhr 
Don­ners­tag, 22. Okto­ber, von 6:30 bis 12 Uhr 
Frei­tag, 23. Okto­ber, von 6:30 bis 20 Uhr 
Sams­tag und Sonn­tag, 24. Okto­ber, von 8 bis 13:30 Uhr 
Mon­tag, 26. Okto­ber, von 6:30 bis 12 Uhr 
Diens­tag, 27. Okto­ber, von 8 bis 20 Uhr
Mitt­woch, 28. Okto­ber, von 6:30 bis 20 Uhr 
Don­ners­tag, 29. Okto­ber, 6:30 bis 12 Uhr 
Frei­tag, 30. Okto­ber, von 6:30 bis 20 Uhr 
Sams­tag und Sonn­tag, 31. Okto­ber und 1. Novem­ber, von 8 bis 13:30 Uhr


👉 Stadtkasse: Geänderte Service-Zeiten bis Ende Dezember

Wegen per­so­nel­ler Eng­päs­se gel­ten bei der Stadt­kas­se Wer­mels­kir­chen bis Ende Dezem­ber geän­der­te Ser­vice-Zei­ten. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger errei­chen die Stadt­kas­se mon­tags bis frei­tags von 9 bis 12 Uhr per­sön­lich und tele­fo­nisch. Anlie­gen kön­nen jeder­zeit per E‑Mail an stadtkasse@wermelskirchen.de gesen­det wer­den. Ter­mi­ne außer­halb der Ser­vice-Zei­ten sind nach Abspra­che mög­lich.


👉 Rheinisch-Bergischer Kreis verbietet Verkauf von tabakfreien Nikotinbeuteln – Gesundheitliche Risiken besonders für junge Menschen

Bei­trag von der Web­sei­te des Rhei­nisch Ber­gi­schen Krei­ses

Der Rhei­nisch-Ber­gi­sche Kreis hat eine All­ge­mein­ver­fü­gung zum Ver­bot des Ver­kaufs von tabak­frei­en Niko­tin­beu­teln, soge­nann­ten Nico­ti­ne Pou­ch­es, erlas­sen. „Damit machen wir einen wich­ti­gen Schritt, um gera­de Kin­der und Jugend­li­che vor Pro­duk­ten zu schüt­zen, die ein erheb­li­ches Sucht­po­ten­zi­al haben und gesund­heit­li­che Risi­ken mit sich brin­gen kön­nen“, erklärt Dr. Tho­mas Mönig, Lei­ter des Amtes für Vete­ri­när- und Lebens­mit­tel­über­wa­chung. 

Tabak­freie Niko­tin­beu­tel, die als Lebens­mit­tel gel­ten, sind klei­ne Beu­tel aus Zell­stoff, die Niko­tin, ver­schie­de­ne Zusatz­stof­fe und Aro­men ent­hal­ten kön­nen. Die Beu­tel wer­den in der Mund­höh­le, bei­spiels­wei­se zwi­schen Ober­lip­pe und Zahn­fleisch oder in der Wan­gen­ta­sche, plat­ziert. Das ent­hal­te­ne Niko­tin wird durch den Spei­chel gelöst und über die Mund­schleim­haut auf­ge­nom­men. Ein Teil kann zudem hin­un­ter­ge­schluckt und anschlie­ßend über den Magen-Darm-Trakt in den Kör­per gelan­gen.

Dies ist pro­ble­ma­tisch, da Niko­tin ein Stoff mit hohem Abhän­gig­keits­po­ten­zi­al ein. Es kann Aus­wir­kun­gen auf das Herz-Kreis­lauf-Sys­tem haben und bei einer hohen Auf­nah­me Ver­gif­tungs­er­schei­nun­gen aus­lö­sen. Nach Ein­schät­zung des Bun­des­in­sti­tuts für Risi­ko­be­wer­tung bestehen bei tabak­frei­en Niko­tin­beu­teln ins­be­son­de­re Risi­ken für Kin­der und Jugend­li­che sowie für Men­schen, die bis­lang kei­ne Niko­tin­pro­duk­te kon­su­miert haben.

Nicht als Lebens­mit­tel zuge­las­sen

Auch recht­lich sind die Pro­duk­te pro­ble­ma­tisch. Da Niko­tin über die Mund­höh­le auf­ge­nom­men und die Pro­duk­te ent­spre­chend ver­wen­det wer­den, gel­ten sie als Lebens­mit­tel. Tabak­freie Niko­tin­beu­tel sind als neu­ar­ti­ge Lebens­mit­tel – „Novel Food“ – jedoch nicht zuge­las­sen und dür­fen daher nach den gel­ten­den euro­pa­recht­li­chen Vor­schrif­ten nicht in Ver­kehr gebracht wer­den. Zudem wer­den sie als nicht siche­re Lebens­mit­tel beur­teilt.

Mit der All­ge­mein­ver­fü­gung setzt der Rhei­nisch-Ber­gi­sche Kreis die­se recht­li­chen Vor­ga­ben um. „Der Schutz der Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher ist eine wich­ti­ge Auf­ga­be. Mit der All­ge­mein­ver­fü­gung schaf­fen wir Klar­heit und tra­gen dazu bei, gesund­heit­li­che Gefah­ren, ins­be­son­de­re für schutz­be­dürf­ti­ge Grup­pen, zu redu­zie­ren“, so Dr. Tho­mas Mönig.


👉 Kinderschutz in der Ganztagsschule: Neue Handreichung stärkt Handlungssicherheit von pädagogischen Fachkräften

Bei­trag von der Web­sei­te des Rhei­nisch Ber­gi­schen Krei­ses

Wer muss ein­be­zo­gen wer­den? Wie soll­te das Gespräch mit den Eltern geführt wer­den? Und wie las­sen sich Beob­ach­tun­gen und Gesprä­che fach­lich ange­mes­sen doku­men­tie­ren? Unter­stüt­zung in die­ser her­aus­for­dern­den Situa­ti­on bie­tet die neu über­ar­bei­te­te Hand­rei­chung „Kin­der­schutz in der Ganz­tags­schu­le II – Han­deln im Ver­dachts­fall“. Gemein­sam mit zahl­rei­chen Koope­ra­ti­ons­part­ne­rin­nen und Koope­ra­ti­ons­part­nern wur­de die­se fach­lich wei­ter­ent­wi­ckelt und an die aktu­el­len Anfor­de­run­gen des Ganz­tags ange­passt. Damit sol­len päd­ago­gi­sche Fach­kräf­ten Ori­en­tie­rung und mehr Sicher­heit im Umgang mit mög­li­chen Kin­des­wohl­ge­fähr­dun­gen erhal­ten. „Kin­der­schutz gelingt dann beson­ders gut, wenn alle Betei­lig­ten an einem Strang zie­hen. Die Hand­rei­chung zeigt, wie wich­tig eine enge und ver­bind­li­che Zusam­men­ar­beit von Schu­le, Fami­lie, Jugend­hil­fe und wei­te­ren Fach­stel­len ist“, sagt Bern­hard Win­kel­mann, Lei­ter des Schul­psy­cho­lo­gi­schen Diens­tes des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses. Die Hand­rei­chung kann von allen Akteu­ren genutzt und wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Der Leit­fa­den soll somit auch Kin­dern aus ande­ren Regio­nen hel­fen.

Gemein­sam für einen wirk­sa­men Kin­der­schutz

Die Neu­auf­la­ge ist das Ergeb­nis einer inter­kom­mu­na­len, kreis­wei­ten und arbeits­feld­über­grei­fen­den Koope­ra­ti­on, die unter Feder­füh­rung des Schul­psy­cho­lo­gi­schen Diens­tes des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses sowie mit Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter aus ver­schie­de­nen Kom­mu­nen und Dis­zi­pli­nen ent­stand. Betei­ligt waren wei­ter­hin das Amt für Fami­lie und Jugend des Rhei­nisch-Ber­gi­schen Krei­ses, die Jugend­äm­ter der Städ­te Wer­mels­kir­chen, Ber­gisch Glad­bach und Leich­lin­gen, der Kin­der­schutz­bund Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis e. V., die Offe­ne Ganz­tag­schu­le Burg Ber­ge Oden­thal, die Offe­ne Ganz­tags­schu­le Schwa­nen­schu­le Wer­mels­kir­chen sowie das Schul­amt für den Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis. 

Neue The­men und kon­kre­te Hil­fe­stel­lun­gen

Päd­ago­gi­schen Fach­kräf­ten gibt die Hand­rei­chung Hand­lungs­si­cher­heit, unter­stützt ein abge­stimm­tes Vor­ge­hen und ermög­licht einen schnel­len Zugang zu den jeweils erfor­der­li­chen Koope­ra­ti­ons­part­ne­rin­nen und Koope­ra­ti­ons­part­nern. Damit das gelingt, wur­den die Inhal­te an aktu­el­le fach­li­che und recht­li­che Ent­wick­lun­gen ange­passt und um neue The­men ergänzt. Check­lis­ten füh­ren zudem durch den Pro­zess.

Ein eige­nes Kapi­tel wid­met sich dem beson­de­ren Vor­ge­hen bei Hin­wei­sen auf sexua­li­sier­te Gewalt. Dabei wird berück­sich­tigt, dass Kin­der Erleb­tes häu­fig nur bruch­stück­haft und unter erheb­li­chem Geheim­hal­tungs­druck schil­dern. Ein sen­si­bles und gut abge­stimm­tes Vor­ge­hen ist daher beson­ders wich­tig. Ein wei­te­rer Schwer­punkt ist der inklu­si­ve Kin­der­schutz in der Ganz­tags­schu­le. Die Hand­rei­chung legt den Fokus eben­so auf die beson­de­ren Schutz­be­dürf­nis­se von Kin­dern mit Beein­träch­ti­gun­gen. Zudem the­ma­ti­siert der Leit­fa­den die Bedeu­tung von ver­läss­li­chen Bezugs­per­so­nen. Dar­über hin­aus wur­de der bis­he­ri­ge Ver­fah­rens­ab­lauf wei­ter­ent­wi­ckelt. Die aktua­li­sier­te Fas­sung legt stär­ke­res Gewicht auf die fach­ge­rech­te Doku­men­ta­ti­on sowie auf Ver­ein­ba­run­gen mit Eltern und deren Über­prü­fung.

Für alle Schul­for­men im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis

Die Hand­rei­chung rich­tet sich an alle Schul­for­men von der Grund­schu­le bis zum Berufs­kol­leg sowie an die dort täti­gen päd­ago­gi­schen Fach­kräf­te. Dazu gehö­ren unter ande­rem Lehr­kräf­te, Schul­so­zi­al­ar­bei­te­rin­nen und Schul­so­zi­al­ar­bei­ter sowie Fach­kräf­te im Ganz­tag. Damit rückt auch die enge Ver­zah­nung des Kin­der­schut­zes zwi­schen unter­richt­li­chen und außer­un­ter­richt­li­chen Ange­bo­ten in den Mit­tel­punkt. Denn ein wirk­sa­mer Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen erfor­dert abge­stimm­tes Han­deln und kla­re Zustän­dig­kei­ten über die Gren­zen ein­zel­ner Arbeits­fel­der hin­weg.


Bei­trags­bild: KI gene­riert

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